Studentische Hilfskräfte am Fachbereich Mathematik und Informatik

Der Fachbereich stellt in jedem Semester ca. 140 Studierende als Hilfskräfte für Vorlesungen, Vorkurse, Praktika usw. ein. Im Folgenden haben wir Ihnen die wichtigsten Informationen zu Voraussetzungen, Aufgaben und Einstellung zusammengestellt. Falls Sie einen Vertrag haben, der auch im nächsten Semester noch läuft, klären Sie bitte mit dem jeweiligen Institut, ob Sie sich über das Bewerberportal für das kommende Semester auf eine Vorlesung bewerben müssen.

Wir freuen uns auf Bewerbungen von engagierten Studierenden ab dem 4. Semester mit gutem Verständnis des Vorlesungsstoffs - in Ausnahmefällen auch von Studierenden ab dem 2. Semester.

Übungen im Semester: Die Einstellung erfolgt entweder über 7 Semesterwochenstunden (1 Übungsgruppe) oder 13 SWS (2 ÜG). Die Verträge werden entweder über 6 Monate oder 12 Monate ausgestellt.

Übungen im Vorkurs: Die Vorkurse Mathematik und Mathematik für Anwender finden in zwei Wochen im September statt. Informationen finden Sie hier. Als Übungsleiter/in übernehmen Sie zwei Übungsgruppen, die jeweils Mo/Di/Do/Fr stattfinden, insgesamt also 2 Wochen * 4 Übungstermine * 2 Übungen = 16 Übungstermine. Eingestellt wird für September und Oktober, mit einer Stundenzahl von 9+9 Wochenstunden. Eine Vorauswahl des Vorkurses (Mathematik oder Mathematik für Anwender) ist nicht möglich.

  • Bewerbungsphase als Tutor/Tutorin im Vorkurs 2024 vom 17. Juni 2024 bis zum 26. Juni 2024
     
  • Bewerbungsphase als Tutor/Tutorin in Vorlesungen für das WS 24/25 vom 17. Juni 2024 bis zum 14. Juli 2024
     

Bitte bewerben Sie sich online im  Bewerberportal

 

  • Allgemeines

    Aufgaben der ÜbungsleiterInnen:

    Die ÜbungsgruppenleiterInnen sollen nach Vorgabe der Dozentin/des Dozenten die in der Vorlesungszeit wöchentlich stattfindenden Übungsgruppen in kleinen Gruppen leiten und betreuen. In den Übungsgruppen werden in der Regel die Lösungen der Übungsaufgaben besprochen, Fragen zu aktuellen Themen der Vorlesung beantwortet und wichtige Begriffe und Sätze der Vorlesung diskutiert. Weiter gehört das regelmäßige Korrigieren von Hausaufgaben dazu.

    Warum es sich lohnt, ÜbungsleiterIn zu werden:

    Als ÜbungsgruppenleiterIn wird man von der Universität eingestellt und bezahlt. Darüber hinaus beschäftigt man sich als ÜbungsgruppenleiterIn noch einmal intensiv mit den Inhalten der entsprechenden Vorlesung. Sowohl durch die Diskussionen in der Übungsgruppe als auch durch die Korrektur der Übungsaufgaben entwickelt man ein vertieftes Verständnis der Themen. Da gerade der Stoff der Anfängervorlesungen für weitere Vorlesungen und auch Prüfungen besonders wichtig ist, profitiert man auch bei seinem eigenen Studium von der Tätigkeit. Außerdem lernt man, vor einer Gruppe frei zu sprechen und komplizierte Sachverhalte zu erklären. Diese Fähigkeit ist in vielen Bereichen sehr wichtig. Weiterhin kann man sich die Tätigkeit direkt für sein eigenes Studium anrechnen lassen.

     

    Erwartungen:

    Wir erwarten von den ÜbungsleiterInnen vor allem, dass sie den  Stoff der Vorlesung, die zu betreuen ist, gut verstanden haben, und dass sie sich nach Möglichkeit auch für die Inhalte begeistern können und die Bereitschaft haben, sich mit den Verständnisproblemen der Studierenden auseinanderzusetzen.

     

    Anrechenbarkeit:

    Mathematik:

    Als 1-Fach Bachelor können Sie sich die Tätigkeit als das Modul "Mathematik vermitteln I" (6 LP) und, wenn Sie ein weiteres Mal eine Übungsgruppe halten, als das Modul "Mathematik vermitteln II" (6 LP) anrechnen lassen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie einmal an der Tutorenschulung Mathematik teilgenommen haben.

    Als 2-Fach Bachelor können Sie die Tätigkeit als Berufsfeldpraktikum nutzen. Die Tutorenschulung Mathematik kann dabei als Begleitseminar zum BFP verwendet werden (zusammen 6 LP).

    Informatik:

    Im 1-Fach-Bachelor ist eine Anrechnung im Bereich der Allgemeinen Studien möglich (6 LP), im Master eine Anrechnung in den Modulen "Informatik vermitteln A" und "Informatik vermitteln B".

    Studierende aus dem 2-Fach-Bachelor (Prüfungsordnung 2018) können die Tätigkeit im Modul Softwareentwicklung anrechnen lassen. In allen Fällen ist eine einmalige Teilnahme an der Tutorenschulung Informatik Voraussetzung.

    Bewerbungsphasen:

    In der zweiten Hälfte der Vorlesungszeit findet in der Regel die Bewerbungsphase für das nächste Semester statt (meist im Dezember respektive Juni). In den entsprechenden Ausschreibungen auf den Seiten des Fachbereichs bzw. Aushängen in den Instituten finden Sie Informationen über formale Voraussetzungen und die Vergütung.

    • Informationen zur Bewerbung als SHK/SHB

      Das elektronische Bewerberportal unterstützt die Bewerbung von angehenden Übungsgruppenleitern. Die Daten werden zur Kandidatenauswahl und zur Erstellung der Dienstverträge innerhalb des Fachbereichs 10, Mathematik und Informatik, genutzt. Damit die Daten nicht in jedem Semester neu eingegeben werden müssen, werden sie bis zum nächsten Semester aufbewahrt. Sollte jemand sich nicht neu bewerben, werden die entsprechenden Daten gelöscht. Weiter kann man durch E-Mail an die Webseitenpflege des Fachbereichs 10 die Daten sofort löschen lassen oder dies im System selbst tun. 

       

      Im Folgenden wird der Ablauf einer Bewerbung um eine ÜbungsgruppenleiterIn-Stelle beschrieben.

      1. Anmeldung/Registrierung

      Bitte registrieren Sie sich zunächst im System mit den Stammdaten unter Ihrer Benutzerkennung. Hierbei werden nicht nur die Adressdaten abgefragt, sondern auch die Kontodaten. Diese werden benötigt, da bei einer erfolgreichen Bewerbung die Kontodaten direkt mit den Vertragsunterlagen an die universitäre Verwaltung im Schloss geschickt werden. 

      2. Akademischer Hintergrund

      Wir benötigen Angaben über bestandene Prüfungen und die erzielten Noten. Diese Informationen werden bei der Auswertung der Bewerbungen berücksichtigt. Bitte geben Sie möglichst alle Noten an, so dass wir uns ein besseres Bild machen können.

      3. Bewerbung

      Bei der Bewerbung müssen nun die Veranstaltungen gewählt werden, in denen die Bewerberin/der Bewerber gern eine oder mehrere Übungsgruppe(n) betreuen würde. Diese Angaben sollten nach Prioritäten geordnet werden (1 hat dabei die höchste Priorität, 6 die niedrigste). Desweiteren werden Informationen benötigt, ob man in nächster Zukunft sein Studium abschließen wird, etc.  Sie können bis zu drei Übungsgruppen in einer Veranstaltung betreuen.

      Sie können sich bewerben, wenn Sie sich mindestens am Ende des vierten Fachsemesters befinden. 

      4. Und danach?

      Die Einstellungen erfolgen durch die Sekretariate in den einzelnen Instituten, die Ihren Wunschvorlesungen zugeordnet sind. Dies sind:

      Mathematisches Institut: Sandra Huppert (Zimmer 411, Tel. 83-33655, Sandra.Huppert@uni-muenster.de)
      Informatik: Gerlinde Steinhoff (Zimmer 602, Tel. 83-38447, gerlinde.steinhoff@uni-muenster.de)
      Stochastik: Anita Kollwitz (Zimmer 216, Tel. 83-33770, kollwit@uni-muenster.de)
      Numerik: Silvia Wernke (Zimmer 120.001 Neubau, Tel. 83-35052, seknum@uni-muenster.de)
      Logik: Paulina Weischer (Zimmer 811, Tel. 83-33655, paulinaweischer@uni-muenster.de)

      Wirtschaftsinformatik: Anja Ebbigmann (Tel. 83-38250, anja.ebbigmann@uni-muenster.de)

      Didaktik (GIMB): Alexandra Rhinow (Zimmer 408, Fliednerstr. 21, alexandra.rhinow@uni-muenster.de)
      Didaktik (IDMI): Stephanie Auffenberg (Zimmer 1, Henriette-Son-Str. 19, gfidmi@uni-muenster.de)

       

      Bei erfolgreicher Bewerbung  bekommen Sie eine automatisch erstellte E-Mail. In einem zweiten Schritt müssen Sie dann der zugeteilten Stelle zustimmen oder diese gegebenenfalls ablehnen. Erst danach kann die weitere Bearbeitung durch die Sekretariate erfolgen. Den Status der Bewerbung kann man über den Menüpunkt Bewerbungsüberblick einsehen.

      Sie müssen bei Annahme der Stelle folgende Dokumente einreichen, wenn es sich um eine Neuanstellung handelt:

      Für studentische Hilfskräfte: SHK/SHB

      1. Lebenslauf
      2. Steueridentifikationsnummer (Steuer ID)
      3. Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse
      4. Sozialversicherungsausweis
      5. ggf. Aufenthaltsbescheinigung/Kopie des Passes
      6. Erklärung über persönliche Angaben, Vordruck LBV(A) 26.2018 (2-fach)
      7. Studienbescheinigung (mit Angabe der abgeleisteten Fachsemester und Angabe der Matrikelnummer der Universität Münster)
      8. Statuserklärung zur Prüfung der Sozialversicherung und Zusatzversorgung, Vordruck LBV (A)02_SV_2022_01_de_en (2-fach)
      9. Wenn bereits vorliegt: Kopie des Bachelorzeugnisses

      Die Formulare bekommen Sie von den Sekretariaten. Bitte sorgen Sie bei den restlichen Bescheinigungen dafür, dass Sie die Unterlagen griffbereit haben. Der Antrag auf Einstellung und die erforderlichen Unterlagen müssen mindestens 6 Wochen vor dem vorgesehenen Beschäftigungsbeginn eingereicht werden. Andernfalls ist eine rechtzeitige Einstellung nicht gewährleistet.

      Die Beglaubigung von Unterlagen, die für die Einstellung erforderlich sind, kann vom Institut vorgenommen werden (z. B.: "Kopie stimmt mit dem Original überein").

      Geringfügig Beschäftigte sind seit dem 01.01.2013 bis zu 450,00 Euro Einkommen sozialversicherungsfrei - (Rentenversicherungsfreiheit nur auf Antrag, sonst fällt ein Eigenanteil von 3,7% von mind. 175,00 Euro monatlicher Vergütung an). Bei Fragen zu Krankenversicherungsfreiheit wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Krankenkasse. Bei Fragen zu Steuerangelegenheiten sollten Sie sich an Ihr Finanzamt wenden.

       5. Vorkurse

      Auch für die Betreuung der Vorkurse können Sie sich (im Sommersemester) hier bewerben. Falls Sie sich für Vorkursbetreuung und Vorlesungsbetreuung bewerben, so ist die Vorkursbewerbung zusätzlich zu und unabhängig von der Vorlesungsbewerbung zu verstehen. Die "Anzahl der Übungsgruppen", für die Sie sich bewerben, bezieht sich also nur auf die Vorlesungsbetreuung.

      Bitte geben Sie der Vorkursbewerbung eine niedrige Priorität (z.B. 6).

  • Tutorenschulungen

    Mathematik:

    Vor allem für neue Tutoren wird jedes Semester eine Tutorenschulung Mathematik angeboten. Diese soll die ÜbungsgruppenleiterInnen auf ihre Tätigkeit vorbereiten und sie in der Anfangsphase dabei begleiten. Die Veranstaltung besteht aus mehreren Treffen im Laufe des Semesters und aus zwei Hospitationsphasen. Es werden Themen erarbeitet, die für die Leitung einer Übungsgruppe wichtig sind. Im praktischen Teil werden typische Aufgaben und Situationen eingeübt und reflektiert. Die Teilnahme an der Tutorenschulung Mathematik ist grundsätzlich freiwillig. Für manche Formen der Anrechnung ist die Teilnahme an der Tutorenschulung Mathematik jedoch notwendig.

    Informatik:

    Im Fach Informatik wird in jedem Semester eine Tutorenschulung Informatik angeboten, die aus einem einführenden Vorlesungs-/Seminarblock vor Beginn der Vorlesungszeit sowie zwei Hospitationsphasen im Verlauf der Vorlesungszeit besteht. Die Vorlesung stellt grundlegende didaktische und methodische Aspekte der Vermittlung der Informatik in einem auf die Durchführung von Tutorien reduzierten Umfang vor. Die (gern auch mehrfache) Teilnahme an der Tutorenschulung Informatik ist freiwillig. Sollten jedoch Leistungspunkte im Bereich "Allgemeine Studien" angerechnet werden, ist es zwingend notwendig, sowohl ein Tutorium zu einer Informatik-Vorlesung zu betreuen als auch an der Tutorenschulung Informatik teilgenommen zu haben.

  • Mindestlohngesetz

    Im Weiteren finden Sie einige grundlegende Informationen zum Thema MiLoG und zur Umsetzung an der Universität Münster

    1. Einführung

    Mit dem Mindestlohngesetz hat der Gesetzgeber die Einführung eines flächendeckenden gesetzlichen
    Mindestlohns in Höhe von derzeit brutto 8,84 € pro Arbeitsstunde beschlossen.

    2. Fälligkeit

    Der Arbeitgeber ist verpflichtet den Mindestlohn spätestens am letzten Bankarbeitstag des Monats, der auf den Monat folgt, in dem die Arbeitsleistung erbracht wurde, zu zahlen.

    3. Dokumentationspflichten

    Gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 MiLoG sind Arbeitgeber, die geringfügig und oder kurzfristig Beschäftigte nach § 8 Abs. 1 SGB IV beschäftigen, verpflichtet, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit innerhalb einer Woche nach Erbringung der Arbeitsleistung aufzuzeichnen und diese Unterlagen zwei Jahre aufzubewahren.

    Betroffen an der Universiät Münster sind:

    SHK mit einer wöchentlichen Arbeitszeit bis zu 8 Wochenstunden

    SHB mit einer wöchentlichen Arbeitszeit bis zu 8 Wochenstunden

    WHK mit einer wöchentlichen Arbeitszeit bis zu 6 Wochenstunden

    4. Bedeutung an der Universität Münster

    Sämtliche Stundenentgelte der Hilfskräfte, der Beschäftigten und der Beamten liegen über der Mindestlohngrenze. Da das MiLoG jedoch den Arbeitgeber verpflichtet, den Mindestlohn für jede geleistete Stunde bis zum darauf folgenden Monat auszuzahlen, ergeben sich, aufgrund der flexiblen Lage der Arbeitszeiten, insbesondere im Hilfskraftbereich einige Besonderheiten. Die Arbeitszeitflexibilität im Hilfskraftbereich soll jedoch gewährleistet bleiben.

    Beispiel:

    Eine studentische Hilfskraft mit einer im Arbeitsvertrag vereinbarten Wochenarbeitszeit von 10 Stunden und flexibel verteilter Arbeitszeit: → monatlicher Anspruch auf 10 h x 4,348 = 43,48h/Monat → 408,71€ (bei 9,40 €/h)

    - Februar 2016: 20 h effektiv geleistete Arbeitszeit → 20,43 €/h (408,71 € / 20h)

    → kein Problem, da der effektive Stundenlohn 8,84 € übersteigt

    - März 2016: 75 h effektiv geleistete Arbeitszeit → 5,44€/h (408,71 € / 75h)

    → Problem, da der effektive Stundenlohn deutlich unter 8,84 € liegt

    Bei einer Kontrolle wird für jeden Monat einzeln der geltende Mindestlohn von 8,84 € berechnet. Für den Monat März 2016 würde sich im o.g. Beispiel daher folgende Berechnung ergeben:

    tatsächlich gezahlter Bruttolohn 408,71 €

    gesetzlicher Mindestlohn

    663,00 €

    Gesamtnachzahlung

    254,29 €

    Besonders problematisch wird dies für geringfügig Beschäftigte, da sie u.U. rückwirkend sozial- versicherungspflichtig werden!5. Arbeitszeitkonten für SHK und SHB. Aus diesen Gründen werden für die geringfügig Beschäftigten (SHK bis 11 Wochenstunden, SHB bis 9 Wochenstunden) Arbeitszeitkonten geführt, auf dem die tatsächlichen Arbeitszeiten verwaltet werden. Auf dieses Arbeitszeitkonto dürfen monatlich jeweils bis zu 50% Plusstunden der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit eingestellt werden. Die Zeitsalden des Arbeitszeitkontos können in einem Zeitraum von bis zu zwölf Monaten ausgeglichen werden. Damit ist z.B. die Flexibilität, gerade im Hilfskraftbereich weiterhin sichergestellt. Die o.g. Personen erhalten monatlich eine gleich hohe Vergütung entsprechend der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit. Im Falle des Ausscheidens ist darauf zu achten, dass das Arbeitszeitkonto so ausgeglichen wird, dass es mit dem Tag des Ausscheidens bei „0" Stunden ausläuft. Auf die Führung des Arbeitszeitkontos kann verzichtet werden, wenn genau die im Arbeitsvertrag vereinbarten Stunden geleistet werden (die Aufzeichnungspflicht bleibt jedoch bestehen). Wissenschaftliche Hilfskräfte können auch ohne Arbeitszeitkonto bis zu 60% Mehrarbeitsstunden pro Monat leisten, da bis zu diesem Umfang der Mindestlohn weiterhin erreicht wird. Auch hier müssen die geleisteten Stunden zum Vertragsende abgebaut sein.

    6. Anspruchsberechtige Personen

    Anspruch auf den Mindestlohn haben alle in Deutschland tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über 18 Jahren. An der Universität Münster fallen hauptsächlich die Hilfskräfte unter die neuen Regelungen.

    7. Vergütung

    Nicht anrechenbar sind Vermögenswirksame Leistungen, Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge, Wechselschicht- und Schmutzzulagen sowie Zuschläge für Überstunden, Nachtarbeit, Sonn- und Feiertagsarbeit.

    8. Checkliste

    Diese neuen Regelungen bedingen für die praktische Umsetzung an der Universität Münster folgende Vorgehensweise für geringfügig Beschäftigte:

    1. wöchentliche Erfassung von Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit durch die Hilfskraft selbst in einem Dokumentationsbogen

    2. monatliche Unterzeichnung aller Dokumentationsbögen durch den/die jeweilige/n Vorgesetzte/n (oder Zuständige/n) für die Richtigkeit der notierten Zeiten am Ende des Monats

    3. Aufbewahrung der Dokumentationsbögen für je zwei Jahre an zentraler Stelle des Instituts. Die Dokumentationsbögen müssen für etwaige Kontrollen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der Bundeszollverwaltung bereitgehalten werden

    4. Ggf. Prüfung des Arbeitszeitkontos, zum Vertragsende muss dieses auf „0“ Stunden zurückgeführt werden.

    Wenn Sie Fragen zum Thema Mindestlohn haben oder weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte jederzeit gerne an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Personaldezernates, Abteilung 3.3

    (Stand 07/2017)