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Silane und Siliziumverbindungen

Tetramethoxysilan, Tetramethylsilan, Trichlorsilan, Chlordimethylsilan, Dichlordimethylsilan, usw.

Gefahren für Mensch und Umwelt

Zu vermeidende Stoffe: Säuren, Alkohole, Amine, Starke Basen. Reagiert heftig mit Wasser.
Gefährliche Zersetzungsprodukte: Kohlenmonoxid, Kohlendioxid, Stickoxide. Chlorwasserstoff.

Giftig beim Verschlucken, Einatmen und bei Berührung mit der Haut. Verursacht Verätzungen, Tränenreizend.Inhalation kann infolge Lähmung, Entzündung und Ödem von Kehlkopf und Bronchien, Lungenentzündung zum Tode führen. Nach Kontakt können folgende Symptome auftreten: Hitzegefühl, Husten, Atemnot, Kehlkopfentzündung, Kurzatmigkeit, Kopfschmerzen, Übelkeit und Erbrechen.

Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

Nur im Abzug arbeiten.
Schutzbrille mit Seitenschutz und oberer Augenraumabdeckung
Neopren-Schutzhandschuhe als kurzzeitiger Spritzschutz.

Verhalten im Gefahrfall (Unfalltelefon: 112)

Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder, Sägemehl) aufnehmen und als Abfall entsorgen. Für ausreichend Lüftung sorgen.
Kohlendioxid, Trockenlöschmittel oder geeigneter Schaum.
Nicht mit Wasser löschen. Wasser hydrolysiert das Material unter Freisetzung von säurehaltigen Dämpfen, die an Metalloberflächen brennbaren und explosiven Wasserstoff bilden können. Im Falle eines Brandes entstehen giftige Dämpfe (Kohlenmonoxid, Kohlendioxid,Stickoxide. Chlorwasserstoff).

Erste Hilfe

Nach Hautkontakt: Nach Berührung sofort mit Seife und viel Wasser abwaschen.
Nach Augenkontakt: 15 Minuten bei gespreizten Lidern unter fließendem Wasser mit Augendusche ausspülen. Augenarzt konsultieren!
Nach Einatmen: Frischluft, ggf. Atemspende/Gerätebeatmung
Nach Verschlucken: Viel Wasser trinken lassen, Erbrechen auslösen, sofort Arzt verständigen.
Nach Kleidungskontakt: Verunreinigte Kleidung sofort ausziehen, ggf. auch die Unterwäsche.
Ersthelfer: siehe gesonderten Anschlag

Sachgerechte Entsorgung

Falls Recycling nicht möglich, darf die Substanz nicht mit Hausmüll entsorgt werden. Substanz darf nicht in die Kanalisation gelangen. Reste zur Sonderabfallverbrennung geben.


    

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