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Studienberatung

Im Rahmen der Studienberatung versuche ich (J. Vahrenhold), Ihnen bei allen fachbezogenen Fragen der Studienberatung sowie bei Anerkennungsfragen in den Bachelor-Studiengängen der Informatik beratend zur Seite zu stehen. Für allgemeine Fragen zum Studium wenden Sie sich bitte an die Fachstudienberatung und Studienkoordination.

Aktuelle Sprechzeiten finden Sie hier. Ich beantworte außerdem Anfragen per E-Mail (und wir können auf Anfrage auch einen Termin für eine Beratung per Zoom oder telefonisch ausmachen. Für Telefontermine rufen Sie mich bitte nicht an, sondern schicken mir bitte eine E-Mail mit Ihrer Telefonnummer, sodass ich Sie dann zu meinen Sprechzeiten zurückrufen kann. 

Wichtig: Nutzen Sie bitte nicht(!) meine persönliche E-Mail-Adresse, sondern schreiben Sie stattdessen an pbbscinf@uni-muenster.de; hierdurch stellen Sie sicher, dass Ihr Anliegen passend eingeordnet wird.

Bei Fragen zur Anrechnung und zur Einstufung können Sie mir Ihren Anrechnungsantrag (ausfüllbares pdf siehe hier, bitte die Leistungen, die nach unserer Prüfungsordnung angerechnet werden sollen, rechts eintragen und Unterschrift nicht vergessen) zusammen mit den beglaubigten Leistungsnachweisen als Scan und der Angabe der für Sie gültigen Prüfungsordnung auch direkt per E-Mail zuschicken. Für Leistungen, die an der Universität Münster erbracht wurden, genügt ein von Ihnen selbst erstellter Kontrollausdruck (QISPOS-Auszug) vorab per E-Mail, da die konkreten Daten/Noten intern geprüft werden.

Damit ich allen Studierenden die notwendige Zeit widmen kann, habe ich zusammen mit meiner Amtsvorgängerin Prof. Dr. Paula Herber nachstehend einige häufig gestellte Fragen und Antworten zusammen gestellt. Bitte lesen Sie zunächst diese Fragen und Antworten. Herzlichen Dank!

Häufig gestellte Fragen

Fragen zu Terminen und Organisatorischem

Für welche Studiengänge sind Sie zuständig?

Ich bin Prüfungsbeauftragter für die Bachelor-Studiengänge, die vom Institut für Informatik angeboten werden, also den Ein-Fach-Bachelor Informatik und den Zwei-Fach-Bachelor Informatik (Lehramt). Für die Masterstudiengänge ist Herr Prof. Dr. Malte Schilling zuständig.

Die Fachstudienberater für Mathematik-Studiengänge finden Sie hier.

Wann und wo findet die Sprechstunde statt?

Aktuelle Informationen zu Zeit und Ort meiner Sprechstunde finden Sie auf meiner WWW-Seite. Bitte prüfen Sie dort auch, ob Sprechstunden kurzfristig ausfallen oder verschoben werden.

Ich habe während Ihrer Sprechstunde aber einen anderen Termin und kann daher nicht kommen. Was nun?

Wenn es sich um eine Lehrveranstaltung einer Anwesenheitspflicht oder einen dringenden privaten Termin (z.B. Arzttermine oder Kinderbetreuung) handelt, vereinbaren Sie bitte per E-Mail einen alternativen Termin. Ansonsten wägen Sie bitte ab, wie wichtig Ihr Termin im Vergleich zu Ihrem Anliegen ist.

Gibt es nicht eine Möglichkeit, die Studienberatung per E-Mail oder in einer XYZ-Gruppe (XYZ=Name eines beliebigen sozialen Netzwerks) durchzuführen?

Nein. Eine Studienberatung ist immer eine persönliche Beratung im Einzelfall.

Ausnahme: Sie studieren an einer Hochschule außerhalb von Münster und beabsichtigen einen Wechsel an die Universität Münster. Hier sollten wir einen Telefon- oder Zoomtermin vereinbaren.

Fragen zu Prüfungsordnungen

Wo finde ich die für mich geltenden Prüfungsordnungen?

Hier.

Wer kann mir bei allgemeinen Fragen zum Studium weiter helfen?

Die allgemeine Studienkoordination/Fachberatung wird am Fachbereich Mathematik und Informatik von Dr. Angela Holtmann und Dr. Sebastian Posur durchgeführt. Nähere Informationen, Sprechzeiten und Kontakdaten finden Sie auf den Seiten der Fachstudienberatung und Studienkoordination.

Für überfachliche Fragen, z.B. im Rahmen einer sozialen oder psychologischen Beratung, steht Ihnen das Team der Zentralen Studienberatung gerne zur Verfügung.

Fragen zu Anerkennungen und Einstufungen

Ich möchte eine Studien- oder Prüfungsleistung aus einen Studium an einer anderen Universität anerkennen lassen. Was muss ich tun?

Lesen Sie bitte zunächst den einschlägigen Passus der für Sie geltenden Studien- bzw. Prüfungsordnung. Senden Sie mir dann Ihren (zunächst noch nicht unterschriebenen) Anrechnungsantrag (vorausgefüllt für B.Sc. PO 2020 als Ziel-Prüfungsordnung hier, vorausgefüllt für ZFB PO 2018 als Ziel-Prüfungsordnung hier, für andere Ziel-Prüfungsordnungen hier; bitte die erbrachten Leistungen links eintragen und die Zielveranstaltungen/-module, für die nach unserer Prüfungsordnung angerechnet werden sollen, rechts eintragen) zusammen mit den beglaubigten Leistungsnachweisen als Scan (beglaubigte Leistungsnachweise erhalten Sie vom Prüfungsamt) und der Angabe der für Sie gültigen Prüfungsordnung per E-Mail zu. Bitte fügen Sie zudem Informationen bei, anhand derer ich die Gleichwertigkeit der Leistungen beurteilen kann; idealerweise schicken Sie mir einen Link auf das Modulhandbuch Ihres bisherigen Studiengangs. Ich überprüfe dann die Anrechenbarkeit und melde mich bei Ihnen zurück, damit Sie dann den Antrag unterschreiben können. Nachfolgend nehme ich die Anrechnung dann elektronisch vor und sende sie mit Ihrem Einverständnis direkt an das Prüfungsamt. Offene Fragen, insbesondere, welche Veranstaltungen im Einzelfall wofür angerechenbar sind, können wir im Rahmen der Sprechstunde, per E-Mail oder telefonisch klären.

Hinweis: Der HM4mint-Intensivkurs der RWTH Aachen mit den Vertiefungen „Analysis“ und „Mehrdimensionale Analysis“ kann im Bachelorstudium der Informatik an der Universität Münster für die Vorlesung „Analysis für Studierende der Informatik“ angerechnet werden.

Ich möchte eine Studien- oder Prüfungsleistung aus einen Studium an der Universität Münster anerkennen lassen. Was muss ich tun?

Lesen Sie bitte zunächst den einschlägigen Passus der für Sie geltenden Studien- bzw. Prüfungsordnung. Senden Sie mir Ihren unterschriebenen Anrechnungsantrag (vorausgefüllt für B.Sc. PO 2020 als Ziel-Prüfungsordnung hier, vorausgefüllt für ZFB PO 2018 als Ziel-Prüfungsordnung hier, für andere Ziel-Prüfungsordnungen hier; bitte die erbrachten Leistungen links eintragen und die Zielveranstaltungen/-module, für die nach unserer Prüfungsordnung angerechnet werden sollen, rechts eintragen) zusammen mit den Leistungsnachweisen und der Angabe der für Sie gültigen Prüfungsordnung bitte per E-Mail zu. Für Leistungen, die an der Universität Münster erbracht wurden, genügt ein von Ihnen selbst erstellter Kontrollausdruck (QISPOS-Auszug). Bitte fügen Sie zudem Informationen bei, anhand derer ich die Gleichwertigkeit der Leistungen beurteilen kann; idealerweise schicken Sie mir einen Link auf das Modulhandbuch Ihres bisherigen Studiengangs. Ich nehme die Anrechnung dann elektronisch vor und sende sie mit Ihrem Einverständnis direkt an das Prüfungsamt. Offene Fragen können wir im Rahmen meiner Sprechstunde, per E-Mail oder telefonisch klären.

Ich möchte mich bei einem Studiengangswechsel in ein höheres Fachsemester einstufen lassen. Was muss ich tun?

Das Vorgehen bei der Einstufung ist das Folgende:

  1. Senden Sie mir bitte Ihren Einstufungswunsch (für welchen Studiengang wollen Sie in welches Fachsemester eingestuft werden) sowie einen Scan Ihrer Leistungsnachweise (Original oder beglaubigte Kopien, für an der Universität Münster erbrachte Leistungen genügt ein von Ihnen selbst erstellter Kontrollausdruck), sowie bei außerhalb der Universität Münster erbrachten Leistungen die dazu passenden Modulbeschreibungen (z.B. als Link zu dem Modulhandbuch Ihres bisherigen Studiengangs) per E-Mail zu. Ich prüfe dann die Anrechenbarkeit und stelle Ihnen falls möglich eine Einstufungsbescheinigung aus. Offene Fragen können wir im Rahmen der Sprechstunde, per E-Mail oder telefonisch klären. 
  2. Sie bewerben sich beim Studierendensekretariat um einen Studienplatz in einem höheren Fachsemester. Beachten Sie dabei unbedingt die Einschreibefristen. Da der Bachelor of Science im Fach Informatik auch in höheren Fachsemestern einer Zugangsbeschränkung unterliegt, gibt es keine Garantie, dass diese Bewerbung auch Erfolg hat. Auskünfte zum Stand der Bewerbung, zur Anzahl freier Plätze oder zur Erfolgswahrscheinlichkeit kann ich Ihnen leider nicht geben, da die Bewerbungen zentral bearbeitet werden und für mich kein Zugang zu den Vorgangsdaten besteht.
  3. Sollte Ihre Bewerbung Erfolg haben, können die bei obiger Einstufung verwendeten Prüfungsleistungen bei Gleichwertigkeit anerkannt werden. Verfahren Sie hierzu wie oben unter "Anerkennung von Prüfungsleistungen" beschrieben.

Was kann ich im Bereich "Allgemeine Studien" anerkennen lassen?

Im Bereich "Allgemeine Studien" der Bachelor-Studiengänge "Informatik" können aus dem Gesamtkatalog der für "Allgemeine Studien" ausgewiesenen Veranstaltungen alle Veranstaltungen gewählt werden, die weder vom Fachbereich 10 (Mathematik und Informatik) noch vom Center for Information Technology (CIT) - früher: Zentrum für Informationsverarbeitung (ZIV) - angeboten werden. Abweichend hiervon sind bis auf Weiteres die folgenden Veranstaltungen zugelassen:

  1. Informatik und Gesellschaft (alle Bachelor-Studiengänge)
  2. Publizieren in LaTeX (alle Bachelor-Studiengänge)
  3. Digitale Bildbearbeitung und Fotographie (alle Bachelor-Studiengänge)
  4. Audiovisuelle Medienkompetenz (alle Bachelor-Studiengänge)
  5. Web 2.0 (nur im Zwei-Fach-Bachelor)

Im Zwei-Fach-Bachelor gelten im Zweifelsfall die Regelungen der allgemeinen Studienordnung.

Ich möchte eine Studien- oder Prüfungsleistung im Bereich "Allgemeine Studien" des Ein-Fach-Bachelor anerkennen lassen. Was muss ich tun?

Sollten Sie eine Anrechnung von Veranstaltungen beantragen, die an der Universität Münster durchgeführt wurden, lesen Sie bitte zunächst den einschlägigen Passus der für Sie geltenden Studien- bzw. Prüfungsordnung; das Vorgehen bei der Anerkennung von Praktika wird weiter unten beschrieben. Bei anderen Veranstaltungen sprechen Sie mir bitte zunächst per E-Mail oder in meiner Sprechstunde an.

Senden Sie mir Ihren unterschriebenen Anrechnungsantrag (vorausgefüllt für B.Sc. PO 2020 als Ziel-Prüfungsordnung hier, für andere Ziel-Prüfungsordnungen hier, bitte die erbrachten Leistungen links eintragen und rechts das Modul "Allgemeine Studien" auswählen sowie die entsprechende Anzahl an Leistungspunkten eintragen) zusammen mit den Leistungsnachweisen (QISPOS-Auszug oder Scan des Leistungsnachweises) und der Angabe der für Sie gültigen Prüfungsordnung bitte per E-Mail zu.  Ich nehme die Anrechnung dann elektronisch vor und sende sie mit Ihrem Einverständnis direkt an das Prüfungsamt. Offene Fragen können wir im Rahmen meiner Sprechstunde, per E-Mail oder telefonisch klären.

Ich möchte mir ein Praktikum im Bereich "Allgemeine Studien" anerkennen lassen? Geht das?

Seit PO 2020 ist die Anrechnung von Betriebspraktika im Modul "Allgemeine Studien" geregelt und wird mit 4.5 LP kreditiert. Die Anerkennbarkeit eines Praktikums nach älteren POs wird im Einzelfall geregelt, nach PO 2014 werden in der Regel 5 LP kreditiert. Unabhängig von Ihrer Prüfungsordnung gehen Sie bitte wie folgt vor:

  1. Genehmigung

    Senden Sie mir bitte im Vorfeld des Praktikums eine kurze Beschreibung des Inhalts, in der Sie insbesondere den fachlichen Bezug zum Studium deutlich machen.  Bitte nennen Sie dabei auch die für Sie gültige Prüfungsordnung (bzw. das Jahr Ihres Studienbeginns). Ich prüfe dann für Sie, ob das Praktikum in den "Allgemeinen Studien" anrechenbar ist.
  2. Praktikumsbericht

    Da alle Veranstaltungen im Bereich "Allgemeine Studien" mit einer Prüfungsleistung abschließen müssen wird nach Abschluss des Praktikums die Vorlage eines ausführlichen Praktikumsberichts im Umfang von ca. 10 Seiten (PO 2020) bzw. 10 - 15 Seiten (PO 2014) gefordert, in dem Sie die Praktikumsinhalte beschreiben sowie den Bezug des Praktikums zu Ihrem Studium reflektieren. Diesen können Sie mir ebenfalls per E-Mail zusenden.
  3. Praktikumsbescheinigung

    Ein Praktikum wird mit 4,5 Leistungspunkten kreditiert, daher sind für die Koordination und Durchführung des Praktikums sowie für die Anfertigung des Praktikumsberichts insgesamt ca. 135 Zeitstunden zu veranschlagen, davon 120 Zeitstunden als Präsenzzeit im Praktikum. Die Dauer sowie die Inhalte des Praktikums müssen von der Institution, bei der Sie Ihr Praktikum ableisten, schriftlich bescheinigt werden. Ein Arbeits- bzw. Praktikumszeugnis ist jedoch nicht erforderlich.

Ich interessiere mich für das Thema Start-ups und Gründung. Gibt es an der Universität Münster Kurse zu diesem Thema, die ich mir anrechnen lassen kann?

Seit dem Sommersemster 2021 wird die Bachelorvorlesung „Principles of Entrepreneurship“ angeboten. Diese kann, wenn Sie nicht BWL als Nebenfach studieren, im Rahmen der Allgemeinen Studien auch im Bachelor Informatik angerechnet werden. In der Veranstaltung können Sie sich über das Thema Gründung informieren und weiterbilden. Gleichzeitig soll sich die Veranstaltung als Marktplatz für Vernetzungsaktivitäten etablieren und den Startschuss für interdisziplinäres Unternehmertum an der Universität Münster geben. Die Veranstaltung wird vom Institut für Entrepreneurship gehalten, welches in enger Zusammenarbeit mit dem REACH – EUREGIO Start-up Center arbeitet und somit spannende Perspektiven für gründungsinteressierte Studenten bietet. Weitere Informationen zum Kurs finden Sie auf der Webseite des Instituts für Entrepreneurship.

Ich habe bereits eine Software zum Thema XYZ geschrieben und möchte diese gerne als Bachelor-Arbeit anerkennen lassen. Geht das?

Eine Bachelor-Arbeit stellt eine Prüfungsleistung dar, mit der Sie nachweisen, dass Sie in Ihrem Bachelor-Studium etwas gelernt haben, was Sie vor Aufnahme des Studiums noch nicht (in dieser Form) wussten. Sprechen Sie mit einem Betreuer Ihrer Wahl darüber, ob Sie auf der Basis Ihrer Software eine schriftliche Arbeit erstellen können, die diesen Anforderungen genügt.

Fragen zum Studienverlauf und der Studienplanung

Wo erhalte ich Informationen zum Nebenfach XY oder zur Wahl von Nebenfächern allgemein.

Hier.

Welche Veranstaltungen kann ich im Nebenfach Biologie im Modul INF-B-Nf-Bio-104 (Bioinformatik/Medizinische Informatik) wählen?

Im Modul INF-B-Nf-Bio-104 (Bioinformatik/Medizinische Informatik) können (Stand: 10/2022) die nachfolgend genannten Veranstaltungen vorbehaltlich der Verfügbarkeit gewählt werden. Es besteht kein Anspruch darauf, dass diese Veranstaltungen zu einem bestimmten Zeitpunkt oder in einer bestimmten Frequenz angeboten werden.

Angebote aus dem Institut für Informatik:

  • Vorlesung/Übung "Computer Vision" (6 LP, wird mit 5 LP angerechnet; AG Prof. Dr. Xiaoyi Jiang)
  • Vorlesung/Übung "Mustererkennung und Machine Learning" (6 LP, wird mit 5 LP angerechnet; AG Prof. Dr. Xiaoyi Jiang)

Bitte beachten Sie jedoch, dass die hier gewählte Veranstaltung dann weder im Wahlpflichbereich des Bachlor-Studiums noch im Master-Studium gewählt werden kann.

Angebote aus anderen Instituten:

Vorbemerkung: Da diese Veranstaltungen vorrangig für Studierende der jeweils anderen Institute angeboten werden, kann eine Aufnahme nicht garantiert werden. Bitte melden Sie sich in jedem Fall frühzeitig bei den Lehrenden, um die Teilnahmeformalitäten abzuklären.

  • Vorlesung/Praktikum "Bioinformatik III" (AG Prof. Dr. Erich Bornberg-Bauer)

Bitte melden Sie sich vor Semesterbeginn per E-Mail (ebb.admin@uni-muenster.de) im Sekretariat der Arbeitsgruppe für diese Veranstaltung an.

  • Seminar "Biomedical Informatics" (AG Prof. Dr. Julian Varghese)

Beachten Sie bitte, dass die Seminarplätze zusammen mit den Seminar- und Projektseminarplätzen der Informatik jeweils zum Ende des vorhergehenden Semesters vergeben werden.  

  • Seminare der AG Complex Systems (AG PD Dr. Eberhard Korsching)

Bitte informieren Sie sich unter http://complex-systems.uni-muenster.de/seminars.html über das jeweils aktuelle Lehrangebot.

  • Individuelles Studienprojekt (AG Prof. Dr. Klaus Schäfers)

Themen aus dem Bereich der medizinischen Bildgebung, insbesondere 3D Bildverarbeitung und Datenanalyse multimodaler Daten.
Kontakt und Absprache über: Prof. K. Schäfers (schafkl@uni-muenster.de), Tel. 49302.

Für die Anrechnung einer dieser Veranstaltungen benötigen Sie einen benoteten Leistungsnachweis über 5 LP. Mit diesem Leistungsnachweis können Sie beim Prüfungsbeauftragten für den B.Sc.-Studiengang Informatik im Nachgang die Anrechnung für das Modul INF-B-Nf-Bio-104) durchführen lassen.

Ich bin in der Endphase meines Bachelor-Studiums und möchte gerne eine Veranstaltung aus dem Master-Studium vorziehen. Geht das?

Sie können Lehrveranstaltungen im Rahmen der außercurricularen Studien auch außerhalb des Studiengangs belegen, in dem Sie eingeschrieben sind. Voraussetzung dafür ist, dass Sie eine "Individuelle Kooperationsvereinbarung" mit der Dozentin oder dem Dozenten abschließen, in der dieser Ihnen die erforderlichen Kapazitäten zur Korrektur und Bewertung Ihrer Prüfungsleistung zusagt. Beachten Sie bitte, dass Sie die vorgezogene Veranstaltung, falls es sich um eine Bachelor-Vertiefung handelt, nicht im QISPOS anmelden dürfen, anderenfalls wird sie in den Bachelor eingerechnet und kann später nicht mehr für den Master verwendet werden.

Nähere Informationen zu außercurricularen Studien und einen Link zum Formular für die "Individuelle Kooperationsvereinbarung" finden Sie hier.

Wo finde ich Informationen zu Bachelorarbeiten?

Die Arbeitsgruppen des Instituts für Informatik stellen Informationen zu möglichen Themen für Abschlussarbeiten hier vor.

Für die Anmeldung bzw. Interessensbekunden setzen Sie sich bitte mit den entsprechenden Lehrenden individuell in Verbindung. Manche Arbeitsgruppen haben bereits eine Liste von möglichen Themen, in anderen Arbeitsgruppen werden Themen im Dialog mit den Studierenden gefunden. Zu möglichen "Vorlaufzeiten" oder "Wartelisten" kann an dieser Stelle keine Information gegeben werden, da diese von Arbeitsgruppe zu Arbeitsgruppe variieren.

Als erste Ansprechpartner:innen empfiehlt es sich, die Lehrenden des von Ihnen besuchten Projektseminars bzw. der von Ihnen besuchten Wahlvorlesung(en) zu kontaktieren, da Sie in diese Themengebiete naturgemäß bereits eingearbeitet sind. Bei weiteren Fragen oder Unsicherheiten können Sie aber auch gerne in meine Sprechstunde kommen; beachten Sie aber bitte, dass ich hier nur allgemein beratend tätig sein kann und keine Themen anderer Arbeitsgruppen erläutern oder gar vergeben kann.

Ich habe einen Termin verpasst und kann daher jetzt nicht XYZ tun.

Die Universität Münster folgt aus Gründen der Gleichbehandlung aller Studierender der Regel, dass Fristen strikt eingehalten werden müssen. Dies gilt insbesondere für Einschreibungen und Anmeldungen im QISPOS/SLCM.

Ich habe aber den Grund, warum ich den Termin verpasst habe, nicht selbst zu verantworten.

Kommen Sie bitte in meine Sprechstunde. Wir werden versuchen, eine Lösung zu finden.

Ich weiß nicht, wann die Veranstaltung XYZ beginnt.

Bitte sehen Sie zunächst im Vorlesungsverzeichnis nach. Wenn dort kein Termin angegeben ist, wenden Sie sich bitte an die als verantwortlich gekennzeichnete Person.

Wissen Sie, in welchem Seminar/Projektseminar ich aktuell noch einen Platz bekommen kann?

Leider nein. Die Seminaranmeldungen werden dezentral durch die jeweiligen Veranstalter verwaltet. Bitte wenden Sie sich an die Veranstalter, um zu erfahren, ob noch Plätze frei sind. Für die Koordination der Platzvergabe in Projektseminaren ist Herr Dr. Dietmar Lammers zuständig.

Sonstiges

Ist die Studienberatung vertraulich?

Ja, selbstverständlich!

Ich habe eine Frage, die hier nicht aufgeführt ist. Was nun?

Kommen Sie einfach in meine Sprechstunde oder schreiben Sie mir eine E-Mail. Für eine telefonische Beratung rufe ich Sie gern zurück, wenn Sie mir Ihre Telefonnummer zusenden.