Ringvorlesung "WasserWissen"
Professor für Landschaftsökologie spricht über naturschutzrechtliche Eingriffsregelung
Münster (upm), 17. Mai 2011
Bei der Ringvorlesung "WasserWissen", die vom Netzwerk Wasser der Hochschulen in Münster angeboten wird, spricht Prof. Dr. Tillmann Buttschardt vom Institut für Landschaftsökologie der Universität Münster am Mittwoch, 18. Mai, zum Thema "Blaue und Grüne Ausgleichsmaßnahmen - ein ungleicher Kampf?". Dabei geht es um die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung, die Eingriffe in Natur und Landschaft regulieren soll, und um mögliche Ausgleichsmaßnahmen. Beginn ist um 18.15 Uhr im Hörsaal des Instituts für Neuro- und Verhaltensbiologie in der Badestraße 9.
Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung strebt die Sicherung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes an. Danach besteht die Verpflichtung, einen Eingriff so zu planen und durchzuführen, dass Beeinträchtigungen vermieden oder zumindest in einem vertretbaren Rahmen gehalten und ausgeglichen werden. In den vergangenen Jahren ist der ursprünglich sehr strenge und funktional ausgerichtete Ansatz durch verschiedene Gesetze massiv verändert worden. Hinzu kommt die Tendenz der Kommunen, Ersatzzahlungsmittel aus der Eingriffsregelung verstärkt zur Finanzierung ihrer hoheitlichen Aufgaben im Bereich des Natur- und Gewässerschutzes einzusetzen, so Tillmann Buttschardt. Die Weise, wie sogenannte Ökopunkte errechnet und auch bei der Ausgleichsverpflichtung wieder eingesetzt werden, bedingt, dass Maßnahmen mit deutlichem Flächenbezug relativ billiger sind als punktuelle Aufwertungen zum Beispiel an Fließgewässern.