Bewerbungsverfahren
Allgemein
Studierende aus dem In- und Ausland können sich an der GSEC für ein Promotionsstudium bewerben.
Voraussetzung
Abschluss eines einschlägigen Hochschulstudiums in einem der beteiligten Fächer oder eines äquivalenten Abschlusses im Sinne von § 4 Abs. 2 bis 4 der Promotionsordnung der Philosophischen Fakultät.
Fristen
Spezielle Bewerbungsfristen gibt es nicht; eine Bewerbung ist jederzeit möglich!
Form der Bewerbung
Das Verfahren ist zweistufig.
1. Die Bewerbung um Zulassung zum Promotionsstudium in der GSEC erfolgt schriftlich. An den Vorstand der Graduate School ist ein in deutscher oder englischer Sprache abgefaßter Antrag auf Zulassung zum Promotionsstudium zu richten.
Der Antrag muß das gewünschte Thema der Dissertation, die gewünschte Erstbetreuerin / den gewünschten Erstbetreuer sowie das Promotionsfach benennen. Das Promotionsfach entspricht in der Regel dem bzw. einem Fach des ersten Abschlusses, doch kann in begründeten Fällen auch ein benachbartes Fach gewählt werden.
Der Antrag soll die folgenden Unterlagen enthalten:
- eine Projektskizze im Umfang von 5 bis 10 Seiten
- Nachweise über ein abgeschlossenes Hochschulstudium und die erforderlichen Fremdsprachenkenntnisse gemäß § 5, Abs. 1 und 2 der Promotionsordnung
- einen tabellarischen Lebenslauf
-
eine Begründung, aus der sich die Motivation für die Promotion im Rahmen der GSEC erkennen läßt
2. Kandidatinnen / Kandidaten, die in die engere Auswahl kommen, können von der GSEC zu einem Vorstellungsgespräch gebeten werden.
Über die Annahme des Antrags entscheidet der Vorstand in Zusammenarbeit mit dem Plenum der Lehrenden.
Bitte richten Sie Ihre Bewerbung an: Graduate School European Classics, c/o Institut für Klassische Philologie. z. Hd. Herrn Prof. Dr. Christian Pietsch, Domplatz 20-22, 48143 Münster