Kritische Zusammenfassung des Urteils des Obersten Verwaltungsgerichts vom 14. Juli 2022 (Az. III OSK 2776/21) unter besonderer Berücksichtigung von Canon 220

Autor/innen

  • Prof. Dr. Thomas Hoeren Universität Münster

DOI:

https://doi.org/10.17879/zkr-2024-6319

Schlagworte:

Datenschutz, Kirchliche Autonomie, Datenschutzbeauftragter, Jurisdiktionskonflikt

Abstract

Der Kläger beschwerte sich gegen zwei römisch-katholische Pfarreien  wegen der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten und forderte deren Löschung. Der Präsident des Amtes für den Schutz personenbezogener Daten (DPA) lehnte ein Verfahren ab, da die katholische Kirche gemäß Artikel 91 DSGVO eigene Datenschutzregelungen und eine unabhängige Aufsichtsbehörde hat. Das Provinzverwaltungsgericht Warschau und das Oberste Verwaltungsgericht bestätigten diese Entscheidung. Die Gerichte betonten die verfassungsrechtlich garantierte kirchliche Autonomie und die Anpassung ihrer Datenschutzregelungen an die DSGVO. Canon 220 schützt den guten Ruf und die Privatsphäre der Gläubigen. Die Unabhängigkeit des kirchlichen Datenschutzbeauftragten und die Balance zwischen Datenschutz und religiöser Autonomie wurden anerkannt. Kritiker fordern jedoch eine stärkere staatliche Kontrolle zur besseren Überwachung der kirchlichen Datenschutzregelungen.

Autor/innen-Biografie

Prof. Dr. Thomas Hoeren, Universität Münster

Thomas Hoeren (geb. 1961), ist Professor für Informationsrecht und Rechtsinformatik sowie geschäftsführender Direktor des Instituts für Informations-, Telekommunikations- und Medienrechts (ITM) der Universität Münster.

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Veröffentlicht

2025-03-24

Ausgabe

Rubrik

Urteilskommentar