Versari in re illicita: Rückgriff auf die Rechtsfigur einer Erfolgshaftung aufgrund unerlaubten Verhaltens im Vertragsrecht?
Schlagworte:
Zivilrecht, Erfolgshaftung, Zurechnung, Dogmengeschichte, RechtsregelÜber dieses Buch
"versanti in re illicita imputantur omnia, quae ex delicto sequuntur" – "Wer sich auf verbotenes Gebiet begibt, dem werden alle Folgen zugerechnet, die sich aus seinem unerlaubten Tun ergeben". Im modernen zivilrechtlichen Schrifttum finden sich gelegentlich Hinweise, dass dieser Rechtssatz auch heute noch geltendes Recht ist. Die mit der Kurzformel versari in re illicita umschriebene Lehre wird aus moderner Sicht als eine Haftung für alle Folgen eines unerlaubten Verhaltens verstanden. Für die kanonistische Strafrechtslehre des 12. und 13. Jahrhunderts ist die Anwendung der Rechtsregel belegt. Die Kanonisten entwickeln die Lehre vom versari in re illcita als Prinzip der Zurechnung von zufällig verursachten Tötungen. Die Untersuchung widmet sich der Frage, wann Juristen im Vertragsrecht auf die Rechtsfigur des versari in re illicita zurückgreifen und zeichnet die Diskurslinien vom Römischen Recht bis zur Entstehung des Bürgerlichen Gesetzbuchs 1900 nach.
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https://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:hbz:6-12139534429
ISBN
978-3-8405-0222-4 (Erstveröffentlichung im Verlag readbox unipress)
978-3-487-16131-0 (Nachdruck im Georg Olms Verlag)
Paperback, XXVI, 170 Seiten
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