Kritische Zusammenfassung des Urteils des Obersten Verwaltungsgerichts vom 14. Juli 2022 (Az. III OSK 2776/21) unter besonderer Berücksichtigung von Canon 220
DOI:
https://doi.org/10.17879/zkr-2024-6319Schlagworte:
Datenschutz, Kirchliche Autonomie, Datenschutzbeauftragter, JurisdiktionskonfliktAbstract
Der Kläger beschwerte sich gegen zwei römisch-katholische Pfarreien wegen der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten und forderte deren Löschung. Der Präsident des Amtes für den Schutz personenbezogener Daten (DPA) lehnte ein Verfahren ab, da die katholische Kirche gemäß Artikel 91 DSGVO eigene Datenschutzregelungen und eine unabhängige Aufsichtsbehörde hat. Das Provinzverwaltungsgericht Warschau und das Oberste Verwaltungsgericht bestätigten diese Entscheidung. Die Gerichte betonten die verfassungsrechtlich garantierte kirchliche Autonomie und die Anpassung ihrer Datenschutzregelungen an die DSGVO. Canon 220 schützt den guten Ruf und die Privatsphäre der Gläubigen. Die Unabhängigkeit des kirchlichen Datenschutzbeauftragten und die Balance zwischen Datenschutz und religiöser Autonomie wurden anerkannt. Kritiker fordern jedoch eine stärkere staatliche Kontrolle zur besseren Überwachung der kirchlichen Datenschutzregelungen.
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