Promotionsordnung der Philosophischen Fakultät
Die Philosophische Fakultät verleiht den Grad Doktor*in der Philosophie. Promovenden müssen für den akademischen Grad Dr.*in phil. ein Promotionsverfahren durchlaufen, das ein Aufbaustudium sowie eine Promotionsprüfung vorsieht. Das Promotionsprüfungsamt der Philosophischen Fakultät ist zuständig für die Zulassung zur Promotionsprüfung und den damit verbundenen prüfungsrechtlichen Fragen. Die Anerkennung von Studienleistungen erfolgt grundsätzlich durch die gewählten Prüfer*innen des Haupt- und Nebenfachs. Die Promotionsprüfung besteht aus einer wissenschaftlichen Abhandlung (Dissertation) und einer mündlichen Prüfung (im Hauptfach und in einem Nebenfach).
Die bisherige Promotionsordnung der Philosophischen Fakultät der Universität Münster finden Sie hier (4. Änderungssatzung vom 23.12.2009). Hinweise, Formulare und Vordrucke zum Promotionsverfahren (Dr.*in phil.) findet man auf den Seiten des Prüfungsamt I.
Im Rahmen einer Promotion kann Psychologie entweder als Hauptfach oder als Nebenfach gewählt werden. Die Voraussetzung für eine Promotion mit Hauptfach Psychologie ist in der Regel der Abschluss eines Diploms in Psychologie, bzw. ein vergleichbarer Hochschulabschluss wie z.B. ein Master in Psychologie. Die Einschreibung in den Promotionsstudiengang mit Hauptfach Psychologie erfordert die schriftliche Zusage einer Betreuung aus dem Fach Psychologie.
Eine Promotion mit Nebenfach Psychologie setzt im Regelfall voraus, dass ein Magister-, Diplom- oder Masterstudiengang mit Nebenfach Psychologie erfolgreich abgeschlossen wurde. Vor einer Einschreibung in den Promotionsstudiengang mit Nebenfach Psychologie sollten Sie sich mit der Fachvertreterin Frau Dr. Dirksmeier in Verbindung setzen und die Voraussetzungen für die Promotion klären. Bitte nutzen Sie das Formular des Prüfungsamt I, Bescheinigung über promotionsvorbereitende Studien, auf dem die für eine Promotion erforderlichen Leistungen festgehalten werden. Die Leistungsanforderungen können, je nach vorliegendem Abschluss und Umfang bisheriger Leistungen im Fach Psychologie, unterschiedlich aussehen. Deshalb ist es sehr wichtig im Vorfeld zu klären, welche Bedingungen für die Promotionsprüfung bestehen!
Die Immatrikulation erfolgt über das Studierendensekretariat.
Promotionsstellen werden direkt von den Arbeitseinheiten im Fach Psychologie angeboten und vergeben. Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen-Stellen, Projektstellen oder Stipendien werden von den einzelnen psychologischen Instituten bzw. deren Arbeitseinheiten ausgeschrieben. Bitte kontaktieren Sie die einzelnen Arbeitseinheiten für aktuelle Angebote.