Hochschulrat der Universität Münster

  • Mitglieder

  • Allgemeine Informationen

    Der Hochschulrat wurde mit dem Inkrafttreten des Hochschulfreiheitsgesetzes (HFG) am 01. Januar 2007 als neues Verfassungsorgan der Universitäten des Landes NRW etabliert. Diesem Organ wurden zentrale Aufgaben und Kompetenzen (z. B. Wahl des Rektorats, Zustimmung zum Wirtschafts- und Entwicklungsplan) für die Ausgestaltung und Steuerung der jeweiligen Universität übertragen.

    Die Mitglieder des Hochschulrats werden gem. § 21 Abs. 3 HG für eine Amtszeit von fünf Jahren bestellt.

    Selbstverständnis des Hochschulrats

    Im Rahmen seiner gesetzlich vorgegebenen Aufgaben gem. § 21 versteht sich der Hochschulrat als ein Gremium, das in erster Linie das Rektorat, ggf. auch andere Organe der Universität auf einer gewissen Abstraktionshöhe kritisch und konstruktiv im Diskurs begleitet. Der Hochschulrat sucht darüber hinaus den Gedankenaustausch und die Kooperation mit anderen Gremien der Universität, insbesondere dem Akademischen Senat. Desweiteren bemüht sich der Hochschulrat aktiv um das regelmäßige Gespräch mit den Vertretern der Studierenden.

    Arbeitsweise

    Der Hochschulrat tagt laut seiner Geschäftsordnung mindestens vier Mal pro Jahr. An seinen Sitzungen nimmt das Rektorat teil, ebenso die Gleichstellungsbeauftragte. Die Sitzungen sind laut Gesetz nicht-öffentlich und vertraulich.

    Die Sitzungen des Hochschulrats der Universität Münster finden in der Regel in den verschiedenen Fachbereichen und weiteren Einrichtungen der Universität statt. Bei dieser Gelegenheit berichten die Fachbereiche und Einrichtungen dem Hochschulrat über ihre gegenwärtige Situation und ihre Entwicklungsplanung und geben so dem Hochschulrat Gelegenheit, ihre Arbeitsweise, Ziele und Problemstellungen näher kennen zu lernen.

    In jeder Sitzung berichtet die/der Vorsitzende über aktuelle Entwicklungen in Angelegenheiten des Hochschulrates. Sodann berichten die Rektoratsmitglieder über aktuelle Themen aus ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen. Die Mitglieder des Hochschulrats nehmen diese Berichte zum Anlass für Hinweise und Anregungen.

    Ständig wiederkehrende Themen sind Fragen zum/zur

    • Haushalts- und Wirtschaftsplan,
    • Qualitätsentwicklung und -sicherung, Informationen über das Drittmittelaufkommen sowie über die Berufungen und Abgänge,
    • Hochschulentwicklungsplan,
    • strategischen Positionierung der Universität Münster im nationalen und internationalen Wettbewerb
    • Qualität der Lehre,
    • Lehrerbildung,
    • Internationalisierung,
    • Forschung,
    • Exzellenzstrategie.

    Der Hochschulrat hat zwei seiner Mitglieder gebeten, in Fragen des Finanz- und Rechnungswesens einschließlich des Jahresabschlusses als Partner des Rektorats zur Verfügung zu stehen. Es handelt sich um eine informelle Arbeitsgruppe („Finanzdelegation“). Sie tagt bei Bedarf mit dem Kanzler und seinem Stab vor einer Hochschulratssitzung, um eine möglichst umfassende und sachgerechte Information des Hochschulrats zu unterstützen.