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BMFSFJ AGJ-Geschäftsbericht

Sachverständigenkommission für den 17. Kinder- und Jugendbericht berufen

Die Bundesregierung ist verpflichtet, dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat in jeder Legislaturperiode einen "Bericht über die Lage junger Menschen und die Bestrebungen und Leistungen der Jugendhilfe" vorzulegen und dazu Stellung zu nehmen. Mit der Erarbeitung des Berichts beauftragt die Bundesregierung jeweils eine unabhängige Sachverständigenkommission. Jugendberichte gibt es bereits seit den 1960er Jahren, damals im Jugendwohlfahrtsgesetz verankert. Später wurde geregelt, dass jeder dritte Kinder- und Jugendbericht einen Überblick über die Gesamtsituation der Kinder- und Jugendhilfe vermittelt. Der anstehende 17. Kinder- und Jugendbericht ist ein solcher Gesamtbericht. Die Sachverständigenkommission für den 17. Kinder- und Jugendbericht hat ihre Arbeit aufgenommen. Im Namen der Bundesregierung beauftragte Bundesjugendministerin Lisa Paus 14 Fachleute, den Bericht bis zum Frühjahr 2024 zu erstellen. Der 17. Kinder- und Jugendbericht soll einen Überblick über die Gesamtsituation der Kinder- und Jugendhilfe und die Lage der jungen Generation geben. Als Vorsitzende der Kommission ist Prof'in Dr. Karin Böllert berufen worden.

Jugendpolitischer Beirat des BMFSFJ nimmt Arbeit auf

Die Jugendstrategie der Bundesregierung wird gemäß Koalitionsvertrag mit einem Nationalen Aktionsplan (NAP) für Kinder- und Jugendbeteiligung weiterentwickelt. Neben einer Interministeriellen Arbeitsgruppe Jugend ist ein jugendpolitischer Beirat eines der zentralen Gremien, das den NAP gestalten bzw. begleiten wird. Dafür hat der jugendpolitische Beirat nun mit der Arbeit begonnen. Insgesamt kommen 30 Persönlichkeiten aus Wissenschaft, Verwaltung und Praxis der Kinder- und Jugendhilfe sowie den Bundesländern im jugendpolitischen Beirat zusammen. Erstmalig sind auch fünf Mitglieder unter 27 Jahren aus unterschiedlichen Beteiligungskontexten im Beirat gleichberechtigt vertreten. Den Vorsitz im Beirat übernimmt Staatsekretär Sven Lehmann, den Co-Vorsitz die Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe Prof. Dr. Karin Böllert, Universität Münster. Dadurch wird das besondere Zusammenwirken von Politik und Zivilgesellschaft deutlich.

Geschäftsbericht der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe - AGJ

Der Geschäftsbericht 2021 der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe lädt ein zur Rückschau - zur Rückschau auch auf viele Kooperationen der AGJmit dem Arbeitsbereich Sozialpädagogik. Durch kurze Texte, Verlinkungen, eine entsprechende Visualisierung, den Rückgriff auf erfolgte Umfragen sowie die "augenzwinkernden gefühlten Gewissheiten" vermittelt der Bericht einen sehr gelungenen Einblick in die vielfältige Arbeit der AGJ. Als Forum und Netzwerk der Kinder- und Jugendhilfe lebt die AGJ vom Austausch und Zusammenwirken vieler – das Jahr 2021 ist hierfür ein eindrucksvoller Beweis. Vorsitzende der AGJ - dem so genannten Dach der Dächer der Kinder- und Jugendhilfe und damit dem Zusammenschluss aller bundesweit tätigen Institutionen und Organisationen, die in der Kinder- und Jugendhilfe tätig sind - ist Prof'in Dr. Karin Böllert.

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