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Einführungen in die Wirtschafts- und
Sozialgeschichte des 19. und 20. Jahrhunderts
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DEUTSCHER ZOLLVEREIN
(ml)
Staaten schließen sich in einem Zollverein zusammen, um zwischen
einander bestehende Zollschranken abzubauen und ihre Zollwesen zu
vereinheitlichen. In diesem Sinne kann ein Zollverein Vorläufer einer
Zollunion sein, in der Zölle zwischen den beteiligten Ländern
abgeschafft und gemeinsame Außenzölle festgelegt werden.
In Deutschland schlossen sich 1833 mit Wirkung zum 1.1.1834 der
bayrisch-württembergische und der preußisch-hessische Zollverein mit
Sachsen und Thüringen zum Deutschen Zollverein zusammen, nachdem bereits
1828 ein süddeutscher, ein mitteldeutscher und ein norddeutscher
Zollbund entstanden waren.
Innerhalb des Zollvereins, als dessen bedeutendster Verfechter Friedrich
List (1789-1846) gilt, wurden die Binnenzölle aufgehoben. Die
Allgemeine Deutsche Wechselordnung (1847) ergänzte die Zoll- durch
Wechselkursvereinheitlichungen. Beide trieben den wirtschaftlichen
Zusammenschluss der deutschen Länder bedeutend voran: 1854 waren bereits
alle Territorien des späteren Deutschen Reiches mit Ausnahme von
Hamburg, Bremen, Mecklenburg und den erst später hinzugekommenen
Schleswig-Holstein und Elsaß-Lothringen Mitglieder des Zollvereins.