Das International Office der Universität Münster vergibt Stipendien an Studierende mit Fluchterfahrung. Das Stipendien-Programm „NRWege ins Studium“ wird vom Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen finanziert.
Zielgruppe:
Bewerben können sich Studierende mit Fluchterfahrung, die an der Universität Münster eingeschrieben sind. Sprachkursteilnehmende und Promovierende können sich nicht für das Stipendium bewerben.
Sie können sich unter folgenden Voraussetzungen bewerben:
- Sie haben Ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben
- Basierend auf Ihren bisherigen Leistungen ist ein erfolgreicher Abschluss des Studiums zu erwarten
- Sie empfangen keine Sozialleistungen (z.B. Bürgergeld/SGB II, Leistungen nach SGB XII, Asylbewerberleistung)
- Sie haben keine Niederlassungserlaubnis und keine deutsche Staatsangehörigkeit
- Sie sind bei Erstförderung nicht länger als 5 Jahre in Deutschland. Es gibt Ausnahmen von der 5-Jahre Regelung. Bitte kontaktieren Sie uns, falls Sie von der Regelung betroffen sind.
- Sie haben einen Antrag auf BAföG gestellt.
Bewerbungsfrist:
Sie können sich bis zum 31. Oktober 2024 für das NRWege Stipendium bewerben.
Auswahlkriterien:
- Finanzieller Unterstützungsbedarf
- Akademische Leistungen
- Motivation
- Gesellschaftliches Engagement
Welche Stipendienarten gibt es?
Vollstipendium | max. 12 Monate | max. 934 €
Leistungsstipendium | max. 12 Monate | max. 300 € (zusätzlich zu BAföG, Einkommen oder einem anderen Stipendium)
Wie können Sie sich bewerben?
- Bitte füllen Sie bis zum 31. Oktober 2024 unsere Online-Bewerbung aus und laden Sie die erforderlichen Bewerbungsunterlagen hoch:
- Die Auswahlkommission prüft Ihre Bewerbung. Geeignete Kandidat*innen werden zu digitalen Auswahlgesprächen eingeladen. Die Auswahlkommission entscheidet über die Vergabe der Stipendien unter Berücksichtigung der eingereichten Bewerbungsunterlagen und des geführten Auswahlgesprächs. Die Auswahlentscheidung erfolgt bis spätestens zum 22. November 2024.
Welche Unterlagen müssen Sie hochladen?
Folgende Unterlagen müssen Sie im Rahmen der Online-Bewerbung hochladen:
- Lebenslauf
- Motivationsschreiben
- Warum benötigen Sie finanzielle Unterstützung?
- Warum haben Sie sich für Ihr Studium entschieden?
- Was sind Ihre Pläne nach dem Studium?
- Aktuelle Studienbescheinigung
- Kopie des Aufenthaltstitels (beide Seiten)
- Selbstauskunft über finanzielle Situation (Formular befindet sich im Bewerbungsportal Indico)
- Nachweis über die Beantragung von BAföG oder wenn vorhanden BAföG Bescheid
- Aktuelle Noten- bzw. Leistungsübersicht
- im Falle eines Leistungsstipendiums (300 Euro zusätzlich z.B. zum BAföG/Gehalt/anderes Stipendium) ab dem 2. Fachsemester
- im Falle eines Anschluss-Stipendiums
- im Falle einer erstmaligen Bewerbung für ein Vollstipendium ab dem 4. Fachsemester
- Gutachten einer Professorin/eines Professors zu fachlichen Leistungen und Aussicht auf Studienerfolg (erst ab dem 4. Fachsemester oder für ein Anschlussstipendium)
- Nachweise über gesellschaftliches Engagement oder besondere Leistungen (falls vorhanden)
- Abschließende Erklärung (Formular befindet sich im Bewerbungsportal Indico)
Was für Besonderheiten gibt es in Bezug auf BAföG, Verdienst oder weitere Stipendien?
Sollten Sie bereits von anderer Stelle Finanzierung (anderes Stipendium, Gehalt) erhalten, wird diese von der monatlichen Stipendiensumme abgezogen. Sollten Sie BAföG erhalten, können Sie sich nur für ein Leistungsstipendium bewerben.
Sollten Sie rückwirkend von anderer Stelle Finanzierung erhalten (z.B. BAföG oder weitere Stipendien), müssen Sie die jeweilige Stelle über den Erhalt des NRWege-Stipendiums informieren und mit einer Rückforderung rechnen.
Informationen zum Aufenthaltsstatus
Förderfähig sind Studierende mit Fluchterfahrung bei denen folgende Kriterien erfüllt sind:
- Eine erste Entscheidung des BAMF liegt vor (Ausnahme §24)
- Es erfolgte eine Aufnahme zum vorübergehenden Schutz
- Es erfolgte eine Aufnahme aus humanitären Gründen
- Es erfolgte eine Aufnahme aus dem Ausland
- Es besteht keine vollziehbare Ausreisepflicht