F+T

1,2-Propylenoxid [75-56-9]

C3H6O; 1,2-Epoxypropan, Methyloxiran, Propenoxid, Propylenäther, Methylethyloxid. Klare, farblose, sehr flüchtige Flüssigkeit mit etherischem Geruch. Begrenzt wasserlöslich.

Gefahren für Mensch und Umwelt

Kann Krebs erzeugen.
Gesundheitsschädlich beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut. Reizt die Augen, Atmungsorgane und die Haut.
Nieren-, Leber- und Herzschäden möglich.

Hochentzündlich, im dampf/gasförmigen Zustand mit Luft explosionsfähig.
Mit starken Oxidationsmittel Entzündung möglich. Nicht mit Ammoniak oder Halogenen in Berührung bringen. Mit Polymerisationsinitiatoren (u.A. Alkalihydroxyde, Laugen, Säuren, Amine, Metalloxide, Metallchloride) erfolgt stürmische Polymerisation mit starker Wärmeentwicklung. Explosionsgefahr durch Peroxidbildung. Empfindlich gegen Reibung.

LD50(oral, Ratte): 520 mg/kg
In Tierversuchen, die unter Bedingungen durchgeführt wurden, die der Situation am Arbeitsplatz vergleichbar sind, erwies sich die Substanz als krebserregend.

Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

Schutzhandschuhe als kurzzeitiger Spritzschutz
Antistatische Schutzkleidung

Verhalten im Gefahrfall (Unfalltelefon: 112)

Maßnahmen zum Umweltschutz: Nicht ins Abwasser oder die Kanalisation gelangen lassen (Explosionsgefahr). Gefahr der Bildung explosiver Dämpfe über der Wasseroberfläche.
Mit flüssigkeitsbindendem Material z.B. Rench Rapid aufnehmen, der Entsorgung zuführen. Nachreinigen.
Kohlendioxid, Pulver
Brennbar. Dämpfe schwerer als Luft. Mit Luft Bildung explosionsfähiger Gemische möglich. Maßnahmen gegen elektostatische Aufladung treffen.

Erste Hilfe

Nach Hautkontakt: Mit reichlich Wasser abwaschen. Abtupfen mit Polyethylenglycol 400.
Nach Augenkontakt: Mit reichlich Wasser bei geöffnetem Lidspalt mindestens 10 Minuten ausspülen. Arzt hinzuziehen.
Nach Einatmen: Frischluft. Arzt hinzuziehen.
Nach Verschlucken: Viel Wasser trinken lassen, Erbrechen auslösen. Sofort Arzt hinzuziehen.
Nach Kleidungskontakt: Kontaminierte Kleidung sofort entfernen.
Ersthelfer: siehe gesonderten Anschlag

Sachgerechte Entsorgung

In entsprechenden, dicht verschlossenen Gebinden der Entsorgung zuführen.


    

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