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Wasserstoffperoxid [7722-84-1]

H2O2, Perhydrol 35 %ig in Wasser.

Gefahren für Mensch und Umwelt

Reagiert heftig mit Alkalimetallen, -salzen, -hydroxiden, Metallen (-in Pulverform), Metalloxiden, Aldehyden, Alkoholen, Aminen, Ammoniak, Kohlenstoff, Hydrazin, Hydriden, brennb. Stoffen, Ethern, Säuren, Anhydriden, Oxidationsmitteln, org. Stoffen.
Entwickelt Ätzwirkung auf Haut, Schleimhäute und Augen. Hautkontakt führt zur Ausbleichung, Verschlucken bewirkt starke Leibschmerzen/Übelkeit und Erbrechen. Bei Großen Mengen: Gefahr des Magendurchbruchs, Dämpfe/Aerosole verursachen Reizung von Augen/Atemwegen/Lungen
In hohen Konzentrationen Giftwirkung auf Fische und Plankton, 40 mg/l giftig für Forellen. Störungsschwelle für Fischnährtiere ab 2500 mg/l, Fischtoxizität (goldorfe) LC50(48h): 35 mg/l (H2O2 100%).
Im Erdreich und Wasser erfolgt schnelle Reduktion oder Zersetzung zu reinem Wasser und Sauerstoff. Im allgemeinen nicht wassergefährdend.

Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

Dicht verschlossen, an gut belüftetem Ort, kühl (unter 15 °C), unter Lichtschutz lagern.Verunreinigungen fernhalten. Nur Behälter mit Überdrucksicherung verwenden!
Schutzbrille mit Seitenschutz und oberer Augenraumabdeckung
Neoprenschutzhandschuhe (nur als kurzzeitiger Spritzschutz)

Verhalten im Gefahrfall (Unfalltelefon: 112)

Mit flüssigkeitsbindendem Material (z.B. Vermikulite) aufnehmen, Entsorgung zuführen, Reste mit viel Wasser wegspülen.
keine Einschränkung

Erste Hilfe

Nach Hautkontakt: mit viel Wasser spülen, abtupfen mit Polyethylenglykol 400
Nach Augenkontakt: 15 Minuten bei gespreizten Lidern unter fließendem Wasser mit Augendusche ausspülen. Augenarzt konsultieren!
Nach Einatmen: Frischluft, Arzt hinzuziehen. Atemstillstand: Atemspende oder Gerätebeatmung
Nach Verschlucken: Viel Wasser/Milch trinken, Erbrechen möglichst vermeiden. Arzt konsultieren.
Nach Kleidungskontakt: Getränkte Kleidung sofort ausziehen, ggf. auch die Unterwäsche.
Ersthelfer: siehe gesonderten Anschlag

Sachgerechte Entsorgung

Produkt: Sonderabfall, mit zuständiger Stelle.


    

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