Summum ius, summa iniuria

Zur Ambiguität von Recht und Barmherzigkeit im kirchlichen Recht

Autor/innen

DOI:

https://doi.org/10.17879/zkr-2024-6128

Schlagworte:

Recht, Barmherzigkeit, Gerechtigkeit, aequitas canonica, kanonische Billigkeit

Abstract

Eine strikte Rechtsanwendung kann im Einzelfall zu Ungerechtigkeit führen, was im Kirchenrecht zu vermeiden ist, da es auf das Seelenheil der Gläubigen ausgerichtet ist. Das Kirchenrecht kennt das Grundprinzip der aequitas canonica, der kanonischen Billigkeit, die sich charakterisieren lässt als durch Barmherzigkeit abgemildertes striktes Recht. Auf diese Weise sollen Recht und Barmherzigkeit auf angemessene Weise verbunden und reiner Rechts- positivismus einerseits sowie Rechtsunsicherheit und Willkür andererseits vermieden werden. Dazu bedient sich das Kirchenrecht diverser Flexibilitätsinstrumente, die in diesem Beitrag zu- nächst erläutert werden. Aequitas canonica erschöpft sich aber nicht darin, sondern durchdringt als dynamisches Grundprinzip das kirchliche Recht, was anhand von Beispielen dargelegt wird. Die Ambiguität von Recht und Barmherzigkeit hat im kirchlichen Strafrecht besondere Relevanz, was anschließend thematisiert wird. Am Schluss dieses Beitrags steht die Frage, ob die vorge- stellten Wege tatsächlich einen Beitrag zu einer angemessenen Verbindung von Recht und Barmherzigkeit und damit zu einer gerechten Rechtsanwendung leisten können.

Autor/innen-Biografie

Daniel Tibi, Kirchenrechtliches Seminar, Katholisch-Theologische Fakultät, Universität Bonn

Daniel Tibi (geb. 1980), Dr. iur. can., Mönch der Abtei Kornelimünster, Aachen; Universitätsassistent am Institut für Kirchenrecht und Religionsrecht der Universität Wien.

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Veröffentlicht

2025-03-24

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