Für Hegel besteht die Aufgabe des Rechts- und Sozialphilosophen darin, die Vernünftigkeit der rechtlichen und sozialen Wirklichkeit zu erkennen und darzustellen. Sein Verständnis der rechtlich-sozialen Wirklichkeit umfasst Eigentumsverhältnisse, Vertragsabschlüsse, Verbrechen, Strafe und moralische Fragen der Zurechnung, darüber hinaus aber auch die Institutionen der Familie und der Ehe, die er als spezifisch sittliche Verhältnisse bezeichnet. Alle sozialen und rechtlichen Phänomene, die vernünftig sind, lassen sich Hegel zufolge als Ausdruck des Begriffs des freien Willens interpretieren und rechtfertigen.
Hegel hat die unterschiedlichen Dimensionen der Entwicklung der Idee des freien Willens in seiner Enzyklopädie der philosophischen Wissenschaften (1817-1830) und ausführlicher in seinen Grundlinien der Philosophie des Rechts (1820) dargestellt. Viele Thesen, die er in seinen Grundlinien aufgestellt hat, wurden seit Erscheinen des Werks kontrovers diskutiert und die Auseinandersetzungen, die seine Schüler um die angemessene Hegel-Auslegung ausgetragen haben, trugen mit dazu bei, dass sich die Hegelschule kurz nach Hegels Tod in die so genannten Links- und Rechtshegelianer gespalten hat.
Im Seminar sollen Grundprinzip, Vorgehen und Aufbau von Hegels Rechts- und Sozialphilosophie anhand seiner Grundlinien der Philosophie des Rechts kennengelernt und erarbeitet werden. Hegel-Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.
- Lehrende/r: Nadine Mooren