Die partikularrechtliche Umsetzung der Musterordnung der kath. (Erz-)Diözesen Deutschlands für die Erteilung der Missio Canonica und der vorläufigen kirchlichen Bevollmächtigung an Lehrkräfte für den kath. Religionsunterricht in den deutschen Diözesen

Autor/innen

  • Prof. Dr. Thomas Meckel Philosophisch-Theologische Hochschule Sankt Georgen

DOI:

https://doi.org/10.17879/zkr-2024-6370

Schlagworte:

Religionsunterricht, Religionslehrer, Religionslehrerin, Missio Canonica, Kirchliche Unterrichtserlaubnis, Missio-Kommission, Verkündigungsdienst der Kirche

Abstract

Der Ständige Rat der Deutschen Bischofskonferenz hat am 23. Januar 2023 eine Musterordnung der katholischen (Erz-)Diözesen Deutschlands für die Erteilung der Missio Canonica und der vorläufigen kirchlichen Bevollmächtigung an Lehrkräfte für den katholischen Religionsunterricht beschlossen, die kein Gesetz der DBK darstellt, sondern die Empfehlung an die 27 Diözesanbischöfe, sich beim Erlass revidierter Missio-Ordnungen an der Musterordnung zu orientieren. Der Beitrag untersucht die formale sowie die inhaltliche Umsetzung der Musterordnung zur Missio Canonica und der kirchlichen Bevollmächtigung in den 27 deutschen Diözesen und zeigt Übereinstimmungen als auch regionale Differenzen in der Umsetzung der Musterordnung und im Vergleich zu früheren Ordnungen auf.

Autor/innen-Biografie

Prof. Dr. Thomas Meckel, Philosophisch-Theologische Hochschule Sankt Georgen

Thomas Meckel (geb. 1981), ist Professor an der PTH Sankt Georgen/Frankfurt (Main) und Leiter des dortigen Instituts für theologische Begründung des Kirchenrechts, kirchliche Rechtsgeschichte und Religionsrecht (IKRR).

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Veröffentlicht

2025-03-24

Ausgabe

Rubrik

Gesetzeskommentar