Das Reich Gottes stand im Zentrum jesuanischer Praxis. Und zugleich ist es innerkirchlich immer wieder in Vergessenheit geraten. Wann immer es jedoch in der Kirche zu einem christlichen Aufbruch kam, war dieser mit einer Wiederentdeckung des Horizonts der anbrechenden Gottes- und nicht Klerusherrschaft verbunden – so auch im Kontext des Zweiten Vatikanischen Konzils. Denn in diesem Horizont erledigt sich nicht nur alle Ekklesiozentrik, vielmehr werden auch außerhalb der Kirchenmauern (z. B. bei Amnesty International oder Fridays for Future) Spuren des Reiches Gottes sichtbar, auf die mit Jesus reagiert werden kann: „Du bist nicht fern vom Reich Gottes“ (Mk 12,34). Der Modulkurs macht sich im Praxisfeld der Münsteraner Stadtgesellschaft auf eine explorative Spurensuche, deren Ergebnisse im Diskursarchiv kritischer Wissenschaft theologisch diskursiviert werden.
- Lehrende/r: Christian Bauer
Der Pentateuch enthält drei größere Gesetzessammlungen: das sog. Bundesbuch, die deuteronomischen Gesetze sowie das Heiligkeitsgesetz, daneben eine ganze Reihe weiterer gesetzlicher Regelungen. Diese sind eingebettet in eine große Erzählung, sodass sich eine enge Korrespondenz zwischen Narration und gesetzlichen Forderungen ergibt.
Die bloße Ausformulierung schriftlicher Normen garantiert aber nicht deren Akzeptanz und Geltung. Erst im Laufe der Zeit kommt dem Pentateuch die Rolle einer normativen Grundlage zu, auf die man verweisen konnte. Beispielsweise findet sich in den Chronikbüchern öfter die sog. ‚Schriftkonformitätsklausel‘ „wie geschrieben steht in der Torah des Mose“.
Im Modulkurs verschaffen wir uns einen Überblick über die gesetzlichen Regelungen im Pentateuch, ihre Einbettung in altorientalische Rechtspraxis sowie die narrative Situierung. Wir beschäftigen uns dann damit, wie diese Fünf Bücher Mose zur Tora, zur Weisung schlechthin geworden sind und normative Geltung beanspruchen konnten. Wir schauen außerdem, wie diese Normativität im frühen Judentum und Christentum rezipiert wurde.
- Lehrende/r: Oliver Dyma
Von der "notorisch rückfälligen Ketzerin" bis zur "Schutzheiligen Frankreichs", nach neuester Würdigung gar zur "Frau des Jahrtausends" - kaum eine andere Frau hat die Geschichte ihrer Zeit selbst mehr bewegt und hat nach ihrem Tod (und schon durch diesen auf dem Scheiterhaufen) die Diskussion um ihre historische Persönlichkeit und Tat bis heute lebendiger halten können als Johanna, die Bauerntochter aus dem lothringischen Domrémy. Dabei ist Vieles aus dem kurzen Leben (1412-1431) der "Jungfrau von Orléans" verklärt, ja bis zum Mythos verzeichnet worden - ein Zug, der übrigens noch einigen der ganz aktuellen Johanna-Biografien zumindest ansatzweise zugrunde liegt. Wie aber erscheinen ihre Persönlichkeit und ihr Wirken nach einem für die historische Kenntnis ganz zentralen Zeugnis, den Prozessakten? Die vielfältigen Aufschlüsse sollen durch die Auswahl der Lektüre und Interpretation auf historiscvhe und theologische Fragestellungen und Aspekte konzentriert werden. Dabei soll die Quellenarbeit keineswegs auf den Verurteilungsprozess von 1431 beschränkt bleiben: die Hinzuziehung der Akten des Nichtigkeitsprozesses (1456) soll vielmehr die Befähigung zu historisch-kritischem Arbeiten besonders vertiefen. Einführende Literatur: Thomas, Heinz, Jeanne d'Arc. Jungfrau und Tochter Gottes, Berlin 2000. Krumeich, Gerd, Gerd, Jeanne d’Arc. Seherin, Kriegerin, Heilige. Eine Biographie, München 2021. Neveux, François (Hrsg.), De l'hérétique à la sainte: les procès de Jeanne d'Arc revisités, (Colloques de Cérisy), Caen 2012. Weitere Literatur und Quellen(ausgaben) werden in der ersten Sitzung der Veranstaltung bekanntgegeben und charakterisiert.
- Lehrende/r: Thomas Bauer
- Lehrende/r: Hubert Wolf
Die Sakramente der Kirche haben nicht nur eine theologische, sondern auch eine rechtliche Dimension. Das Recht der Sakramente behandelt die Art und Weise der Spendung (Form), die Voraussetzungen auf der Seite des Spenders und die auf der Seite des Empfängers. Mit Ausnahme der Ehe werden die übrigen 6 Sakramente unter diesen rechtlichen Aspekten sowie die Möglichkeiten der ökumenischen Spendung der Sakramente in der Vorlesung behandelt.
- Lehrende/r: Paul Joseph Bernd Klostermann
- Lehrende/r: Thomas Schüller
Die Verwendung des Begriffs "Opfer" ist allgemein verbreitet. Beispielsweise sind Ausdrücke wie "Ey du Opfer!" oder "Insgesamt sind 120 Menschen der Naturkatastrophe zum Opfer gefallen" geläufig. Diese Verwendung geschieht oft unbedacht und ist negativ konnotiert. Trotzdem scheint der Begriff fest in der Sprache verankert zu sein. In religiösen Praktiken spielte das Opfer jedoch eine bedeutende Rolle. Bis heute findet man es in der römisch-katholischen Liturgie, insbesondere im Begriff des "Messopfers". Die Eucharistie wird als das "makellose Opfer" bezeichnet, dessen Ursprünge in der Antike liegen. Die Idee, die Eucharistie als Opfer zu betrachten, könnte mit der gescheiterten Religionspolitik des Kaisers Julian (361-363 n. Chr.) zusammenhängen, der die heidnische Opferpraxis nach der "konstantinischen Wende" wiederbeleben wollte. Im vierten nachchristlichen Jahrhundert scheint das Interesse an kultischen Opfern zugenommen zu haben. Allerdings lassen sich bereits Ansätze eines Opferbegriffs für die Eucharistie ab dem ersten Jahrhundert n. Chr. feststellen. Es lohnt sich zu untersuchen, ob es Unterschiede und Gemeinsamkeiten bezüglich des Opferbegriffs und der Opfertheorie zwischen dem christlichen und dem heidnischen Bereich gibt.
Im Rahmen dieses Hauptseminars werden Textquellen analysiert und interpretiert. Kenntnisse in Griechisch oder Latein können dabei hilfreich sein, um bestimmte Ausdrücke eigenständig zu überprüfen oder zu verstehen. Die Sprachkenntnisse sind aber nicht zwingend erforderlich, da mit Übersetzungen gearbeitet wird.
- Lehrende/r: Clemens Leonhard
- Lehrende/r: Marco Xu
Alttestamentliche Texte werden in der Sonntagspredigt oft vernachlässigt. Dabei bieten sie oft – nicht zuletzt durch ihren anthropologischen Reichtum – gute Anknüpfungspunkte für eine kirchliche Verkündigung, die nahe an den Menschen ist. Die Vorlesung möchte eine Reihe von alttestamentlichen Lesungstexten exegetisch behandeln und sie in den Kontext der jeweiligen Sonntagstexte stellen. Dabei sollen nicht zuletzt auch Gefahren einer antijüdischen Vereinnahmung thematisiert werden. Am Ende soll jeweils die Frage stehen, welche Impulse für eine Predigt genutzt werden könnten.
- Lehrende/r: Johannes Schnocks
Im Jahr 2020 ist Ostern (genauso wie viele Sonntagsmessen und kleinere Feste) für das gläubige Volk ausgefallen. Priester haben in den leeren Kirchen den korrekten Ritus zur richtigen Zeit vollzogen. Dadurch dokumentierte die Katholische Kirche, dass die Anwesenheit des Volkes in Liturgien und für die Liturgie der Kleriker (nicht für Einzelmenschen des Volkes) überflüssig ist. Daneben ist die „Volksfrömmigkeit” etwas Anderes und etwas weniger Wichtiges, weniger Termingebundenes, grundsätzlich ohne Amtsträger vollziehbares als die liturgische Praxis von Bischöfen und Priestern. Die Gegenwart und Zukunft der katholische Kirche bedarf weder des Volks noch der seiner Frömmigkeit.
In der katholischen Kirche bedient man sich zwar häufig allerdings noch nicht lange des Begriffs „Volk (Gottes)”. Das Bistum Augsburg bietet online einen „Themenschlüssel” zum Gotteslob zum Download an. Wenn man Lieder zum Thema „Volk Gottes” sucht, findet man im Index einen Verweis „siehe Kirche”. Die Problematik des Begriffes springt bei der Verwendung von „neues Volk (Gottes)” für die katholische Kirche oder die Christinnen und Christen noch deutlicher ins Auge. Immerhin verstehen sich die Jüdinnen und Juden unserer Zeit, des Mittelalters und das Israel der Zeit vor Christus als kontinuierliches „Volk Gottes”. Die katholische Kirche oder die Christinnen und Christen der Welt sind außerdem nur höchst metaphorisch und nach keinem landläufigen Begriff ein Volk. Man kann daher nicht einfach und unbefangen von der Kirche als „(neues) Volk (Gottes)” sprechen.
Im Modulhandbuch steht: „Der Begriff ‚Volk Gottes‘ vereint alle Lebens- und Rechtsstände innerhalb der römisch-katholischen Kirche und ist deshalb ein zentraler Begriff der erneuerten Ekklesiologie des II. Vatikanums. Diese ekklesiologische Konzeption weist jedem Gläubigen bestimmte Rechte und Pflichten innerhalb des ‚Leibes Christi‘ zu.” Die Begriffe „Volk Gottes” und „Leib Christi” sind dort Anführungszeichen gesetzt, um anzudeuten, dass sie nicht wörtlich genommen werden dürfen, sondern in irgendeiner Weise übertragen gemeint sind. Der Begriff des „Volkes” ist in den Texten der Liturgie, neueren Kirchenliedern, kirchlichen Verlautbarungen usw. verbreitet. In der Vorlesung werden von diesem Begriff ausgehend Materialien zur Problematik dieses Begriffs und der damit verbundenen Fragen nach Liturgie und Macht (wie z.B. die bischöfliche Liturgie zur Degradierung von Klerikern oder die Anordnung der Menschen in kirchlicher Architektur), nach Liturgie und Gemeinschaft, oder nach Parallelen und Nicht-Parallelen zur jüdischen Liturgie diskutiert.
- Lehrende/r: Clemens Leonhard
Was brauchen wir, um ein gutes bzw. glückliches Leben zu führen? Was sollen wir tun, wenn es drauf ankommt? Worin besteht gesellschaftliche Verantwortung? Was hat es mit moralischem Versagen auf sich? Wie können wir der Opfer der Geschichte eingedenk sein? Dies sind Grundfragen der Ethik. Die Vorlesung macht mit unterschiedlichen Paradigmen von Ethik sowie mit konkreten ethischen Problemen vertraut.
- Lehrende/r: Daniel Iwan Erlewein
- Lehrende/r: Thomas Hanke
- Lehrende/r: Sarah Scotti