Zeitliche Planung |
Im Allgemeinen sollte mit der Planung eines Auslandsaufenthaltes mindestens ein Jahr im Voraus begonnen werden.
Im Masterstudiengang Wirtschaftschemie bestehen drei Möglichkeiten einen Auslandsaufenthalt zu absolvieren.
Im Studium haben unsere Studierenden die Möglichkeit in der vorlesungsfreien Zeit nach dem ersten und zweiten Semester über außeruniversitäre Praktika oder die Teilnahme an einer Summer School entscheidend ihr Profil zu schärfen.
Insbesondere die Mobilitätsphase 3 nach dem dritten Semester bietet sich an um einen Auslandsaufenthalt in den Studienverlaufsplan einzubauen. Wir beraten unsere Studierenden in dieser Phase gerne hinsichtlich Erasmus, eines Praxissemesters oder der Möglichkeit direkt an einem Auslandsaufenthalt an der Dalian University of Technology in Dalian, China teilzunehmen.
In einigen Fällen erwerben die Studierenden während des Auslandsaufenthalts keine für den Masterabschluss erforderlichen Credit Points mehr. In diesen Fällen lohnt es sich über ein "Urlaubssemester" nachzudenken. Weitere Informationen zu diesem Thema gibt es hier.
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Partnerhochschulen |
IfbM:
Mit der School of Management and Economics der Technischen Universität Dalian (Dalian University of Technology kurz: DUT) in China besteht beispielsweise ein Austauschprogramm. Damit hat das IfbM der zunehmenden Bedeutung des asiatischen Marktes, hier insbesondere China, für die chemische Industrie Rechnung getragen.
IRC:
Bevor Sie Ihre Bewerbung zusammenstellen, befassen Sie sich bitte in Ihrem eigenen Interesse mit der Übersicht der Partneruniversitäten. Austauschplätze werden immer als Platzkontingent für das akademische Jahr (WS und SS) zur Verfügung gestellt. Bei einer starken Nachfrage zum Wintersemester kann es jedoch vorkommen, dass Kontingente schon mit dem Wintersemester ausgeschöpft werden. Platzkontingent für das Sommersemester wird immer rechtzeitig (unter dem gleichen Link wie oben) veröffentlicht.
Bitte achten Sie darauf, dass diese für Sie "offen" sind: Manche Universitäten richten sich nur an einen der Studienabschnitte (B.Sc., M.Sc.) oder an eine der Studienrichtungen (BWL, VWL, WI), ggf. sogar nur an ein bestimmtes Schwerpunktfach. Informieren Sie sich bitte zusätzlich auf den Seiten der jeweiligen Partneruniversitäten. Achten Sie dabei vor allem auf das Studienangebot sowie Semesterzeiten.
Informieren Sie sich bitte zusätzlich auf den Seiten der jeweiligen Partneruniversitäten: Achten Sie dabei vor allem auf das Studienangebot sowie Semesterzeiten. Das IRC bemüht sich, die Informationen über die Partneruniversitäten so aktuell wie möglich zu halten, erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
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Bewerbungsfristen |
IfbM:
Eine Bewerbung für ein Auslandssemester über das Partnerprogramm des IfbM ist einmal jährlich möglich. Ihre Bewerbungen können Sie zu folgenden Zeiträumen einreichen:
- für das Sommersemester zwischen dem 1. und dem 31. August des Vorjahres
IRC:
Eine Bewerbung für ein Auslandssemester über eines der Programme der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät ist zweimal jährlich möglich. Ihre Bewerbungen können Sie zu folgenden Zeiträumen einreichen:
- Für das Sommersemester zwischen dem 15. Juli und dem 15. August (Aufenthalt an der Gastuniversität im Zeitraum Januar-Juni/August)
- Für das Wintersemester zwischen dem 15. Dezember und dem 15. Januar (Aufenthalt an der Gastuniversität im Zeitraum Juli-Dezember bzw. Oktober-Februar)
Bei einer Bewerbung für das Sommersemester erkundigen Sie sich bitte rechtzeitig, ob Ihre gewünschten Partneruniversitäten im Rahmen der Austauschkontingente für das akademische Jahr noch zur Verfügung stehen: Die aktuellste Liste "Platzkontingent für das Sommersemester 20xx" finden sie hier.
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Bewerbungsunterlagen |
IfbM:
Für alle Zeugnisse und Zertifikate: Ein Scan bzw. eine Kopie der (deutsch- oder englischsprachigen) Originale ist ausreichend. Es ist nicht notwendig die Unterlagen zu beglaubigen.
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Dokumente:
- Lebenslauf (Foto)
- aktuelle Notenübersicht (Abiturzeugnis)
- Studienvorhaben bzw. Motivationsschreiben
- Ergänzende Dokumente:
- Zeugnisse (Praktika, Ausbildung, Jobs)
- Zertifikate (Sprachen, Weiterbildungen) oder andere relevante Unterlagen
Bitte machen Sie im Motivationsschreiben Ihre persönliche und akademische Motivation deutlich. Das Motivationsschreiben darf gerne formlos gehalten sein, verzichten Sie also ruhig auf die sonst üblichen Kopfzeilen und Grußfloskeln. Bei der Vorbereitung des Schreibens nutzen Sie bitte in erster Linie die Website der jeweiligen Gastuniversität sowie die Erfahrungsberichte.
IRC:
Für alle Zeugnisse und Zertifikate: Ein Scan bzw. eine Kopie der (deutsch- oder englischsprachigen) Originale ist ausreichend. Es ist nicht notwendig die Unterlagen zu beglaubigen. Bitte reichen Sie die aufgeführten Dokumente nach der Online-Bewerbung geordnet, nicht getackert, ohne Mappe/Folie in folgender Reihenfolge ein:
- Bestätigungs-E-Mail der Online-Anmeldung (wird Ihnen nach der erfolgreichen Anmeldung zugeschickt)
- bis zu fünf Motivationsschreiben:
- Bitte machen Sie im Motivationsschreiben Ihre persönliche und akademische Motivation deutlich. Hier finden Sie die genauen Angaben zum Inhalt und Layout.
- Das Motivationsschreiben darf gerne formlos gehalten sein, verzichten Sie also ruhig auf die sonst üblichen Kopfzeilen und Grußfloskeln. Bei der Vorbereitung des Schreibens nutzen Sie bitte in erster Linie die Website der jeweiligen Gastuniversität, die Erfahrungsberichte, sowie Übersicht bereits angerechneter Kurse.
- aktuelle Leistungsübersicht incl. Durchschnittsnote: Die Notenübersicht kann für alle Programme auf Deutsch sein und muss den derzeitigen gewichteten Notenschnitt enthalten (FlexNow oder Prüfungsamt). Die Datei muss für das Wintersemester zwischen dem 15.12-15.01 und für das Sommersemester zwischen dem 15.7-15.8 erstellt sein.
- ggf. Bachelorzeugnis mit Leistungsübersicht (ohne Diploma Supplement)
- ggf. Sprachnachweise (bitte informieren Sie sich rechtzeitig, ob seitens der Partnerhochschule ein Sprachnachweis gefordert wird -> diese Information finden Sie in der Übersicht der Partneruniversitäten und unter dem Punkt "Sprachnachkenntnisse" auf dieser Website)
- Abiturzeugnis
- Lebenslauf auf Englisch mit Foto (Es muss nicht dem amerikanischen Standard entsprechen, eine Übersetzung ist ausreichend!)
- ggf. sonstige Zeugnisse/Zertifikate (Praktika/Ehrenamt). Folgende außeruniversitäre Tätigkeiten, die im Laufe des Studiums/Gap Year vor dem Masterstudium zwecks extracurricularer Weiterbildung absolviert wurden/werden, fließen in die Bewerbung ein: Praktika (ab mind. vier Wochen) und/oder Nebentätigkeit mit eindeutigem Bezug zum Studium und/oder Ehrenamt/Studentische Initiative (aktive Tätigkeit im Vorstand oder einem Amt/Resort/Gruppe). Bitte beachten Sie, dass nur nachgewiesene Leistungen in die Beurteilung der Bewerbung einfließen. Der Nachweis muss die üblichen Angaben enthalten: Briefkopf des Unternehmens/der Organisation, Ihre persönlichen Angaben (Name, Geburtsdatum etc.), Länge der Tätigkeit mit Datumangabe, Beschreibung Ihrer Tätigkeit/Ihres Verantwortungsbereiches.
Beachten Sie bitte, dass die Bewerbung am International Relations Center (IRC) der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät erfolgt und dort bearbeitet wird. Ihre Unterlagen werden nicht an die Gastuniversität weitergeleitet. Erst nach der Zusage vom IRC erfolgt Ihre Anmeldung an der Gastuniversität, weitere Informationen diesbezüglich werden Sie vom IRC nach Ihrer Platzannahme erhalten.
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Bewerbungsablauf |
IfbM:
Senden Sie alle Bewerbungsunterlagen (von jeder Datei jeweils nur ein Exemplar) per Mail an: Xixue Lou
IRC:
Die Bewerbung für einen Austauschplatz an einer der Partneruniversitäten erfolgt zunächst über eine Online-Bewerbungsplattform. In dem Bewerbungs-Tool legen Sie im ersten Schritt Ihr Profil ein und laden die allgemeinen Nachweise hoch. Im zweiten Schritt müssen Sie alle Ihre Universitäten angeben, an denen Sie sich für ein Auslandssemester bewerben möchten (incl. Motivationsschreiben).
Anschließend müssen Sie alle Bewerbungsunterlagen (von jeder Datei jeweils nur ein Exemplar) ausdrucken und im IRC einreichen. Es handelt sich dabei um einen formlosen Ausdruck (es zählt der Inhalt, nicht die äußere Form, bitte keine Bewerbungsmappen verwenden). Die Unterlagen können Sie bei Frau Lunina persönlich während der Sprechzeiten abgeben bzw. in den Dekanatsbriefkasten oder Hausbriefkasten (Torbogen Krummer Timpen) einwerfen.
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Sprachkenntnisse |
IfbM:
Für den Dalina-Austausch sind keine expliziten Sprachkenntnisse nachzuweisen.
IRC:
ENGLISCH
- Generell sind gute bis sehr gute nachweisbare Englischkenntnisse (Niveau B2/C1) Voraussetzung für einen Auslandsaufenthalt an den meisten Partnerinstitutionen.
- Ob ein TOEFL-Test erforderlich ist oder ein Äquivalent akzeptiert wird, entnehmen Sie bitte der Übersicht der Partneruniversitäten des IRC (Spalte „TOEFL“). Wenn diese Spalte leer ist, wird für die Bewerbung am IRC kein Nachweis gefordert bzw. sind Ihre Kenntnisse aus der Schule/Studium ausreichend. Wenn das Äquivalent zum TOEFL/IELTS in der Tabelle nicht spezifiziert ist, dann ist eins der folgenden Zertifikate/Nachweise als Äquivalent gültig: Cambridge Certificate (Certificate in Advanced English, Certificate of Proficiency in English), Englisch-Leistungskurs/-Kernfach/-Profilfach/-Neigungsfach bzw. Englisch auf erhöhtem Anforderungsniveau (10-15 Punkte im Durchschnitt), Bachleor- oder Masterstudium (Major) 100% auf Englisch, DAAD-Sprachzertifikat B2/C1, UniCert II/B2-III/C1 (B2=TOEFL 71-84; C1=TOEFL 85-100). In der Regel veröffentlicht jede Gastuniversität die Liste mit allen Äquivalenten auf der Homepage im Bereich “language requirements”. Das IRC bemüht sich, die Informationen über die Partneruniversitäten so aktuell wie möglich zu halten, erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
- Für die Bewerbung an einigen der Partneruniversitäten des IRC (USA, China, Australien, Südafrika) ist ein TOEFL-Test erforderlich - die Punktzahl entnehmen Sie bitte Übersicht der Partneruniversitäten.
- Die Englisch-Sprachtests müssen vor dem Bewerbungsschluss abgelegt sein, das Ergebnis wird Ihnen erst in 1-2 Wochen nach dem Testdatum zugeschickt - informieren Sie sich daher bitte rechtzeitig über Anmeldefristen und die aktuellen Testgebühren. Das Ergebnis dürfen Sie nachreichen. Der Test muss zum Zeitpunkt der Bewerbung bei der Partneruniversität gültig sein (nicht älter als zwei Jahre).
- Eine Möglichkeit, sich auf den TOEFL-Test vorzubereiten, ist der Vorbereitungskurs des Sprachenzentrums der Universität Münster. Die Kurse finden Sie auf den Webseiten des Sprachenzentrums. Hier finden Sie die Informationen zum DAAD-Sprachzeugnis finden Sie ebenfalls auf der Webseite des Sprachenzentrums.
FRANZÖSISCH, SPANISCH, ITALIENISCH, PORTUGIESISCH
- Für die Universitäten mit den Unterrichtssprachen Französisch, Spanisch, Italienisch, Portugiesisch ist das Niveau (B1/B2) erforderlich. Der Übersicht der Partneruniversitäten können Sie das genauere Niveau entnehmen. Als Nachweis ist eins der folgenden Zertifikate gültig: Abitur-Zeugnis, UniCert I/B1-II/B2, Leistungsnachweis einer Sprachschule etc. Das entsprechende Sprachniveau muss gekennzeichnet sein.
- Die entsendende Hochschule verpflichtet sich, nur Studierende mit mindestens B1 Niveau (Unterrichtssprache) für einen ERASMUS-Studienaufenthalt auszuwählen. Dieses Niveau müssen Sie spätestens bis zur Anmeldung an der Gastuniversität erreicht haben.
- Studierende, die nur über ein B1-Niveau in der Unterrichtssprache verfügen und eine Erasmusförderung erhalten, sind verpflichtet im Laufe des Auslandssemesters einen online-Sprachkurs zu absolvieren.
An den meisten Partneruniversitäten wird sowohl auf Englisch als auch auf der Landessprache unterrichtet. In der Übersicht der Partneruniversitäten ist es so gekennzeichnet: Z.B. „English/Chinese“, „Russian/English“ etc. In diesem Fall müssen Sie die Landessprache nicht können (die Landessprache ist in diesem Fall keine Voraussetzung für die Bewerbung). Anders ist es, wenn es nur auf der Landessprache unterrichtet wird. Dabei handelt es sich um die Sprachen Französisch, Spanisch, Italienisch, Portugiesisch. In diesem Fall ist das Niveau der Landessprache im Umfang von B1/B2 erforderlich.
In jedem Fällen kümmern Sie sich bitte frühzeitig um einen Nachweis Ihrer Sprachkenntnisse.
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Empfehlungsschreiben |
Des Weiteren benötigen Sie für die Bewerbung an einigen Partneruniversitäten des IRC (Sürafrika, Südkorea, Russland, Thailand, USA, Brasilien) ein Empfehlungsschreiben von einem Dozenten. Dieses benötigen Sie erst nach der etwaigen Annahme für einen Austauschplatz. In manchen Fällen wird ein Empfehlungsschreiben eines Hochschulprofessors verlangt, in anderen Fällen ist eine Bestätigung durch das IRC ausreichend. |
Auswahlkriterien |
Die Bewerbungsunterlagen sind grundsätzlich die erste qualifizierende „Arbeitsprobe“, welche die entscheidende Grundlage für die Vorauswahl der Kandidaten darstellt. Deshalb bewerben Sie sich bitte ebenso sorgfältig wie für ein Praktikum oder eine Arbeitsstelle bei einem Unternehmen.
Neben den formalen Kriterien wie aktuelle Durchschnittsnote (mit 50% gewichtet; bei Master aufgeteilt in Bachelornote und aktuelle Durchschnittsnote, wenn diese vorhanden) und Qualität des Motivationsschreibens (mit 30% gewichtet) fließen auch außeruniversitäre Tätigkeiten wie Praktika und ehrenamtliches Engagement (mit 20% gewichtet) mit in die Bewertung ein.
Bitte beachten Sie, dass die Angabe der Priorität nicht als Auswahlkriterium gewertet wird. Wir versuchen, nach Möglichkeit jeder erfolgreichen Bewerbung den Platz mit der höchsten Priorität zuzuweisen. Findet sich kein geeigneter Bewerber, so können Plätze auch unbesetzt bleiben.
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Weitere Informationen |
Informationen für Großbritannien-Interessierte:
In den Bedingungen des Ausstiegsabkommens vom 31. Januar 2020 ist festgelegt, dass das Vereinigte Königreich weiterhin an der laufenden Erasmus+ Programmgeneration (2014-2020) teilnehmen wird.
Da das Abkommen wie erwartet ratifiziert wurde, gilt eine Übergangsregelung, die besagt, dass bis zum Ende der aktuellen Programmgeneration, also einschließlich Aufruf 2020, keine Änderungen erfolgen. Dies gilt für alle Projekte, die im Jahr 2020 bewilligt werden – einschließlich ihrer Laufzeiten.
Mobilitätsprojekte zum Beispiel, die im Jahr 2020 bewilligt werden, haben eine Laufzeit bis Juni 2022 und fallen damit unter die Regeln des derzeitigen Erasmus+ Programms. Eine Unsicherheit für einen Erasmus-Aufenthalt, der 2020 angetreten wird und im Jahr 2021 andauert, besteht aktuell in der ungeklärten Aufenthaltsregelung, die ab 1. Januar 2021 gelten soll. Wie sich die Teilnahme des Vereinigten Königreiches an der neuen Programmgeneration von Erasmus+ (2021-2027) gestaltet und wie ab Ende 2020 das Aufenthaltsrecht für Studierende und Hochschulmitarbeiter in Großbritannien geregelt wird, ist zum aktuellen Zeitpunkt noch unklar.
Bitte informieren Sie sich auch über die häufigen Fragen der Europäischen Kommission zum Brexit. Sobald uns neue Informationen vorliegen, werden wir diese veröffentlichen. Über die Auswirkungen auf das Erasmus-Programm informiert der DAAD auf seiner Webseite zum Brexit.
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