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Aromatische Amine (Anilin und seine Derivate)

Gefahren für Mensch und Umwelt

Mit Oxidationsmitteln und anorganischen Säuren, mit Dibenzoylperoxid und rauchender Salpetersäure sind explosionsartige Reaktionen möglich. Bildung nitroser Gase beim Verbrennen. Giftig beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut. Gefahr kumulativer Wirkungen. Irreversibler Schaden möglich. N,N-Dimethylanilin ist entzündlich.

Anilin und N,N-Dimethylanilin können möglicherweise Krebs erzeugen.
Die Anilinderivate wirken wie Anilin akut und chronisch als Blut-, Ferment- und Nervengift. Sie können durch Atmung und den Magen-Darm-Trakt aufgenommen werden, im Labor ist die Aufnahme durch die Haut relevant. Feuchtigkeit und erhöhte Temperatur steigern die Aufnahme! Die durch Oxidation entstehenden Stoffwechselprodukte greifen als Methämoglobinbildner in das Fermentsystem der roten Blutkörperchen ein. Die akute Vergiftung zeigt neben einer unterschiedlich stark ausgeprägten zentralen Erregung eine graublaue Verfärbung derHaut. Übelkeit, Durst, Erbrechen sind u.a. auftretende Begleiterscheinungen. In schweren Fällen auch ausgeprägte Wirkung auf das ZNS. Gleichzeitiger Alkoholgenuß kann die Giftwirkung des Anilins um das 7-20-fache steigern.
Wassergefährdende Stoffe.

Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

Latex- oder Neopren-Schutzhandschuhe (nur als kurzzeitiger Spritzschutz).

Verhalten im Gefahrfall (Unfalltelefon: 112)

Mit Absorptionsmaterial (z.B. Rench-Rapid) aufnehmen. Das Absorptionsmaterial als Sondermüll entsorgen. Atemschutz: Kombinationsfilter ABEK.
Brände mit CO2-Löscher bekämpfen. Vorsicht: Bildung nitroser Gase!

Erste Hilfe

Nach Hautkontakt: Sofort mit Polyethylenglykol 400 abwaschen, danach mit Wasser und Seife.
Nach Augenkontakt: Mindestens 15 Minuten bei geöffnetem Lidspalt mit Wasser spülen. Augenarzt!
Nach Einatmen: Sofort Frischluft. Arzt!
Nach Kleidungskontakt: Benetzte Kleidung ausziehen. Getränktes Leder (Schuhe!) zum Sondermüll!
Ersthelfer: siehe gesonderten Anschlag

Sachgerechte Entsorgung

Aninlinhaltige Abfälle je nach Begleitstoffen in den Sammelbehälter für halogenfreien oder halogenhaltigen organischen Sondermüll geben.


    

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