Statut für eScience WWU
Competence and Service Center for Digital Methods and Resources
Stand: 06.02.2020
eScience bedeutet die Erweiterung der Wissenschaft um infrastrukturelle und methodische Aspekte, die infolge des digitalen Wandels zu notwendigen Ressourcen, Kompetenzen und Best Practices werden. In der Umsetzung von eScience werden Technologien zum Einsatz gebracht, die außerdem die kollaborative und disziplinenübergreifende Forschung befördern, sowie darüber hinaus eine bessere Nachnutzbarkeit von und Interaktionsmöglichkeiten mit Forschungsergebnissen ermöglichen.
§ 1 Ziel und Rechtsstellung
eScience WWU ist ein gemeinsames Kompetenz- und Servicecenter der ULB und des CIT. Es setzt sich zum Ziel, Forschung auf Basis digitaler Infrastruktur durch die Bereitstellung von Werkzeugen, von Fachwissen und durch Koordination zu ermöglichen und zu fördern.
§ 2 Aufgaben
Zur Erfüllung des Zieles nach § 1 nimmt eScience WWU insbesondere folgende Aufgaben wahr:
- Ausarbeitung von Empfehlungen für die Entwicklung von eScience an der Universität Münster
- Koordination der zentralen Angebote auf dem Gebiet der eScience an der Universität Münster
- Förderung des Community Building, z.B. durch Ausrichtung eines jährlichen eScience-Tages
- Schärfung des Profils von eScience, insbesondere durch Förderung der Bewusstseinsbildung für die Potenziale von eScience in der Forschung und der Sichtbarkeit der diesbezüglichen Aktivitäten an der Universität Münster
- Bewusstseinsbildung für die ethische und Diversitätsdimension von eScience, insbesondere bei neuartigen Methoden der Data Science (KI/ML)
- Einwerbung von Mitteln für eScience durch eigene Anträge und Antragsberatung
- Kontaktstelle für Interessierte an eScience-Aktivitäten
- Erarbeitung von Empfehlungen für die Prioritätensetzung bei der Nutzung der verfügbaren zentralen eScience-Ressourcen
- Förderung und Koordination der Etablierung von Angeboten zu eScience-Themen in Lehre und Weiterbildung
- Vernetzung der Akteure der verschiedenen eScience-Handlungsfelder untereinander
§ 3 Handlungsfelder
eScience WWU bündelt die Aktivitäten und die Expertise der Universität Münster auf den in der folgenden Grafik dargestellten Handlungsfeldern und gibt diesen einen strategischen Handlungsrahmen:
- Digital Humanities
- Data Science
- High Performance Computing
- Research Data Infrastructure
- Research Data Management
- Research Software Engineering
eScience WWU kooperiert dabei mit weiteren Akteuren, so zum Beispiel mit der Universitätsverwaltung (Abteilung 6.4, Forschungsinformationen und Forschungsberichterstattung) beim Thema Forschungsinformationen und Forschungsberichterstattung (Stichwort CRIS.WWU). Auf Beschluss des Vorstandes können die Handlungsfelder angepasst werden.
§ 4 Vorstand
- Der Vorstand berät und entscheidet über Angelegenheiten von allgemeiner oder grundsätzlicher Bedeutung im Bereich der eScience an der Universität Münster. Dabei bezieht er die Vorschläge des Beirates ein. Der Vorstand vertritt eScience WWU nach außen.
- Dem Vorstand gehören folgende stimmberechtigte Mitglieder an:
- Die/der vom Beirat gewählte Beirats-Sprecherin/ Beirats-Sprecher,
- Die Direktorin/ der Direktor der ULB,
- Die Direktorin/ der Direktor des CIT.
Die Mitglieder gemäß Nrn. 1- 3 werden im Verhinderungsfall von ihrer/ihrem jeweiligen Vertreter*in vertreten.
Zusätzlich gehört dem Vorstand mit beratender Stimme für jedes der Handlungsfelder von eScience WWU gemäß §3 je eine Vertreterin/ein Vertreter an. Hierbei handelt es sich um auf den jeweiligen Gebieten ausgewiesene Expertinnen/Experten. Sie können von jedem stimmberechtigten Mitglied des Vorstandes vorgeschlagen werden und werden durch Beschluss des Vorstandes ernannt und abberufen. Der Vorstand kann zusätzlich zu seinen Sitzungen Gäste einladen.
- Der Vorstand wählt eines seiner stimmberechtigten Mitglieder eine Sprecherin/ einen Sprecher sowie eine stellvertretende Sprecherin/ einen stellvertretenden Sprecher. Diese*r leitet die Sitzungen des Vorstandes. Die Amtszeit der Gewählten beträgt zwei Jahre.
- Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. Entscheidungen werden mit der Mehrheit der anwesenden Mitglieder des Vorstandes getroffen. Die Beschlüsse sind in einem Protokoll festzuhalten, das allen Mitgliedern des Vorstandes sowie des Beirates zugestellt wird.
- Der Vorstand tritt mindestens zweimal pro Semester zusammen. Er kann in besonderen Fällen mit einer Vorankündigung von vier Wochen außerplanmäßig einberufen werden.
§ 5 Beirat
- Der Beirat hat folgende Aufgaben:
- Wahl der Sprecherin/ des Sprechers des Beirates
- Entgegennahme der Berichte des Vorstandes
- Beratung des Vorstandes bei operativen und strategischen Fragen auf den Handlungsfeldern der eScience an der Universität Münster
- Unterstützung des Vorstandes bei der Durchführung des jährlichen eScience-Tages und weiterer Maßnahmen zur Förderung der eScience-Community
- Der Beirat setzt sich aus ausgewählten Expertinnen/Experten aus den Fachbereichen zusammen. Dabei soll die Vielfalt der an der Universität Münster vorhandenen Fächer Berücksichtigung finden. Dem Beirat gehören höchstens 10 stimmberechtigte Mitglieder an.
- Die Mitgliedschaft im Beirat kann von allen Hochschullehrerinnen/ Hochschullehrern und wissenschaftlichen Beschäftigten der Universität Münster beantragt werden. Über die Aufnahme entscheidet das Rektorat. Das Rektorat kann auch aus eigener Initiative Mitglieder des Beirates bestimmen. Die Mitgliedschaft wird für zwei Jahre verliehen. Weitere Amtszeiten sind möglich.
- Die Mitglieder des Vorstandes können an den Sitzungen des Beirates mit beratender Stimme teilnehmen. Die Beirats-Sprecherin/ der Beirats-Sprecher kann bei Bedarf Gäste einladen.
- Der Beirat tritt mindestens einmal pro Jahr zusammen. Er kann in besonderen Fällen mit einer Vorankündigung von vier Wochen außerplanmäßig einberufen werden.
- Der Beirat ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind. Ist der Beirat nicht beschlussfähig, kann er innerhalb von zwei Wochen mit einer Frist von einer Woche mit derselben Tagesordnung erneut einberufen werden. In diesem Fall ist er unabhängig von der Zahl seiner anwesenden Mitglieder beschlussfähig.
- Der Beirat beschließt mit einfacher Stimmenmehrheit. Für die Feststellung der Mehrheit werden – ausgenommen Wahlen – Enthaltungen nicht mitgezählt. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme der Beirats-Sprecherin/des Beirats-Sprechers den Ausschlag. Der Beirat kann Beschlüsse auch im Umlaufverfahren mit einer Frist von zwei Wochen fassen, sofern nicht ein Mitglied dem widerspricht und eine Behandlung in einer Sitzung einfordert.
- Die Beschlüsse des Beirates werden in einer Niederschrift festgehalten, die den Mitgliedern zugesandt wird. Soweit nicht binnen 14 Tagen nach Übersendung Einspruch erhoben wird, gilt die Niederschrift als genehmigt.
- Der Beitrat kann für bestimmte Aufgaben Sachverständige heranziehen und Arbeitsgruppen bilden.
§ 6 Beirats-Sprecherin/Beirats-Sprecher
- Der Beirat wählt eines seiner Mitglieder zur Sprecherin/zum Sprecher und eines seiner Mitglieder zu deren/dessen Stellvertreterin/Stellvertreter. Die Amtszeit der Gewählten beträgt zwei Jahre.
- Die Beirats-Sprecherin/der Beirats-Sprecher hat insbesondere folgende Aufgaben:
- Vertretung des Beirates im Vorstand des eScience WWU,
- Einberufung und Leitung der Sitzungen des Beirates
- Die Beirats-Sprecherin/der Beirats-Sprecher ist den Mitgliedern des Beirates gegenüber auskunfts- und rechenschaftspflichtig.
- Die Beirats-Sprecherin/der Beirats-Sprecher kann mit Zweidrittelmehrheit der Mitglieder des Beirates abgewählt werden, wenn zugleich eine neue Sprecherin/ein neuer Sprecher gewählt wird. Entsprechendes gilt für die Stellvertreterin/den Stellvertreter der Sprecherin/des Sprechers.
§ 7 Inkrafttreten
Dieses Statut tritt mit Wirkung vom 12.12.2019 in Kraft.