Amtschefs und Verwaltungsdirektoren
Vergleich neuerer Diözesangesetze zur Kurienorganisation in Hinblick auf Compliance und Gewaltenteilung
DOI:
https://doi.org/10.17879/zkr-2023-5193Schlagworte:
Diözesankurie, Verwaltung, Compliance, Gewaltenteilung, LaienpartizipationAbstract
Einige Diözesen in Deutschland haben in den vergangenen Jahren Amtsleiter bzw. Verwaltungsdirektoren in ihren Diözesankurien etabliert, um die Generalvikare zu entlasten und Compliance-Standards zu verwirklichen. Dieser Beitrag nimmt die Gesetze zur Ordnung von fünf Diözesankurien (Eichstätt, Hamburg, Köln, München und Münster) in den Blick. Während im Erzbistum Köln der Ansatz der Gewaltenteilung innerhalb der Kurie aufgrund der klaren Trennung der Geschäftsbereiche von Generalvikar, Diözesanökonom und Amtsleiter erkennbar ist, überlappen sich andernorts Kompetenzbereiche und unterlaufen die kodikarisch vorgesehene Differenzierung zwischen Generalvikar und Ökonom. Der Beitrag versteht sich als Erwiderung auf den Vorschlag von Johannes Klösges, der unter anderem die Ernennung von Laien zum Generalvikar gefordert hatte, und tritt für Gewaltenkontrolle ein.
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