Softwarepraktikum

Blockpraktikum nach dem Wintersemester 2020/21 an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster

Veranstalter: Prof. Dr. Markus Müller-Olm, Jens Gutsfeld, Christoph Ohrem

Eintrag für diese Veranstaltung im HIS/LSF

Learnweb-Kurs zu dieser Veranstaltung


Aktuelle Hinweise

  • Die Auftaktveranstaltung zum Softwarepraktikum findet am 1. März 2021 um 10:15 Uhr per Zoom statt. Anwesenheit bei der Einführungsveranstaltung ist Voraussetzung für die Teilnahme. Falls Sie aus triftigen Gründen verhindert sein sollten, melden Sie sich bitte rechtzeitig bei einem der Organisatoren (Christoph Ohrem (christoph.ohrem@uni-muenster.de) oder Markus Müller-Olm (markus.mueller-olm@uni-muenster.de)). Die Zugangsdaten für die Auftaktveranstaltung finden Sie im Learnweb-Kurs zu dieser Veranstaltung, in den Sie sich ohne Einschreibeschlüssel selbst einschreiben können. Dort werden auch alle weiteren Informationen zu dieser Veranstaltung bekannt gegeben.
  • Bitte beachten Sie die Hinweise zu den Voraussetzungen unten auf dieser Seite insbesondere zur Durchführung während der Corona-Pandemie.
  • Für die Teilnahme am Softwarepraktikum ist eine fristgerechte Anmeldung im QISPOS erforderlich, d.h. eine Anmeldung bis zum 12. Januar. Bitte versäumen Sie diese Frist nicht, da dann eine Teilnahme am Softwarepraktikum nicht möglich ist.
  • Ehemalige Aufgabenstellung online
    Damit Sie einen Eindruck von der zu erwartenden Aufgabenstellung bekommen können, haben wir die Aufgabenstellung aus dem Wintersemester 2009/10 online gestellt.

Inhalt

Das Softwarepraktikum dient einerseits dazu, die in den ersten Semestern erworbenen Programmierkenntnisse zu vertiefen. Andererseits sollen die Teilnehmer Erfahrungen mit einem objektorientierten Softwareentwicklungsprozess und mit der Arbeit in Gruppen sammeln. Dazu wird ein größeres Softwareprojekt in Gruppenarbeit realisiert. Das Softwarepraktikum findet im Anschluss an das Wintersemester als mehrwöchiges Blockpraktikum statt.

Wenn Sie am Softwarepraktikum teilnehmen wollen, besuchen Sie bitte diese Seite regelmäßig, da hier alle relevanten Informationen bekannt gegeben werden.


Termin und Voraussetzungen

Das Praktikum findet in der vorlesungsfreien Zeit nach dem WS 2020/21, vom 01.03.2021 bis 26.03.2021, als Blockpraktikum ganztägig, 9-17 Uhr, statt. Für die Teilnahme ist eine fristgerechte Anmeldung im QISPOS erforderlich, d.h. eine Anmeldung bis zum 12. Januar. Bitte versäumen Sie diese Frist nicht, da dann eine Teilnahme am Softwarepraktikum nicht möglich ist. 

Für eine erfolgreiche Teilnahme am Softwarepraktikum wird Anwesenheit in der Veranstaltung für den gesamten Zeitraum vorausgesetzt. Wegen der Corona-Pandemie wird diese Anwesenheitspflicht dadurch ersetzt werden, dass Sie in der gesamten Zeit tagsüber von zuhause aus am Softwarepraktikum arbeiten und für die anderen Teilnehmer sowie den Betreuer Ihrer Gruppe online erreichbar sind. Insbesondere werden Sie dafür einen Zugang zu einem Rechner (stationär oder Laptop) mit einer stabilen Internetverbindung benötigen, an dem Sie Programmier- und Modellierungsarbeiten u.ä. durchführen können. Ferner werden Sie eine Möglichkeit benötigen, an Videokonferenzen (Zoom) teilzunehmen (Mikrofon und Kamera am o.g. Rechner oder zusätzliches mobiles Endgerät). Ein mobiles Endgerät allein ist für die Teilnahme aber nicht ausreichend. Kurze Abwesenheitzeiten aufgrund von Erkrankungen können bei Vorlage eines Attests entschuldigt werden, jedoch nur, wenn nicht große Teile des Praktikums verpasst werden. Ausnahmen nur nach Absprache mit den Veranstaltern.

Vorkenntnisse

Zur erfolgreichen Teilnahme am Softwarepraktikum benötigen Sie Kenntnisse der Programmiersprache Java, wie sie in den Vorlesungen Informatik I und II sowie dem zugehörigen Java-Programmierkurs vermittelt werden. Tiefergehende Kenntnisse sind nicht nötig. Eine von jedem Teilnehmer einzeln zu bearbeitende Warm-Up Programmieraufgabe soll Ihnen den Einstieg erleichtern. Weiterhin werden im Softwarepraktikum Inhalte aus der Vorlesung Software-Engineering angewendet und vertieft. Das Bestehen der Softwareengineering-Klausur ist aber keine formale Voraussetzung für die Teilnahme am Softwarepraktikum. Einige Vorlesungen zu Beginn des Softwarepraktikums dienen dazu, Ihre Kenntnisse aufzufrischen und den Bezug zum Vorgehen im Softwarepraktikum herzustellen. Diese Vorlesungen können einen vorangegangenen Besuch der Vorlesung Software-Engineering jedoch nicht ersetzen.