Studienberatung

Auf dieser Seite möchte ich in meiner Rolle als Studienberater, Prüfungsbeauftragter und Mitglied der Zulassungskommission einige Fragen zu den Masterstudiengängen im Fach Informatik an der Universität Münster beantworten. Neben häufig gestellten Fragen (FAQs) sollen dabei auch weitere wichtige Fragen angesprochen werden. Diese sollen Ihnen Möglichkeiten der Studiengestaltung aufzeigen, an die Sie bisher vielleicht noch nicht gedacht haben. Daher lohnt es sich, diese Fragen und Antworten auf dieser Seite durchzusehen, auch wenn Sie derzeit gar keine konkrete Frage haben.

Die Informationen auf dieser Seite beziehen sich auf die jeweils aktuellen Versionen der Prüfungsordnungen. Hinweise auf Fehler und andere Verbesserungsmöglichkeiten sind willkommen (ein Dankeschön an dieser Stelle an Prof. Markus Müller-Olm, der diese hilfreiche Fragesammlung  ursprünglich zusammengestellt hat!).

Prof. Dr. Malte Schilling

  • Allgemeine Fragen

    Für welche Studiengänge sind Sie zuständig?

    Ich bin zuständig für die Masterstudiengänge im Fach Informatik, also für die Studiengänge, der zum Abschluss M. Sc. Informatik führen, sowie das Fach Informatik in den Studiengängen zum Master of Education.

    Wann ist Ihre Sprechstunde?

    Meine Sprechstunde findet während der Vorlesungszeit in der Regel dienstags von 12:15 Uhr bis 13:00 Uhr in meinem Büro statt (Einsteinstraße 62, 48149 Münster, Raum 203). Bitte melden Sie sich hierfür einmal kurz per eMail an (an malte.schilling@uni-muenster.de ) mit einer kurzen Beschreibung Ihres Anliegens. Am Besten geben Sie dabei dann auch gleich an, in welchen Studiengang Sie derzeit eingeschrieben sind und wann Sie sich in diesen Studiengang eingeschrieben haben bzw. welche Version der Prüfungsordnung für Sie gültig ist.Wir können hier auch einen Telefontermin vereinbaren.

    Können Sie mich auch per E-Mail beraten?

    Leider kann ich nicht eine allgemeine Studienberatung per eMail anbieten. Bitte vereinbaren Sie daher einen Termin und geben mir dabei möglichst schon Hintergrundinformationen auch zu Ihrer Frage, um dies gut vorbereiten zu können.

  • Fragen zur Zulassung zum Masterstudiengang Informatik

    Wo finde ich generelle Informationen zu den Masterstudiengängen an der Universität Münster?

    Derartige Informationen finden Sie auf den zentralen Seiten der Universität Münster für Studieninteressierte.

    Wie kann ich mich für einen Masterstudienplatz bewerben?

    Informationen zur Bewerbung auf einen Studienplatz in einem Masterstudiengang der Universität Münster finden Sie auf den entsprechenden zentralen Seiten der Universität Münster.

    Welche Zulassungsvoraussetzungen gelten für den M. Sc. Informatik an der Universität Münster?

    Die rechtlich verbindlichen Regelungen zu den Zulassungsvoraussetzungen für den Masterstudiengang Informatik finden Sie in der Zugangs- und Zulassungsordnung. Die Zulassungsvoraussetzungen sind auch auf der hier verlinkten Webseite zusammengestellt.

    Ich habe an der Hochschule x einen y-Abschluss im Fach z erworben. Kann ich damit zum Master Informatik zugelassen werden?

    Eine Entscheidung darüber, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen für den Masterstudiengang Informatik erfüllen und zugelassen werden oder nicht, kann nur im Rahmen des Zulassungsverfahrens getroffen werden. Eine vorherige Prüfung ist leider nicht möglich. Reichen Sie deshalb bitte Ihre Bewerbung fristgerecht bei der Universität Münster ein und warten Sie das Ergebnis des Zulassungsverfahrens ab.

    Mein Bachelorabschluss erfüllt die in der Zulassungsordnung festgelegten Kriterien für ein einschlägiges Bachelorstudium nicht. Besteht trotzdem die Möglichkeit, dass ich zum Masterstudiengang Informatik zugelassen werde?

    Nach der  Zugangs- und Zulassungsordnung kann die Zulassungskommission auch Studierende von Studiengängen zulassen, die die in der Ordnung festgelegten Kriterien für Einschlägigkeit nicht erfüllen, sofern die erforderliche Informatik-Qualifikation gegeben ist. Ob ein Bewerber/eine Bewerberin in dieser Situation zugelassen wird, entscheidet die Zulassungskommission zeitnah nach erfolgter Bewerbung und Prüfung der dabei eingereichten Unterlagen. Eine Aussage dazu im Vorfeld der Zulassungsverfahren ist leider nicht möglich. Im Falle der Zulassung, können dabei als Auflage gewisse Angleichungsstudien gefordert werden, was durch die Kommission ggf. dann im Einzelfall festgelegt wird. Diese Angleichungsstudien müssen dann parallel zum Masterstudium und vor Anmeldung der Masterarbeit absolviert werden. Durch die Angleichungsstudien können z.B. fehlende oder als zu gering eingeschätzte Kenntnisse in Theoretischer Informatik und/oder Mathematik aber auch in anderen Feldern kompensiert werden. Welche Auflagen hier genau gemacht werden, hängt davon ab, was in Ihrem bisherigen Studium im Vergleich mit einem typischen (Kern-) Informatikbachelorstudiengang fehlt. Insbesondere können hier auch Angleichungsstudien aus anderen Bereichen als Mathematik und Theoretischer Informatik gefordert werden.

    Ich habe bis zur Bewerbungsfrist mein Bachelorstudium noch nicht abgeschlossen und habe deshalb noch kein Bachelor-Zeugnis. Kann ich mich trotzdem bewerben?

    In dieser Situation können Sie sich, sofern sie bereits mindestens 120 Leistungspunkte erworben haben und ihre vorläufige Durchschnittsnote 3,3 oder besser ist, mit einem vorläufigen Zeugnis des Prüfungsamtes und einem vorläufigen Transcript of Records bewerben. Bei einer Bewerbung mit vorläufigen Unterlagen, wird die Zulassung ggf. nur vorläufig ausgesprochen. Dies heißt, dass dann bei der Einschreibung noch einmal kontrolliert wird, ob die im endgültigen Zeugnis ausgewiesene Note die Mindestanforderung (Note nicht schlechter als 3,0)  erfüllt. Wenn Ihre Hochschule keine vorläufigen Zeugnisse ausstellt, können Sie als vorläufiges Zeugniss auch das Transcript of Records einreichen, sofern auf diesem eine vorläufige Durchschnittsnote bescheinigt ist.

    Wann endet die Bewerbungsfrist für den M. Sc. Informatik?

    Es gelten die allgemeinen Fristen für zulassungsbeschränkte Masterstudiengänge an der WUU. Sie finden diese Fristen auf den zentralen Seiten der Universität Münster.

    Welche Sprachkenntnisse muss ich nachweisen?

    Die Studiengänge sind deutschsprachig. Gegebenenfalls nachzuweisenden Sprachkenntnisse können Sie auf den entsprechenden Unterseiten der zentralen Informationsseiten der Universität Münster nachlesen.

  • Fragen zum M. Sc. und M.Ed. Informatik Allgemein

    Wieviele Seminare kann ich in mein Masterstudium im M.Sc. einbringen?

    Im Rahmen des Pflichtmoduls INF-M-101 "Informatikseminar" muss ein Informatik-Seminar studiert werden. Darüber hinaus ist es möglich bis zu zwei weitere Informatik-Seminare in das Masterstudium einzubringen. Dazu stehen im Wahlpflichtbereich "Kerninformatik" die beiden Module INF-M-254 "Seminar Formale Methoden" und INF-M-356 "Seminar Praktische Informatik" zur Verfügung. Wenn Sie also über das Pflichtseminar hinaus zwei weitere Seminare einbringen möchten, muss eines dieser Seminare aus dem Bereich Formale Methoden und das andere aus dem Bereich Praktische Informatik kommen. Insgesamt können im Rahmen des M.Sc. Informatik also ein bis drei Seminare eingebracht werden.

    Ich möchte mein Studium gerne zügig/in der Regelstudienzeit abschließen. Haben Sie dafür einige Tipps?

    1. Planen Sie zu Beginn Ihres Masterstudiums, welche Veranstaltungen Sie in welchem Semester belegen möchten. Nutzen Sie dazu die vom Institut für Informatik bereitgestellte Übersicht über die geplanten Informatikveranstaltungen der kommenden Semester. Beachten Sie bei Ihrer Planung, dass die Angaben auf dieser Seite unverbindlich sind und überlegen Sie sich deshalb am Besten auch gleich Alternativen.
    2. Überlegen Sie sich frühzeitig, in welcher Arbeitsgruppe Sie Ihre Masterarbeit schreiben möchten. Besuchen Sie Veranstaltungen, die von dieser Arbeitsgruppen angeboten werden, und sprechen Sie die Dozentin/den Dozenten frühzeitig an, ob die Möglichkeit besteht, eine Masterarbeit in ihrer/seiner Gruppe zu schreiben.
    3. Belegen Sie von Anfang an auch Module/Veranstaltungen im Bereich Fachübergreifende Studien/Zusatzkompetenzen.
    4. Beginnen Sie von Anfang an in beiden Bereichen Formale Methoden und Praktische Informatik jeweils 15 LP zu erwerben.
    5. Belegen Sie das Projektseminar möglichst bereits im ersten oder zweiten Mastersemester, damit Sie im dritten Semester den Freiraum haben, sich rechtzeitig mit der konkreten Themenfindung für Ihre Masterarbeit zu beschäftigen.
    6. Belegen Sie neben dem Informatikseminar auch noch ein bis zwei weitere Seminare im Rahmen des Wahlpflichtbereichs "Kerninformatik", um die Prüfungslast durch Klausuren und mündliche Prüfungen zu reduzieren.
    7. Beginnen Sie rechtzeitig, spätestens im Verlauf des dritten Mastersemester mit der konkreten Themensuche für Ihre Masterarbeit.

    Welche Veranstaltungen werden im nächsten Semester/in den nächsten Semestern angeboten?

    Das Institut für Informatik stellt eine Übersicht über die Lehrveranstaltungsplanung der kommenden Semester bereit, um Ihnen die Planung Ihres Studiums zu erleichtern. Beachten Sie dabei, dass die Angaben auf der Planungsseite unverbindlich sind.

    Wann wird die Veranstaltung x wieder angeboten?

    Das Institut für Informatik stellt eine Übersicht über die Lehrveranstaltungsplanung der kommenden Semester bereit, um Ihnen die Planung Ihres Studiums zu ermöglichen. Beachten Sie dabei, dass die Angaben auf der Planungsseite unverbindlich sind.

    Wann sollte ich mit der Themensuche für meine Masterarbeit beginnen?

    Sie sollten sich frühzeitig überlegen, bei welchem Dozenten/welcher Dozentin Sie Ihre Masterarbeit schreiben möchten und den Dozenten/die Dozentin ansprechen, ob die Möglichkeit dazu besteht. Besuchen Sie Veranstaltungen, die von seiner/ihrer Arbeitsgruppen angeboten werden. Beginnen Sie dann rechtzeitig, spätestens im Verlauf des dritten Mastersemester mit der Dozentin/dem Dozenten das konkrete Thema abzusprechen.

    Welche Dozenten kommen als Themensteller bzw. Themenstellerinnen von Masterarbeiten infrage?

    Informationen dazu finden sie auf der hier verlinkten Webseite.

    Welche Veranstaltungen können im M.Ed. in die Vorlesungsmodule des Fachs Informatik eingebracht werden?

    Das hängt vom Wahlpflichtbereich ab, für den Sie sich entscheiden. Im Wahlpflichtbereich A können große Vorlesungen mit Übungen (4+2 SWS oder 3+3 SWS) eingebracht werden, die (auch) für den M.Sc. Informatik angeboten werden. Für die Vorlesungsmodule der Wahlpflichtbereiche B und C können einerseits die Wahlpflichtmodule des Studiengangs B.Sc. Informatik und die Vorlesung und Übung Betriebssysteme gewählt werden, sofern die entsprechende Veranstaltung noch nicht im Bachelor besucht wurde. Andererseits können auch kleine Vorlesungen mit Übungen (3+1 SWS oder 2+2 SWS), die für den M.Sc. Informatik angeboten werden, eingebracht werden. Empfohlen werden für die Wahlpflichtbereiche B und C aber vor allem die Veranstaltungen aus dem B.Sc. Informatik. Möchten Sie dennoch eine der für den M.Sc. angebotenen kleinen Vorlesungen für den Wahlpflichtbereich B oder C einbringen, sollten Sie dies zu Beginn der Veranstaltung mit dem jeweiligen Dozenten besprechen, da diese Vorlesungen zum Teil gewisse Vorkenntnisse voraussetzen.

    Wie kann ich mir eine Veranstaltung für das Modul Fachübergreifende Studien bzw. Zusatzkompetenzen anrechnen lassen?

    Nachdem Sie die Veranstaltung erfolgreich absolviert haben und der Dozent Ihnen hierüber eine Bescheinigung ausgestellt hat (s.o.), können Sie die Veranstaltung in vielen Fällen mit der Bescheinigung des Dozenten direkt im Prüfungsamt ins Prüfungsverwaltungssystem (SLcM) eintragen lassen. In Zweifelsfällen erfolgt die Anerkennung im Rahmen meiner Sprechstunde. Drucken Sie dazu bitte schon im Vorfeld das Formular zur Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen aus, das Sie auf der verlinkten Seite des Prüfungsamts herunterladen können, füllen Sie auf dem Formular mindestens die Angaben zu Ihrer Person aus und bringen Sie es mit zur Sprechstunde. Bringen Sie dann bitte auch die Bescheinigungen der Dozenten über die erfolgreiche Teilnahme an der Veranstaltung mit. Mit dem von mir bestätigten Anrechnungsformular können Sie sich die Leistungen dann im Prüfungsamt ins Prüfungsverwaltungssystem (SLcM) eintragen lassen.

    Mit der Zulassung zum Studiengang M.Sc. Informatik wurde mir mitgeteilt, dass ich zusätzlich zum Studienprogramm des M.Sc. einige Veranstaltungen aus dem Bachelorstudiengang Informatik als Angleichungsstudien absolvieren muss. Wie erfolgt die Anmeldung und Anrechnung dieser Veranstaltungen?

    Die Anmeldung für die Angleichungsstudien erfolgt direkt bei dem entsprechenden Dozenten/bzw. der entsprechenden Dozentin. Ein spezielles Formular gibt es dafür nicht. Nach der erfolgreichen Teilnahme sollte Ihnen der Dozent dann eine entsprechende Bescheinigung ausstellen. Aus der Bescheinigung sollte der Titel der Veranstaltung, der Name des Dozenten, die in der Prüfung erreichte Note, die Anzahl der erworbenen Leistungspunkte sowie das Semester, in dem die Veranstaltung besucht wurde, hervorgehen. In aller Regel können Sie sich die Leistung dann mit dieser Bescheinigung direkt im Prüfungsamt für die Angleichungsstudien anrechnen lassen. In Zweifelsfällen erfolgt die Anrechnung über mich in meiner Rolle als Prüfungsbeauftragter für den Masterstudiengang Informatik.

    Ich interessiere mich für das Thema Start-ups und Gründung. Gibt es an der Universität Münster Kurse zu diesem Thema, die ich mir anrechnen lassen kann?

    Seit dem Wintersemester 2019/20 werden entsprechende Kurse ("Innovation Management", "Go-to-market and Business Growth", "Managing Growth: Organizational Design and Financial Management") im Rahmen des Minors Entrepreneurship des Masterstudiengangs Betriebswirtschaftslehre angeboten. Diese Veranstaltungen können im Rahmen des Moduls "Fachübergreifende Studien" auch im Master Informatik angerechnet werden. (Der vierte Kurs aus dem Minor Entrepreneurship, "Business Modelling and Process Implementation", ist nicht sehr komplementär zur Informatik und deshalb für Informatikstudierende eher weniger geeignet.) Die Kurse werden in englischer Sprache angeboten und bieten eine interdisziplinäre Lehre zu Themen wie z.B. Innovationsmanagement, Unternehmenswachstum oder Entwicklung von Geschäftsmodellen. Weitere Informationen zu den Kursen finden Sie hier.

    Ich plane ein Unternehmen zu gründen und suche nach Unterstützung. An wen kann ich mich an der Universität Münster wenden? 

    Das neu gegründete REACH - EUREGIO Start-up Center an der Universität Münster soll die Vernetzung von Wissenschaft und Gründergeist, sowie Unternehmen, Institutionen und Verbänden ermöglichen. Des Weiteren bietet REACH zahlreiche Services an wie z.B. Coaching der Gründungsteams inklusive einer Beratung zu Gründerstipendien, um Ihre Gründung zu einer Erfolgsgeschichte zu machen. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des REACH - EUREGIO Start-up Centers.

    Laut der Vorlesungsplanungsseite sind die Veranstaltungen "Modellierung und Analyse von dynamischen Systemen" und "Quantitatives Model Checking" von Prof. Remke dem Bereich "Formale Methoden" zugeordnet. Im Modulhandbuch (Prüfungsordnung 2020) sind die dafür vorgesehenen Module aber dem Bereich "Praktische Informatik" zugeordnet. Was ist richtig?

    Beide Veranstaltungen werden für den Bereich "Formale Methoden" angeboten. Sie werden deshalb im Rahmen der passenden Ergänzungsvorlesungsmodule des Bereichs Formale Methoden angeboten, bis die fälschliche Zuordnung (in der PO von 2020) der gleichnamigen Module im Modulhandbuch zum Bereich "Praktische Informatik" korrigiert werden konnte.

    Ich interessiere mich für den Bereich Digital Humanities. Gibt es Angebote an der Universität Münster, mit denen ich mein Studium ergänzen kann?

    Studierende der Fachbereiche 01, 02, 08, 09 und 10 der Universität Münster können zusätzlich zu Ihrem Studium ein Zertifikat Digital Humanities erwerben. Alle Informationen dazu finden Sie auf der entsprechenden Webseite.

    Ich möchte gerne einen Teil meines Studiums im Ausland absolvieren zum Beispiel im Rahmen des ERASMUS-Programms. Wo finde ich Informationen dazu?

    Bei der Fachstudienberatung gibt es eine spezielles Informationsangebot zu Auslandsaufenthalten. Dort finden Sie auch die Namen geeigneter Ansprechpartner*innen.

  • Anrechnung Zusatzkompetenzen (M. Sc. Informatik)

    Womit kann ich die erforderlichen Leistungspunkte im Studienteil Zusatzkompetenzen/Fachübergreifende Studien erwerben?

    Im Zusatzkompetenzenteil des Masters Informatik bestehen sehr weitreichende Wahlmöglichkeiten. So können Sie etwa mit Einverständnis der jeweiligen Dozenten Module und Veranstaltungen aus dem Nebenfach besuchen, das sie im Bachelor studiert haben, oder in andere Fächer hineinriechen, z.B. in die von der Universität angebotenen angewandten Informatikstudiengängen (B. Sc. Geoinformatik, B. Sc. Wirtschaftsinformatik, M. Sc. Geoinformatics, M. Sc. Information Systems) aber auch in andere Fächer wie Philosophie oder Naturwissenschaften. Ferner ist es möglich über ein Betriebspraktikum Einblick in die Berufswelt von Informatikern zu gewinnen. Darüber hinaus sind bis zu zwei Tutorentätigkeiten zu Informatikveranstaltungen oder interdisziplinäre Seminare anrechenbar. Bitte beachten Sie, dass Veranstaltungen, die Sie bereits in den Bachelorstudiengang (o.ä.) eingebracht haben, der Ihrer Zulassung zum Masterstudiengang Informatik zugrunde lag, oder inhaltlich sehr ähnliche Kurse nicht erneut einbringen können. Die genauen Wahlmöglichkeiten sind in den Modulbeschreibungen im Anhang der Prüfungsordnung beschrieben (ab Seite 2029). Hinweise finden Sie auch weiter unten in dieser Fragenliste.

    Zusatzkompetenzen Übersicht:

    • insgesamt 18 LP;
    • mindestens eine benotete Leistung (für Prüfungsordnung 2020, insgesamt geht der Mittelwert über alle Zusatzkompetenzen in die Endnote ein; gewichtet mit dem Faktor 1/103);

    Mögliche Komponenten (siehe im Detail in PO):

    Nr. Komponente
    1 Übungsleitertätigkeit und -schulung 1
    2 Übungsleitertätigkeit und -schulung 2
    3 Betriebspraktikum (mindestens vierwöchig bei ganztägiger Anwesenheit im Betrieb, ~ 150h)
    Vollständige Module aus einem anderen Fach als Informatik
    5 Veranstaltungen aus einem anderen Fach als Informatik
    6 Interdisziplinäre Seminare
    7 Informatisches Forschungspraktikum

    Wie kann ich mich für eine Veranstaltung im Rahmen der Fachübergreifenden Studien/Zusatzkompetenzen anmelden?

    Wegen der Vielzahl der wählbaren Veranstaltungen ist eine Anmeldung über QISPOS, SLcM oder andere Prüfungsverwaltungssysteme der Universität Münster leider nicht möglich. Sprechen Sie deshalb bitte zu Beginn der Veranstaltung mit der jeweiligen Dozentin/dem jeweiligen Dozenten ab, dass sie/er bereit ist, Sie an der Veranstaltung und den zugehörigen Studien- und Prüfungsleistungen teilnehmen zu lassen und Ihnen im Anschluss ggf. eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme auszustellen. Beachten Sie dabei bitte, dass eine Anrechnung einer Veranstaltung für das Modul "Fachübergreifende Studien" bzw. "Zusatzkompetenzen" nur dann in Betracht kommt, wenn alle zu der Veranstaltung gehörenden Studien- und Prüfungsleitungen erfolgreich abgelegt wurden. Bitte bitten Sie den Dozenten um eine Bescheinigung, die alle in der Antwort auf die folgende Frage genannten Angaben enthält.

    Welche Angaben sollte die Bescheingung des Dozenten enthalten?

    Aus der Bescheinigung sollte der Titel der Veranstaltung, der Name des Dozenten, die in der Prüfung erreichte Note, die Anzahl der erworbenen Leistungspunkte sowie das Semester, in dem die Veranstaltung besucht wurde, hervorgehen.

    Wie kann ich mir eine Veranstaltung für das Modul Zusatzkompetenzen anrechnen lassen?

    Nachdem Sie die Veranstaltung erfolgreich absolviert haben und der Dozent Ihnen hierüber eine Bescheinigung ausgestellt hat (s.o.), können Sie die Veranstaltung in vielen Fällen mit der Bescheinigung des Dozenten direkt im Prüfungsamt ins Prüfungsverwaltungssystem (SLcM) eintragen lassen. In Zweifelsfällen erfolgt die Anerkennung im Rahmen meiner Sprechstunde. Drucken Sie dazu bitte schon im Vorfeld das Formular zur Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen aus, das Sie auf der verlinkten Seite des Prüfungsamts herunterladen können, füllen Sie auf dem Formular mindestens die Angaben zu Ihrer Person aus und bringen Sie es mit zur Sprechstunde. Bringen Sie dann bitte auch die Bescheinigungen der Dozenten über die erfolgreiche Teilnahme an der Veranstaltung mit. Mit dem von mir bestätigten Anrechnungsformular können Sie sich die Leistungen dann im Prüfungsamt ins Prüfungsverwaltungssystem (SLcM) eintragen lassen.

    Was gilt es für ein Betriebspraktikum zu beachten?

    Vorraussetzung für Anrechnung Betriebspraktikum:

    •  der zeitliche Umfang entspricht 4 Wochen Vollzeit,
    • inhaltlich liegt eine Tätigkeit mit Informatikbezug vor.

    Zur Anerkennung wird, zum einen, ein Praktikumsbericht benötigt, der einerseits über die fachlichen Tätigkeiten während des Praktikums berichten soll und den Kontext in dem das Praktikum stattgefunden hat (z.B. um welche Firma es sich handelt). Andererseits soll der Bericht auch eine Reflexion über den Studienbezug und mögliche Auswirkungen auf die spätere Wahl eines Arbeitsplatzes enthalten (Was für Inhalte und Kompetenzen aus dem Studium waren für die Tätigkeit beim Praktikum nützlich? Was musste ich mir darüber hinaus erarbeiten? Kann ich mir vorstellen, später in einem solchen Umfeld wie in der Firma, bei der ich das Praktikum gemacht habe, zu arbeiten? Wenn ja, warum; wenn nein, warum nicht?; ungefähr 10 Seiten). Zum anderen wird eine Bestätigung über die Arbeitszeiten durch den Arbeitgeber benötigt.

    Welche Veranstaltungen vom CIT (IT-Center der Universität Münster) können im Rahmen der fachübergreifenden Studien/Zusatzkompetenzen angerechnet werden?

    Von dem vom IT-Center der Universität Münster (CIT) angebotenen Veranstaltungen können bis auf Weiteres nur die folgenden Veranstaltungen im Rahmen der fachübergreifenden Studien angerechnet werden, sofern sie noch nicht im Bachelor eingebracht wurden:

    • Publizieren in LaTeX
    • Digitale Bildbearbeitung und Fotographie
    • Audiovisuelle Medienkompetenz

    Können Mathematikveranstaltungen im Rahmen der fachübergreifenden Studien/Zusatzkompetenzen angerechnet werden?

    Ja, Mathematikveranstaltungen können in das Modul "Fachübergreifende Studien" bzw. "Zusatzkompetenzen" eingebracht werden, sofern die jeweiligen DozentInnen damit einverstanden sind. Ausgenommen sind allerdings Veranstaltungen, die für die Studieneingangsphase konzipiert sind wie z.B. die Mathematikgrundvorlesungen  (Lineare Algebra I, Analysis I u.ä) sowie Veranstaltungen, die Sie bereits im Bachelor besucht haben oder die inhaltlich eine starke Überlappung mit solchen Veranstaltungen aufweisen. In Zweifelsfällen fragen Sie bitte zur Sicherheit bei mir nach. Der Besuch von Mathematikveranstaltungen bietet eine gute Gelegenheit, Ihre Mathematikkenntnisse, die Sie im Bachelor und ggf. dem Nebenfach Mathematik erworben haben, weiter auszubauen

    Können Veranstaltungen aus dem Bereich der allgemeinen Studien in das Modul Fachübergreifende Studien bzw. Zusatzkompetenzen eingebracht werden?

    Dies hängt von der Prüfungsordnungsversion ab, nach der Sie studieren. Gemäß der MPO 2020 sind Kurse aus den allgemeinen Studien für das Modul Zusatzkompetenzen nicht generell anrechenbar, da die allgemeinen Studien sich an Bachelorstudierende richten. Allerdings können einige Kurse bis auf Weiteres dennoch angerechnet werden, insbesondere Sprachkurse, Kurse zum Patent- und Urheberrecht, Kurse zum Datenschutz und die drei oben genannten Kurse vom CIT, sofern keine inhaltsähnlichen Kurse bereits im Bachelor besucht wurden. Gemäß der MPO 2014 sind Kurse aus dem Bereich der allgemeinen Studien aber (mit einigen Ausnahmen)  für das Modul "Fachübergreifende Studien" anrechenbar.

    Warum müssen im Studienteil Zusatzkompetenzen des M.Sc. mehr Leistungspunkte erworben werden als in den allgemeinen Studien im Bachelor?

    Ein Vergleich des Zusatzkompetenzenteils mit den allgemeinen Studien des Bachelors ist nicht sehr passend. Sie sollten diesen Teil des Studiums eher als eine Art Nebenfach ansehen, dass Sie im Rahmen der sehr weitreichende Wahlmöglichkeiten (siehe unten) selbst ausgestalten können. Veranstaltungen der allgemeinen Studien sind ab der MPO 2020 nicht mehr generell für den Bereich Zusatzkompetenzen/Fachübergreifende Studien zugelassen, da sich die allgemeinen Studien an Bachelorstudierende richten.