Der Hochschulsport NRW
Der Hochschulsport in seiner Bedeutung
Der Hochschulsport findet seine Verankerung in der Bundes- und Landesgesetzgebung (HRG und HSG NRW). Neben der gesetzlichen Verankerung und der Erwähnung in den Grundordnungen der Hochschulen wird der Hochschulsport und seine Aufgaben in zahlreichen bundes- und landespolitischen Erklärungen präzisiert.
Die Aufgabe des Hochschulsports ist es, den Hochschulangehörigen ein bedarfsorientiertes, überwiegend breitensportliches Sport- und Bewegungsprogramm anzubieten. Daneben hat der Hochschulsport die Aufgabe,
dauerhafte Motivation zu Sport und Bewegung zu entwickeln,
eine umfassende Mitverantwortung für eine gesunde Lebensführung zu entwickeln und
die Kommunikation unter den Hochschulangehörigen zu verbessern.
Gleichzeitig bietet der Hochschulsport Möglichkeiten der Identifikation mit der Hochschule und stellt ein breites Qualifikationsfeld für die Teilnehmer/innen dar. Ebenso haben die Hochschulen selbst die Möglichkeit über den Sport Sekundärprofil darzustellen.
Fasst man die Aufgabenstellung des Hochschulsports zusammen, so leitet sich hieraus ein bildungspolitischer Auftrag, der Anspruch auf ein qualitatives Profil des Sportangebotes und eine soziale und kommunikative Kompetenz ab.
Die Hochschulen der LK NRW - ihr Angebot und ihre Zielgruppen
In der Landeskonferenz sind die Sporteinrichtungen der Universitäten, Fachhochschulen und Akademien des Landes Nordrhein-Westfalen zusammengefasst. An den Universitäten und an einigen Fachhochschulen werden die Angebote von wissenschaftlichen Mitarbeiter/ innen organisiert und von ausgebildeten Übungsleiter/innen betreut. Das Angebotsspektrum umfasst Kurse, Sportfreizeiten, offene Angebote und Wettkampfveranstaltungen sowie internationale Begegnungen. Über 100 verschiedene Sportarten werden in folgenden Bereichen angeboten:
- Fitness
- Ballspiele
- Rückschlagspiele
- Tanz
- gesundheitsorientierter Sport
- Kampfsport
- Wassersport
- Natursport
- Individualsport
Die Hauptzielgruppe des Hochschulsports sind Studierende; Bedienstete der Hochschulen können ebenfalls am Sportprogramm teilnehmen.