Veränderungen des Bilds der Ehe im Recht

Autor/innen

  • Prof. Dr. Bettina Heiderhoff Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Münster, Institut für Deutsches und Internationales Familienrecht

DOI:

https://doi.org/10.17879/zkr-2023-5154

Schlagworte:

Ehebild, Eherecht, Freiheitsrechte, Grundrechtsschutz, Gleichgeschlechtliche Ehe, Mehrehe, Eheverstädnis

Abstract

Der Beitrag analysiert das Bild der Ehe im Rechtssystem, insbesondere in Bezug auf den grundrechtlichen Schutz der Ehe. Obwohl das Recht im Allgemeinen nicht in Bildern arbeitet, spielt das Ehebild eine entscheidende Rolle im Eherecht, besonders hinsichtlich des grundrechtlichen Schutzes. Der Text untersucht die Verbindung zwischen dem gesellschaftlichen Ehebild und dem rechtlichen Rahmen sowie deren Auswirkungen auf das Institut der Ehe, wie es durch Artikel 6 Absatz 1 GG garantiert ist. Zudem werden grundlegende Aspekte der Institutsgarantie in Artikel 6 Absatz 1 GG beleuchtet. Dabei wird betont, dass die Ausgestaltung der Ehe im Eherecht dem gesellschaftlichen Ehebild entsprechen muss, während es dem Staat nicht erlaubt ist, ein eigenes Bild der Ehe vorzuschreiben.

Autor/innen-Biografie

Prof. Dr. Bettina Heiderhoff, Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Münster, Institut für Deutsches und Internationales Familienrecht

Bettina Heiderhoff (geb. 1966) ist Rechtswissenschaftlerin und Professorin für Internationales Privat- und Verfahrensrecht und Bürgerliches Recht an der Universität Münster. Sie ist zudem Leiterin des Instituts für Deutsches und Internationales Familienrecht. 

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Veröffentlicht

2024-05-07

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