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Einführungen in die Wirtschafts- und
Sozialgeschichte des 19. und 20. Jahrhunderts
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KONVERTIBILITÄT
(ml) Da in einem Land oder Währungsgebiet üblicherweise nur dessen
eigene Währung als Zahlungsmittel akzeptiert wird, ist es bei
internationalen Transaktionen notwendig eine nationale Währung in eine
andere zu tauschen. „Konvertibel“ ist eine Währung dabei dann, wenn sie
frei gegen jede andere eingetauscht werden kann, deren Konvertibilität
vorausgesetzt. Man unterscheidet Ausländer (non-resident)-
und Inländerkonvertibilität, wobei nicht die Staatsangehörigkeit,
sondern der Wohnsitz entscheidend ist. Erstere erlaubt Ausländern, die
inländische Währung in eine ausländische (z.B. deren eigene)
umzutauschen (z.B. zur Repatriierung von im Inland erzielten Erlösen).
Letztere gestattet dasselbe Inländern (z.B. für Auslandsreisen).
Inländer- und Ausländerkonvertibilität können ferner zwischen
Verwendungszwecken (z.B. Handels- vs. Finanztransaktionen)
diskriminieren.