Ein schmaler Grat: Glaubwürdigkeits- statt Glaubensprüfung
Anmerkung zum Beschluss des BVerfG vom 3.4.2020 (Az. 2 BvR 1838/15) zur Frage, wann staatliche Gerichte die Identitätsprägung der Konversion eines Asylbewerbers zum Christentum verneinen dürfen.
DOI:
https://doi.org/10.17879/zkr-2022-4605Schlagworte:
Bundesverfassungsgericht, Asyl, Glaubwürdigkeit, ReligionszugehörigkeitAbstract
Der Autor kommentiert den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 03.04.2020. In diesem Beschluss geht es um die Glaubwürdigkeit von konvertierten Asylsuchenden und den Umgang mit diesen. Der Autor kommt in diesem Zusammenhang zu dem Schluss, dass das BVerfG sowohl die Gerichte zu einem sensiblen Umgang mit dem Recht auf Glaubensfreiheit auffordern will, als auch die Kirchen zu einer vorsichtigen Praxis im Umgang mit Taufbegehren auffordern will. Weitergehend wird die Frage beantwortet, inwieweit der Staat zulässig die Frage nach der Religionszugehörigkeit beantworten kann
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