Einführungen in die Wirtschafts- und Sozialgeschichte des 19. und 20. Jahrhunderts | ||
|
zurück | Glossarverzeichnis |
INTERNATIONALER WÄHRUNGSFONDS
(ml) Als monetäres Element der auf der Konferenz von Bretton Woods vereinbarten Ordnung internationaler Wirtschaftsbeziehungen wurde 1945 der Internationale Währungsfonds (IWF bzw. englisch: International Monetary Fund, IMF) gegründet, der 1946 in Washington, D.C., seine Arbeit aufnahm, wo er seitdem seinen Sitz hat.
Allgemeine Aufgaben des IWF sind
Der IWF ist eine genossenschaftliche Finanzorganisation, an der jedes der (derzeit 184) Mitgliedsländer einen Anteil, seine „Quote“, hält. Diese ist bei Beitritt zu zahlen. Außerdem finden regelmäßige Prüfungen bezüglich der Anpassungsnotwendigkeiten bestehender Quoten statt, da der jeweiligen Quote die relative wirtschaftliche Position eines Mitgliedslandes im Vergleich zu den übrigen zugrunde liegt. Die deutsche Quote beträgt zurzeit 6,11%.
25% dieser Quote sind in allgemein akzeptierten Devisen oder der IWF-eigenen „Weltwährung“ namens „Sonderziehungsrechte“ (SZR) einzuzahlen. Bevor 1969 die SZR, die in jede der Mitgliedswährungen konvertiert werden können (z.B.: 1 SZR ≈ 1.25 € [September 2003]), geschaffen wurden, waren jene 25% in Gold zu leisten. Die übrigen 75% der Einzahlungsverpflichtung können in Landeswährung erbracht werden.
Die Hauptaufgabe des IWF ist, die Mitgliedsländer bei kurzfristigen Zahlungsbilanzdefiziten (und damit verbundenen Devisenknappheiten) mit Währungskrediten zu unterstützen. Mitgliedsländer können automatisch einen Kredit in Höhe von 25% ihrer Quote beanspruchen. Der Höchstbetrag an Finanzmitteln, den ein Mitglied vom IWF erhalten kann (Zugangsgrenze), beträgt zurzeit 300 % seiner Quote.
Auch die Stimmrechte der Mitgliedsländer bemessen sich nach ihrer Quote: jedes Land hat 250 Basisstimmrechte, die sich pro 100.000 SZR seiner Quote um 1 erhöhen.
Seit Ende der 1950er Jahre und insbesondere seit dem Zusammenbruch des Bretton-Woods-Festkurssystems sind weitere Hauptaspekte der Arbeit des IWF die Überwachung und jährliche Prüfung der Zahlungsbilanz, des Budgets und der Wirtschafts- und Währungspolitik der Mitgliedsländer und die Ausarbeitungs- und Durchführungsunterstützung bei Anpassungsmaßnahmen im Rahmen so genannter Stabilisierungspläne v.a. in Entwicklungs- und Schwellenländern.
Insbesondere letztere Maßnahmen, die oft mit harten Auflagen für die betroffenen Länder verbunden sind, haben dem Währungsfonds auch Kritik eingetragen. Bemängelt wird unter anderem, der IWF beteilige sich ohne Mandat in der Entwicklungsfinanzierung (Aufgabe der Weltbank), sei zu wenig über die jeweilige Lage in den Krisenländern informiert, gehe zu wenig auf ihre spezifischen Bedingungen ein und konfrontiere sie daher mit z.T. zu harten oder wenig angemessenen wirtschaftspolitischen Auflagen.
zurück | Glossarverzeichnis |
© 2004 by Ulrich Pfister/Georg Fertig • mail: wisoge@uni-muenster.de |