Arbeiten mit UV-LichtPhotochemische Reaktionen, Betrachtung von Dünnschichtchromatogrammen unter einer UV-Lampe o.ä.
Gefahren für Mensch und Umwelt
Bezeichnung der Gefahren: UV-Strahlung reizt und schädigt die Augen (Gefahr der Erblindung) und kann Hautreizungen hervorrufen.
Hochleistungs-UV-Strahler erzeugen beim Betrieb unter Einwirkung von Sauerstoff Ozon.
Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
UV-Lampen dürfen nur mit dem dazugehörenden Vorschaltgerät (Transformator) verwendet werden.
UV-Lampen, bes. Hochleistungslampen, werden sehr warm und müssen daher mit einer effektiven Kühlung betrieben werden.
Bei Arbeiten mit brennender Lampe UV-Schutzbrille tragen!Die Schutzbrille muß abgestimmt sein auf Leistung und Wellenlänge der verwendeten Lichtquelle.
Nicht in die brennende Lampe schauen!. Belichtungsapparaturen abdecken, lichtdichte Ummantelung (nicht brennbar) verwenden, wie z.B. Alufolie.
Bei ozonentwickelnden Hochleistungslampen muß im Abzug oder mit einer wirksamen Quellenabsaugung gearbeitet werden.
Verhalten im Gefahrfall (Unfalltelefon: 112)
Erste Hilfe
Nach Augenkontakt: Bei Verblitzen der Augen diese durch breite Binde ruhigstellen, Verletzten in die Augenklinik bringen lassen.
Ersthelfer: siehe gesonderten AnschlagSachgerechte Entsorgung
Defekte Quecksilberlampen sind Sondermüll, sie sind als Quecksilberabfall der zuständigen Stelle zu übergeben.
Bei Problemen, Anfragen oder Kommentaren schicken Sie bitte eine Nachricht an den Hersteller des jeweiligen Produktes.