Studien- und Prüfungsordnungen Kirchliches Examen/Mag. Theol./Promotion
Die in den jeweiligen Prüfungsordnungen festgelegten Anmeldefristen geben einen Mindestzeitrahmen an. Aus organisatorischen Gründen behält sich der Fachbereich I vor, diese Zeiträume gegebenenfalls zu erweitern, so dass Anmeldefristen damit u. U. einige Zeit früher enden als es in den jeweiligen Prüfungsordnungen vorgesehen ist. Aushänge am Raum 110 geben darüber detailliert und rechtzeitig Auskunft!
Zwischenprüfungsordnung Pfarramt 2004
Zwischenprüfungsordnung Pfarramt 2017
Studienordnung Magister Theologiae (ab 2009)
Wenn Sie den Abschluss kirchliches Examen anstreben, richten Sie sich bitte nach der Studienordnung des Magister Theologiae. Beachten Sie die Voraussetzungen, die in der Prüfungsordnung Ihrer Landeskirche als Zulassung zur Ersten Theologischen Prüfung genannt werden. Wenn diese landeskirchlichen Anforderungen nicht durch das Studium der Pflichtmodule abgedeckt werden, absolvieren Sie die benötigen Studienleistungen im Rahmen des Wahlbereichs.