Ziviler Ungehorsam ist, folgt man der einschlägigen Definition von John Rawls, eine öffentliche, gewaltlose und gewissensbestimmte, gesetzeswidrige Handlung, die eine Änderung der Gesetze oder der Regierungspolitik herbeiführen soll. Im Unterschied zu Widerstand hat ziviler Ungehorsam für Rawls im Wesentlichen Appellcharakter: Er richtet sich (und hofft auf den) Gerechtigkeitssinn der Mehrheit der Gesellschaft und beruft sich auf die gemeinsame Gerechtigkeitsvorstellung, die der politischen Ordnung zugrunde liegt.
Rawls adressiert mit seiner Definition drei zentrale Fragen, die Gegenstand der Seminardiskussion sein werden: Was kennzeichnet Handlungen des zivilen Ungehorsams und wodurch unterscheiden sie sich von Widerstand? Wie und unter welchen Umständen können Akte zivilen Ungehorsams gerechtfertigt werden?
Welche Rolle spielen Handlungen des zivilen Ungehorsams in demokratischen Rechtsstaaten?
- Lehrende/r: Johann S. Ach