conditions of participation
1. Geltungsbereich
1.1 Der Geltungsbereich dieser Teilnahmebedingungen umfasst das Angebot der Grünen Schule des Fördererkreises Botanischer Garten der Universität Münster e.V., Schlossgarten 5, 48149 Münster, im folgenden Fördererkreis.
1.2 Durch die Buchung eines Angebots oder Teilnahme an selbigem erkennt der Teilnehmende diese Teilnahmebedingungen an. Sie sind somit Bestandteil des Vertrags zwischen dem Teilnehmenden und der Grünen Schule des Fördererkreises.
2. Teilnahmeberechtigung
2.1 Das Angebot der Grünen Schule des Fördererkreises richtet sich vorrangig an Mitglieder (Studierende und Beschäftigte) der Universität Münster sowie Besucher und Besucherinnen des Botanischen Gartens.
2.2 Teilnahmeberechtigt sind ebenfalls Mitglieder folgender hochschulnaher Institutionen: Fördererkreis Botanischer Garten der Universität Münster e.V.
2.3 Nicht-Hochschulmitglieder - folgend Besucher genannt - können bei freien Kapazitäten teilnehmen und müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben. Bei Veranstaltungen für Minderjährige muss die Anmeldung von den Erziehungsberechtigten oder aufsichtspflichtigen Personen durchgeführt werden.
2.4 Ausgewählte Angebote der Grünen Schule richten sich ausschließlich an Besucher des Botanischen Gartens.
2.5 Für die Teilnahme ist ein Entgelt zu zahlen, ausgenommen sind Angebote, die gesondert als kostenfrei gekennzeichnet sind.
3. Allgemeine Teilnahmebestimmungen
3.1 Der Zutritt zu den Führungen, die bei Veranstaltungen der Grünen Schule des Fördererkreises genutzt werden, ist nur teilnahmeberechtigten Personen gestattet.
3.2 Der Botanische Garten darf nur unter Berücksichtigung der Hausordnung des Botanischen Gartens der Universität Münster betreten werden.
3.3 Das Fotografieren oder Filmen von Übungsleitenden und Teilnehmenden in Veranstaltungen der Grünen Schule des Fördererkreises ist grundsätzlich untersagt. Aufnahmen sind nur nach vorheriger Rücksprache mit der Grünen Schule des Fördererkreises und mit ausdrücklicher Zustimmung der betroffenen Personen zulässig.
3.4 Das Mitführen von Tieren, Fahrrädern und E-Scootern bei Veranstaltungen ist grundsätzlich verboten.
3.5 Der Verkauf von Getränken und Speisen in den vom Botanischen Garten der Universität Münster genutzten Flächen und Räumen ist untersagt. Ausnahmen nur nach vorheriger Rücksprache mit der Grünen Schule des Fördererkreises.
3.6 Den Anweisungen der Übungsleitenden sowie anderer das Hausrecht ausübenden Personen ist Folge zu leisten. Alles Verhalten ist zu unterlassen, das dem ordnungsgemäßen Ablauf von Veranstaltungen zuwiderläuft, andere stört oder eine Gefährdung von Personen, Pflanzen, Tieren, Gebäuden oder Sachen darstellt.
3.7 Mit der Anmeldung erklärt der Teilnehmende verbindlich, dass er sich in einem guten Gesundheitszustand befindet und körperlich in der Lage ist, am gewählten Angebot teilzunehmen.
4. Anmeldung und Teilnahmeticket
4.1 Die Buchung erfolgt in erster Linie auf der Internetseite der Grünen Schule des Fördererkreises. Die Anmeldung des Teilnehmenden stellt ein Angebot an die Grüne Schule des Fördererkreises zum Abschluss eines Vertrags dar. Die Grüne Schule des Fördererkreises nimmt dieses Angebot an, indem sie dem Teilnehmenden ein Teilnahmeticket ausstellt. Für Leistungen, die nicht auf dem Teilnahmeticket aufgeführt sind, kommt kein Vertrag zu Stande.
4.2 Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Grüne Schule des Fördererkreises.
4.3 Für jedes Angebot muss ein separates Teilnahmeticket gebucht werden.
4.4 Teilnahmeticket und der Nachweis über die Teilnahmeberechtigung sind bei der Teilnahme an den Angeboten der Grünen Schule des Fördererkreises stets mit sich zu führen und bei Kontrollen dem Personal der Grünen Schule des Fördererkreises sowie anderen das Hausrecht ausübenden Personen vorzulegen. Teilnehmenden, die sich nicht entsprechend ausweisen können, wird die Teilnahme an Veranstaltungen verwehrt.
4.5 Das Teilnahmeticket ist nicht übertragbar.
5. Zahlungsbedingungen
5.1 Die Bezahlung erfolgt grundsätzlich im Lastschriftverfahren. Die in der Bestätigung angegebenen Fristen sind einzuhalten. Mit der Anmeldung ermächtigt der Teilnehmende die Grünen Schule des Fördererkreises widerruflich, das Entgelt für das jeweils gebuchte Angebot einzuziehen. Sollte die Bezahlung nicht erfolgen, kann die Anmeldung storniert und dem Teilnehmenden damit die Teilnahmeberechtigung entzogen werden. Die durch Angabe falscher Kontaktdaten oder bei fehlender Kontodeckung entstehenden Kosten sind seitens des Teilnehmenden zu tragen.
6. Rücktritt
6.1 Ein Anspruch auf Rücktritt vom Vertrag seitens des Teilnehmenden besteht grundsätzlich nicht.
6.2 In begründeten Ausnahmefällen (Verletzung, Krankheit, etc.) behält sich die Grüne Schule des Fördererkreises aus Kulanzgründen eine Ausnahmereglung vor.
6.3 Für gebuchte Gruppenführungen und kostenpflichtige Öffentliche Führungen gilt zusätzlich:
Der Rücktritt muss in Textform gegenüber der Grünen Schule des Fördererkreises erklärt werden. Als Stichtag für die Berechnung gilt der Zugang der Rücktrittserklärung.
6.4 Bei Nichterscheinen zu den Veranstaltungen wird der volle Preis der Führung abgebucht.
6.5 Bis zum Beginn der Gruppenführung kann der Teilnehmende anbieten, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt. Die Grüne Schule des Fördererkreises kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den Anforderungen nicht genügt. Im Falle der Vertragsübertragung haften der ursprüngliche Teilnehmende und der Ersatzteilnehmende als Gesamtschuldner für die Kosten und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
7. Leistungsumfang
7.1 Die jeweiligen Veranstaltungszeiten werden auf dem Teilnahmeticket ausgewiesen.
7.2 Angekündigte Veranstaltungen können vereinzelt aus folgenden Gründen ausfallen:
- wenn die Führungsleitung verhindert ist und es der Grünen Schule des Fördererkreises nicht gelingt, kurzfristig eine qualifizierte Vertretung zu finden,
- bei Störungen des Betriebsablaufs (durch Bauarbeiten, Reparaturen, etc.),
- auf Grund von Witterungsbedingungen sowie
- im Falle höherer Gewalt.
7.3 Die Grüne Schule des Fördererkreises kann Angebote zusammenlegen oder ausfallen lassen, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Für den Fall, dass ein Angebot ersatzlos abgesagt wird, erhält der Teilnehmende gezahltes Entgelt zurück.
7.4 Für gebuchte Gruppenführungen gilt zusätzlich:
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Ankündigung.
7.5 Eine Gruppenführung kann abgesagt werden, wenn die Sicherheit der Teilnehmenden nicht gewährleistet werden kann (schlechte Wetter- und Umweltbedingungen, politische Unruhen, etc.). Für den Fall, dass ein Angebot ersatzlos abgesagt wird, erhält der Teilnehmende gezahltes Entgelt zurück. Weitere Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.
8. Ausschluss von Teilnehmenden
8.1 Führungsleitende sind berechtigt, Teilnehmende von den Angeboten und der teilnehme auszuschließen, wenn diese durch ihr Verhalten ihre Gesundheit oder die Gesundheit und das Wohlbefinden der anderen Teilnehmenden trotz Ermahnung erheblich gefährden.
8.2 Ein Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen, Ordnungen oder Anordnungen der Grünen Schule des Fördererkreises kann zum Entzug der Teilnahmeberechtigung oder im Falle der Nutzung von Räumen zum Platzverweis führen. Übungsleitende sowie andere das Hausrecht ausübende Personen sind autorisiert, die Teilnahmetickets einzuziehen.
8.3 Wer gegen die Teilnahmebedingungen, Ordnungen oder Anordnungen der Grünen Schule des Fördererkreises verstößt, kann auf Dauer von der Teilnahme an den Angeboten ausgeschlossen werden. Dies gilt insbesondere bei der Gefährdung von Personen, Verstoß gegen die Hausordnung des Botanischen Gartens sowie bei Missbrauch der Teilnahmeberechtigung. Die Entscheidung über den Ausschluss trifft die Leitung der Grünen Schule des Fördererkreises.
9. Versicherung und Haftung
9.1 Schadensersatzansprüche im Rahmen der Angebote der Grünen Schule des Fördererkreises bestehen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Eine weitergehende Schadenshaftung durch die Träger des Botanischen Gartens, das Land Nordrhein-Westfalen, die kooperierenden Einrichtungen, deren Mitglieder oder gegen Übungsleitende ist ausgeschlossen.
9.2 Bei Diebstählen, Sachschäden und anderweitigen Schäden im Botanischen Garten der Universität Münster übernimmt die Grünen Schule des Fördererkreises keine Haftung.
9.3 Unfallmeldungen sind binnen drei Tagen der Grünen Schule des Fördererkreises schriftlich anzuzeigen.
10. Datenschutz
10.1 Informationen über Art, Umfang, Ort und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten und Bankdaten durch die Grünen Schule des Fördererkreises befinden sich in den Datenschutzerklärungen.
11. Änderungen der Teilnahmebedingungen
11.1 Die Grüne Schule des Fördererkreises behält sich das Recht vor, diese Teilnahmebedingungen zu ändern. Änderungen werden den Teilnehmenden rechtzeitig mitgeteilt und gelten als akzeptiert, sofern nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach Bekanntgabe schriftlich widersprochen wird.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
12.2 Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig, Münster.
12.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken.
13. Sonstige Regelungen
13.1 Die Grüne Schule des Fördererkreises behält sich vor, bei unvorhersehbaren Ereignissen oder höherer Gewalt, die die Durchführung einer Führung beeinträchtigen, Veranstaltungen abzusagen oder zu verschieben. In solchen Fällen erfolgt eine rechtzeitige Information der Teilnehmenden, und bereits gezahlte Entgelte werden im Falle der Absage erstattet.
13.2 Die Grüne Schule des Fördererkreises haftet nicht für sonstige Auslagen, die den Teilnehmenden im Falle von Veranstaltungsabsagen entstehen.
14. Kontakt
14.1 Bei Fragen oder Unklarheiten im Zusammenhang mit den Teilnahmebedingungen oder den Angeboten der Grünen Schule des Fördererkreises können sich Teilnehmende an die entsprechende Kontaktstelle wenden, deren Kontaktdaten auf der Website der Grünen Schule des Fördererkreises veröffentlicht sind.
15. Gültigkeit
15.1 Diese Teilnahmebedingungen treten am 01.02.2025 in Kraft und gelten bis auf Widerruf. Etwaige Änderungen werden den Teilnehmenden rechtzeitig bekannt gegeben und treten zu dem in der Mitteilung genannten Zeitpunkt in Kraft.
16. Verbindlichkeit
16.1 Mit der Buchung eines Angebots oder der Teilnahme an Veranstaltungen erklärt der Teilnehmende, diese Teilnahmebedingungen der Grünen Schule des Fördererkreises verbindlich anzuerkennen.
Ende des Textes.