Reform in Aktion

Die Anwendung von Mitis Iudex Dominus Iesus in der Erzdiözese von Malta

Autor/innen

  • Kevin Schembri L-Università ta' Malta

DOI:

https://doi.org/10.17879/zkr-2024-6121

Schlagworte:

Ehenichtigkeit, Kanonische Reformen, Mitis Iudex Dominus Iesus, Papst Franziskus, Kürzeres Verfahren, Erzdiözese Malta

Abstract

Im Jahr 2015 führte Papst Franziskus durch Mitis Iudex Dominus Iesus (MIDI) bedeutende Reformen im Ehenichtigkeitsverfahren der katholischen Kirche ein, mit dem Ziel, die Verfahren zu vereinfachen, Kosten zu senken und den Zugang zu verbessern, während gleichzeitig das kirchliche Bekenntnis zur Unauflöslichkeit der Ehe gewahrt blieb. Zu den wichtigsten Neuerungen gehörten die Abschaffung der Notwendigkeit von zwei übereinstimmenden Urteilen und die Einführung eines verkürzten Verfahrens für eindeutige Fälle. Im Erzbistum Malta führten diese Reformen zu einer signifikanten Verkürzung der Verfahrensdauer, wobei etwa 6 % der Fälle zwischen 2016 und 2023 im verkürzten Verfahren bearbeitet wurden. Dieser Artikel bietet einen Überblick über die Ziele und wesentlichen Reformen von MIDI und konzentriert sich auf deren praktische Umsetzung im Erzbistum Malta in diesem Zeitraum.

Autor/innen-Biografie

Kevin Schembri, L-Università ta' Malta

Kevin Schembri ist Kirchenanwalt und Bandverteidiger am Diözesangericht auf Malta in der gleichnamigen Diözese. Er vertritt zudem das Fach Kirchenrecht an der Universität Malta.

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Veröffentlicht

2025-03-24

Ausgabe

Rubrik

Artikel