Das Gemeingut Wohnen und die gemeinnützige Wohnungsversorgung

Autor/innen

  • Matthias Möhring-Hesse

DOI:

https://doi.org/10.17879/jcsw-2021-3541

Abstract

Das Recht auf Wohnen ist weitgehend unbestritten, nicht aber, was für ein Gut das ist, worauf alle ein Recht haben. Dem Staat die Verantwortung dafür zuzuschreiben, das Recht auf Wohnen für alle zu erfüllen, liegt nahe, wenngleich dann offen ist, wie er dieser Gewährleistungsverantwortung entsprechen soll. In diesem Beitrag werden beide Fragen im Zusammenhang beantwortet: Wohnen wird als ein Gemeingut vorgestellt, dessen allgemeine Bereitstellung gesellschaftlich intendiert wird. Im Zuge der Wohnungsversorgung muss dazu die in der Nutzung dieses Gutes angelegte Rivalität außer Kraft gesetzt werden. Wahrscheinlich wird dies, wenn die Anbieter*innen von Wohnungen unter die Spielregeln der Gemeinnützigkeit gebracht werden. Auf dem Wege der Lizenzierung und der Kontrolle der Anbieter*innen trägt der Staat dafür die Verantwortung. Indem er so für eine gemeinnützige Wohnungsversorgung sorgt, kommt er seiner Gewährleistungspflicht für das Gemeingut Wohnen nach.

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Veröffentlicht

2021-12-09

Ausgabe

Rubrik

Thema der Ausgabe – Forschungsbeiträge