Veränderungen des Bilds der Ehe im Recht
DOI:
https://doi.org/10.17879/zkr-2023-5154Schlagworte:
Ehebild, Eherecht, Freiheitsrechte, Grundrechtsschutz, Gleichgeschlechtliche Ehe, Mehrehe, EheverstädnisAbstract
Der Beitrag analysiert das Bild der Ehe im Rechtssystem, insbesondere in Bezug auf den grundrechtlichen Schutz der Ehe. Obwohl das Recht im Allgemeinen nicht in Bildern arbeitet, spielt das Ehebild eine entscheidende Rolle im Eherecht, besonders hinsichtlich des grundrechtlichen Schutzes. Der Text untersucht die Verbindung zwischen dem gesellschaftlichen Ehebild und dem rechtlichen Rahmen sowie deren Auswirkungen auf das Institut der Ehe, wie es durch Artikel 6 Absatz 1 GG garantiert ist. Zudem werden grundlegende Aspekte der Institutsgarantie in Artikel 6 Absatz 1 GG beleuchtet. Dabei wird betont, dass die Ausgestaltung der Ehe im Eherecht dem gesellschaftlichen Ehebild entsprechen muss, während es dem Staat nicht erlaubt ist, ein eigenes Bild der Ehe vorzuschreiben.Downloads
Veröffentlicht
2024-05-07
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