Die Rolle der Kirchen in den Rundfunkräten
DOI:
https://doi.org/10.17879/jcsw-2019-2505Abstract
Seit der Entstehung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland leisten die christlichen Kirchen in den plural zusammengesetzten Rundfunkräten einen wichtigen Beitrag zur regulierten Medienselbstkontrolle. Dabei sehen sie sich, in Übereinstimmung mit den Medienkonzepten ihrer beiden Kirchen, vor allem den Interessen der Allgemeinheit verpflichtet. Sie engagieren sich vorwiegend in den Programmausschüssen und übernehmen häufig aufgrund der ihnen zugeschriebenen Neutralität und Vermittlungskompetenzen den Vorsitz beziehungsweise stellvertretenden Vorsitz. Wie eine entsprechende Befragung zeigt, sind die meisten kirchlichen Rundfunkräte von der Staatsferne ihrer Gremien überzeugt und in großer Loyalität zu den Sendeanstalten sprechen sie sich für eine Stärkung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks aus, auch durch eine starke Präsenz im Internet.