Arbeiten mit Zentrifugen

Zentrifugen dürfen nur von unterwiesenen Personen benutzt werden.
Für Ultrazentrifugen ist ein Betriebsbuch zu führen. Versicherte, die mit Ultrazentrifugen umgehen, sind namentlich festzuhalten.

Gefahren für Mensch und Umwelt

Gefahr durch Brand und Explosion beim Umgang mit leicht- und hochentzündlichen Stoffen
Gefahren durch wegfliegende Teile
Gefahren durch mangelnde Standsicherheit der Zentrifuge
Gefahren durch Versagen der automatischen Deckelverriegelung

Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

Sichtprüfung der Zentrifuge auf erkennbare Mängel vor Arbeitsbeginn.
Beachten des Beschäftigungsverbotes (Jugendliche unter 18 Jahren dürfen außer zum Erreichen des Ausbildungszieles nicht mit Bedienung und Wartung von Zentrifugen beschäftigt werden).
Einhaltung der maximal zulässigen Füllmenge oder der maximalen Drehzahl.

Sicherheitsabstand zu allen rotierenden Geräteteilen einhalten.
Besondere Vorsicht mit langen Haaren und lose herabhängenden Kleidungsstücken.

Verhalten im Gefahrfall (Unfalltelefon: 112)

Bei Versagen der Deckelverriegelung oder starker Unwucht ist der Betrieb der Zentrifuge sofort einzustellen und der Vorgesetzte zu informieren.
Ein Zerknall von Trommeln oder Läufern, sowie Explosionen des Füllgutes, sind unverzüglich der Abteilung Umweltschutz und Arbeitssicherheit mitzuteilen.

Erste Hilfe

Maschine ausschalten, evtl. Not-Aus Schalter benutzen.
Erste-Hilfe leisten, dabei auf Eigenschutz achten.
Ersthelfer verständigen, Notruf absetzen.
Rettungspersonal einweisen.
Ersthelfer: siehe gesonderten Anschlag

Sachgerechte Entsorgung

Für Instandhaltungsarbeiten dürfen nur Originalteile oder solche Teile verwendet werden, die in Werkstoff und Gestaltung den Originalteilen entsprechen.
Instandhaltungsarbeiten dürfen nur von eingewiesenem, befugtem Personal durchgeführt werden (Wartungsplan des Herstellers beachten).


    

Bei Problemen, Anfragen oder Kommentaren schicken Sie bitte eine Nachricht an den Hersteller des jeweiligen Produktes.