Woher stammt der deutsche Föderalismus und ist er inzwischen ein Auslaufmodell? Darüber diskutierten am Montag (29.4.) auf Einladung des Käte Hamburger Kollegs „Einheit und Vielfalt im Recht“ (EViR) der Universität Münster Vertreterinnen und Vertreter aus Wissenschaft, Politik und Journalismus.
Am Käte Hamburger Kolleg „Einheit und Vielfalt im Recht“ der Universität Münster ist vorbehaltlich der Genehmigung durch den Drittmittelgeber zum 01.08.2024 die Stelle als Wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in für Wissenschaftskommunikation (E 13 TV-L) zu besetzen. Angeboten wird eine entsprechend der Laufzeit des Drittmittelprojekts bis zum 31.05.2025 befristete Teilzeitstelle (50%). Sofern der Drittmittelgeber (BMBF) das Kolleg für eine zweite Förderphase verlängert (01.06.2025 bis 31.05.2029) besteht ggf. die Option der Verlängerung und der Aufstockung auf eine Teilzeitstelle im Umfang von 75%.
Mit dem Thema Hexenverfolgung in Münster haben sich drei Schülerinnen der Gesamtschule Münster-Mitte im Rahmen einer Projektarbeit auseinandergesetzt. Die Ergebnisse ihrer Recherche sind jetzt in einer beeindruckenden Ausstellung zu sehen. Das Käte Hamburger Kolleg stand mit (rechts-)historischer Expertise zur Seite und unterstützte auch bei der Gestaltung der Plakate.
Das Käte Hamburger Kolleg heißt im April eine neue Kohorte von Fellows herzlich willkommen. Sieben Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus der Geschichte, der Rechtswissenschaft, der Anthropologie und der Soziologie werden zu Projekten aus dem Themenbereich von Rechtseinheit und -vielfalt forschen und das Kolleg mit ihren unterschiedlichen Perspektiven bereichern. Beim "Welcome Day" am 29. April besteht die Gelegenheit, die Fellows näher kennenzulernen.
Trotz seiner langen Tradition hat der Föderalismus in der öffentlichen Wahrnehmung keinen leichten Stand. Ist er ein Garant für Demokratie und Vielfalt oder ein Verhinderer effektiver Politik? Darüber diskutieren Vertreterinnen und Vertreter aus Wissenschaft, Politik und Journalismus am 29. April 2024 unter dem Motto „Auf dem Flickenteppich bleiben?“.
Die kollegseigene Reihe der EViR Working Papers ist um zwei Beiträge reicher: Die neuen Papers beschäftigen sich mit dem Verhältnis von zunehmender gesellschaftlicher Diversität und rechtlicher Einheit bzw. Vielfalt in verschiedenen historischen Kontexten.
Das Käte Hamburger Kolleg "Einheit und Vielfalt im Recht" hat seinen Jahresbericht für das Jahr 2023 veröffentlicht. Der Bericht gibt einen umfassenden Überblick über Aktivitäten, Fellows, Forschung, Veranstaltungen und Publikationen des Kollegs im vergangenen Jahr.
Das Käte Hamburger Kolleg ist ab sofort auch auf Instagram vertreten. Mit dem Start unseres offiziellen Instagram-Kanals möchten wir unsere Community erweitern und noch besser mit all jenen kommunizieren, die an historischer Rechtsforschung interessiert sind.
Über die Rückgabe von Kulturgütern mit kolonialer Provenienz wird seit langem öffentlich debattiert. Der historische Anthropologe Dr. João Figueiredo (KHK EViR Münster) und der Rechtshistoriker Dr. Sebastian M. Spitra (Universität Wien) sprechen über die Chance, einen Beitrag zum besseren Verständnis der Ursprungsgesellschaften und ihrer pluralen Rechtssysteme zu leisten.
Die Podiumsdiskussion zum Thema „Auf dem Flickenteppich bleiben? Was der deutsche Föderalismus leistet – und wo seine Grenzen liegen“ am 25. Januar muss leider ausfallen. Ein Nachholtermin wird zeitnah kommuniziert.
Trotz seiner langen Tradition hat der Föderalismus in der öffentlichen Wahrnehmung keinen leichten Stand. Ist er ein Garant für Demokratie und Vielfalt oder ein Verhinderer effektiver Politik? Darüber diskutieren Vertreterinnen und Vertreter aus Wissenschaft, Politik und Journalismus am 25. Januar 2024 unter dem Motto „Auf dem Flickenteppich bleiben?“.
Das Käte Hamburger Kolleg „Einheit und Vielfalt im Recht“ (EViR) an der Universität Münster lädt zur Bewerbung um Short Term Fellowships (2 Monate) für vorzugsweise den Zeitraum 01. April 2025 bis 31. Mai 2025 ein. Ggf. besteht die Möglichkeit zur Verlängerung um bis zu zehn Monate, sofern der Antrag des Kollegs auf eine zweite Förderphase bewilligt wird.