Einführungen in die Wirtschafts- und Sozialgeschichte des 19. und 20. Jahrhunderts | ||
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ERMORDUNG RATHENAUS
(ml) Walther Rathenau (1867-1922, DDP) war Industrieller und als Politiker Wiederaufbau- (1921) bzw. Reichsaußenminister (1922) im ersten bzw. zweiten Kabinett von Reichskanzler Joseph Wirth.
Er wurde am Morgen des 24. Juni 1922 auf der Fahrt ins Auswärtige Amt in
Berlin-Grunewald von Mitgliedern der rechtsextremen Organisation Consul
ermordet.
Rathenau war als Deutscher jüdischen Glaubens und Unterstützer der
"Erfüllungspolitik" Erzbergers in Bezug auf die Reparationsforderungen
des Versailler Vertrags (die dessen Unerfüllbarkeit demonstrieren
sollte) sowie durch die Unterzeichnung des Vertrages von Rapallo mit
Sowjetrussland im April 1922 für die völkischen Rechten und
Rechtsextremen zum Inbegriff der von ihnen als „Judenrepublik“
abgelehnten Weimarer Republik geworden.
Rathenau hatte trotz mehr oder weniger expliziter Mordaufforderungen von
Teilen der nationalistischen Presse und konkreter Hinweise der Polizei
Schutzmaßnahmen in Bezug auf seine Person abgelehnt.
Der Reichstag verabschiedete unter dem Eindruck der Ermordung am 18.7.1922 das "Gesetz zum Schutze der Republik", das für Mordverschwörungen schwere Strafen vorsah und eine Handhabe zum Vorgehen gegen extremistische Organisationen bot. DNVP, BVP und KPD stimmten gegen das Gesetz, Bayern weigerte sich, es anzuerkennen.
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