Library Regulations
© Uni MS - J.Bunn

Die Benutzungsordnung der Bibliothek wird derzeit überarbeitet.

 

The library's user regulations are currently being revised.


Bibliotheksbenutzungsordnung für die Bibliothek des Englischen Seminars, Münster

Die Bibliothek ist eine Präsenzbibliothek. Sie ist während der Vorlesungszeit montags - freitags von 9.00 - 18.00 Uhr geöffnet.

Die Öffnungszeiten während der vorlesungsfreien Zeit: Montag - Freitag 10.00 - 16.00 Uhr.

Ausleihe

Aus der Präsenzbibliothek können Bücher über das Wochenende (Fr. 11.00 - Mo. 12.00 Uhr) entliehen werden. Studierende müssen ihren gültigen Studierendenausweis der Uni Münster vorlegen. Es dürfen maximal 5 Bücher ausgeliehen werden, die im lokalen Ausleihsystem der Bibliothek an der Aufsicht verbucht werden.
Neu ab September 2022:  Änderung der Ausleihbedingungen durch die campusweite neue Bibliothekssoftware. Siehe Startseite


Weiterhin gibt es die Möglichkeit einer Kopierausleihe. Ausleihberechtigt sind alle Nutzer*innen der Bibliothek gegen Hinterlegung eines amtlichen Personaldokuments mit Bild (z.B. Studierendenkarte, Führerschein, Personalausweis, Reisepass). Die Kopierausleihe ist begrenzt auf maximal fünf Bücher für die Dauer von zwei Stunden.

In den Semesterferien können Studierende maximal fünf Bücher über Nacht ausleihen. (Ausleihe ab 13.00 Uhr bis zum nächsten Tag 12 Uhr). Von der Ausleihe ausgeschlossen sind: Zeitschriften, Wörterbücher, Bibliographien, Bücher aus der Musterbibliothek und aus dem Handapparat, sekretierte Bücher, Mikroformen und Bücher aus Semesterapparaten. Auch in Bearbeitung befindliche Titel können nicht entliehen werden.

Sekretierte Bücher können nur für die Benutzung in der Bibliothek (mit Hinterlegung eines amtlichen Personaldokuments mit Bild), Libri Rari nur zur Einsichtnahme in der Verwaltung (Kernöffnungszeiten: Montag - Freitag von 10.30 - 12.00 Uhr) bestellt werden.

  Studierende, die an einer Abschlussarbeit arbeiten, können gegen Vorlage einer Bescheinigung Bücher über Nacht (von 15.00 - 12.00 Uhr) ausleihen. In den Semesterferien können Examenskandidaten Bücher für eine Woche (von jeweils 11.00 - 12.00 Uhr) unter Vorbehalt entleihen. Einmalige Verlängerung ist möglich. Bei Bedarf muss eine Rückgabe erfolgen.

Doktorand*innen können gegen Vorlage einer Bescheinigung Bücher bis zu zwei Wochen ausleihen. Lehrwerke für Schulpraktika aus der Fachgruppe Didaktik (D7) können bis zu einer Woche entliehen werden.

Fristüberschreitung

Alle entliehenen Bücher müssen fristgemäß zurückgegeben werden. Bei Überschreitung der Leihfrist werden Gebühren nach der Gebührenordnung der Universitäts- und Landesbibliothek Münster fällig.

Bei Überschreitung der Leihfrist sind für jedes Buch zu zahlen:

vom 1. bis 10. Tag: 2,00 Euro

vom 11. bis 20. Tag 5,00 Euro

vom 21. bis 30. Tag 10,00 Euro

vom 31. bis 40. Tag 20,00 Euro

Dies gilt auch für Kurzausleihen.

Nach dem 30. Tag der Überschreitung wird die Ausgabe weiterer Bände eingestellt. Das Seminar behält sich vor, nach dem 40. Tag weitere Maßnahmen – bei Bedarf auch unter Einschaltung des Rektorats – zu treffen.

Verhalten in der Bibliothek

Vor dem Betreten der Bibliothek sind Mäntel, Jacken, Taschen, Beutel etc. in den Pfandschließfächern einzuschließen. Eine Haftung für entwendete Gegenstände wird nicht übernommen.

In der Bibliothek ist Ruhe zu bewahren. Das Telefonieren mit Mobiltelefonen ist nicht gestattet. Essen, Trinken und Rauchen sind nicht gestattet; davon ausgenommen ist Wasser in wiederverschließbaren auslaufsicheren Trinkbehältern. Es ist unbedingt Ordnung in der Bibliothek zu halten. Benutzte Bücher sind wieder an ihren Platz zurückzustellen.

Haftung bei Beschädigung und Verlusten

Für verlorengegangene Bücher hat der Benutzer innerhalb von drei Monaten vollwertigen Ersatz zu leisten. Bei Nichterfüllung dieser Auflage setzt die zuständige Seminarleitung eine Ersatzsumme zur Wiederbeschaffung fest oder veranlasst eine Reproduktion auf Kosten des Benutzers. Die Beschädigung von Büchern, Zeitschriften und anderen Medien kann strafrechtlich verfolgt werden.

Verstöße gegen die Benutzungsordnung

Wer gegen die Benutzungsordnung schwerwiegend oder wiederholt verstößt, kann zeitweise oder dauernd von der Bibliotheksbenutzung ausgeschlossen werden. Alle aus dieser Benutzungsordnung erwachsenden Verpflichtungen bleiben auch nach Beendigung des Studiums bzw. bei Ausschluss von der Ausleihe oder Benutzung bestehen.

Ergänzend zu diesen Regelungen gelten die Hausordnung für die Westfälische Wilhelms-Universität Münster und, soweit die vorstehende Benutzungsordnung nichts anderes bestimmt, die entsprechenden Regelungen der Benutzungsordnung der Universitäts- und Landesbibliothek Münster.

Stand: Oktober 2019