Competentias quasdam: ein Motu proprio zur Dezentralisierung

Autor/innen

  • Prof. Dr. Ulrich Rhode SJ Pontificia Università Gregoriana

DOI:

https://doi.org/10.17879/zkr-2022-4674

Schlagworte:

Dezentralisierung, Römische Kurie, Entlassung von Ordensleuten

Abstract

Das Motu proprio Competentias quasdam vom 11. Februar 2022 möchte in der Kirche eine „heilsame Dezentralisierung“ herbeiführen. Seine Veröffentlichung steht vermutlich im Zusammenhang mit der Reform der Römischen Kurie durch die Apostolische Konstitution Praedicate Evangelium vom 19. März 2023. Die tatsächlichen Auswirkungen des Motu proprio sind jedoch ziemlich gering. Das wird deutlich, wenn man es vergleicht mit der gesamten Liste jener Angelegenheiten, die eine Beteiligung des Apostolischen Stuhls erfordern. Aus dieser Liste, die sicherlich mehr als einhundert Punkte umfasst, hat das Motu proprio nur einen einzigen Eintrag gestrichen, die Notwendigkeit einer Bestätigung von Entlassungsdekreten für Ordensleute. Um eine Dezentralisierung zu erreichen, durch die sich die Rolle des Apostolischen Stuhls nennenswert ändert, wäre ein weitaus umfangreicheres Projekt erforderlich.

Autor/innen-Biografie

Prof. Dr. Ulrich Rhode SJ, Pontificia Università Gregoriana

Ulrich Rhode (geb. 1965) ist Professor für Kirchenrecht an der Kanonistischen Fakultät der Pontifica Università Gregoriana, Rom.

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Veröffentlicht

2023-06-19

Ausgabe

Rubrik

Gesetzeskommentar