Einführungen in die Wirtschafts- und Sozialgeschichte des 19. und 20. Jahrhunderts | ||
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ZUNFTZWANG
(ml) "Zunftzwang" bezeichnet die Notwendigkeit, Mitglied in einer Zunft zu sein, um ein Gewerbe ausüben zu können.
Bereits im Zuge sogenannter "Zunftkompromisse" seit dem 17. Jahrhundert etablierten Landesherren in ihren Territorien auch nicht-zunftangehörige Gewerbetreibende, insbesondere im Bereich der Manufakturen, aber auch als "Freimeister" (nicht der Zunft angeschlossene Meister).
Im Laufe des 19. Jahrhunderts wurde schließlich nach und nach in den deutschen Staaten die Gewerbefreiheit eingeführt, womit der Zunftzwang entfiel. Grund hierfür waren wachsende Interessensgegensätze zwischen Staaten und Zünften, wobei erstere an der wirtschaftlichen Entwicklung ihrer Herrschaftsgebiete, letztere an der Vollbeschäftigungs-, Einkommens- und Vermögensicherung für ihre Mitglieder interessiert waren.
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