Keine Sorge. Hier informieren wir dich über die Überbrückungshilfen des Bundes, den Corona Notfonds, Semesterbeitragserstattungen und das Sozialdarlehen des AStA unserer Uni.
Kürzlich habt ihr eine Mail des Studierendensekretariats bekommen, in der ihr aufgefordert werdet, euren Semesterbeitrag für das Sommersemester 2021 zu zahlen. Der Semesterbeitrag beträgt im Sommersemester 2021: 303,52 Euro. Falls ihr euch unsicher seid, ob ihr den Semesterbeitrag derzeit zahlen könnt, weil ihr euch in finanziellen Schwierigkeiten befindet, möchten wir euch auf einige Unterstützungsmöglichkeiten aufmerksam machen.
Was passiert, wenn ich den Semesterbeitrag nicht direkt zahlen kann?
Du hast noch bis zum 12.02.21 Zeit, deinen Semesterbeitrag zu zahlen. Bei verspäteter Rückmeldung wird erstmal nur ein Verspätungszuschlag in Höhe von 1,50 Euro fällig. Dieser wird zusätzlich zu eurem Semesterbeitrag erhoben und im „Antrag Rückmeldung“ und unter dem Reiter „Gebühren“ mit aufgeführt. Du hast dann einige weitere Wochen Zeit bis du deinen Semesterbeitrag zahlen musst. Meistens bis kurz vor Start des neuen Semesters (01.04.2020). So kannst du dir unter Umständen ein paar Wochen mehr Zeit beschaffen, falls du den Beitrag derzeit noch nicht zahlen kannst. Hast du ein SEPA Mandat eingerichtet, kannst du dieses kurzzeitig unter Meine Anträge -> Antrag stellen (siehe unten links im SelfService) -> Verwaltung > SEPA-Mandat widerrufen. Damit umgehst du, dass der Betrag direkt von deinem Konto abgebucht wird.
Du hast wegen der Corona-Krise deinen Job verloren? Du befindest dich aktuell in einer finanziellen Notlage?
Überbrückungshilfe des Bundes
Für Februar 2021 kannst du noch einen Antrag der Corona Überbrückungshilfe des Bundes https://www.xn--berbrckungshilfe-studierende-06cf.de/start stellen. Je nach nachgewiesener Bedürftigkeit können dir zwischen 100 Euro und 500 Euro als nicht rückzahlbarer Zuschuss gezahlt werden. Hier ist eine sogenannte ‚pandemiebedingte Notlage‘ nachzuweisen (z.B. Jobverlust, verminderte Stunden, keine Unterstützung durch Familie mehr, o.ä.). Anfängliche Probleme bei der Antragsstellung wurden behoben und es ist nun möglich, die Ursache Corona auf verschiedene Arten zu belegen. Erfahrungswerte zeigen, dass die Bearbeitung etwas länger dauert. Diese Option wäre also eine Idee, wenn du die Zahlung herauszögerst und die Verspätungsgebühr in Kauf nimmst. Falls du schon einmal abgelehnt wurdest, darfst du trotzdem jeden Monat einen neuen Versuch unternehmen.
Corona-Notfonds
Neben der Überbrückungshilfe gibt es auch weiterhin den Corona-Notfonds, durch den der AStA gemeinsam mit der Uni Spenden für Studierende in Not sammelt. Aus diesem Fonds kannst du einen Zuschuss von bis zu 450 € beantragen, um kurzfristig Unterstützung zu erhalten. Für Studierende mit Kind können pro Kind bis zu 185€ extra beantragt werden. Diesen Zuschuss musst du nicht zurückzahlen. Die wichtigsten Voraussetzungen dafür sind: aktuelles Einkommen unter dem BAföG-Höchstsatz, keine Rücklagen und die Corona-Krise als Auslöser der Notlage. In der Beratung klären wir gemeinsam mit dir, ob ein Zuschuss für dich in Frage kommt. Danach kannst du einen Antrag stellen. Über diese Anträge wird in der Regel einmal in der Woche durch den AStA entschieden.
Ein Anruf bei der Sozialberatung des AStA lohnt sich in jedem Fall. Dort kannst du deine Lage schildern und wir besprechen mit dir, wie wir dir helfen können oder welche anderen Hilfen in Frage kommen. Bitte stelle über das Support System eine Anfrage und wir rufen dich zurück. Diese Beratung ist außerdem eine Voraussetzung, um eine unserer Unterstützungen in Anspruch nehmen zu können.
Hier geht’s zur Sozialberatung des AStA: https://studentsupport-ms.de/open.php
Falls ihr oder eure Eltern andersherum gerne für den Notfonds spenden möchtet, findet ihr alle Infos hier: www.uni-muenster.de/de/corona-notfonds.html
Achtung: Wer in einem Monat Geld aus dem Corona Notfonds bekommt, wird im selben Monat keinen Antrag auf Überbrückungshilfe bewilligt bekommen. Die zugrundeliegenden Richtlinien schließt eine Doppelförderung aus.
Beitragserstattung Wintersemester 2020
Eine weitere Möglichkeit ist die anteilige Erstattung des Semesterbeitrags, der auf die Studierendenschaft entfällt. Du kannst dies noch für das letzte Wintersemester 2020 nachträglich tun. Wer BAföG empfängt oder wer kein BAföG empfängt, weil die Eltern zu viel verdienen, dem/der kann grundsätzlich keine Erstattung gewährt werden. Gemäß Härtefallordnung kann aber insbesondere für Menschen mit Familie eine Ausnahme gemacht werden. Auch hier ist unser Tipp: Melde dich bei der Sozialberatung und überprüfe ob eine Beitragserstattung für dich in Frage kommen könnte.
Hier geht’s zur Sozialberatung des AStA: https://studentsupport-ms.de/open.php
Sozialdarlehen
Der AStA vergibt außerdem auch weiterhin Sozialdarlehen als Einmalzahlung in einer Höhe von bis zu 861€ an Studierende, um plötzliche Notlagen aller Art zu überbrücken und die Fortsetzung des Studiums zu ermöglichen. Bei Studienbeginn kann der doppelte Betrag in Höhe von 1.722 € zur Startfinanzierung in Anspruch genommen werden. Diese Darlehen werden zinslos gewährt und sind zu einem vorher vereinbarten Zeitpunkt zurückzuzahlen. Um dieses Angebot in Anspruch zu nehmen, solltet ihr schnell ein Gespräch mit der Sozialberatung führen und einen Antrag auf Gewährung eines zinslosen Darlehens stellen.
Hier geht’s zur Sozialberatung des AStA: https://studentsupport-ms.de/open.php