Bewerbung/Berufung
Wenn Sie sich auf eine (Junior-)Professur bewerben, gibt es einiges zu beachten. Vom Zeitpunkt der Ausschreibung bis zur (Neu-)Besetzung der Professur verstreichen meist 1-2 Jahre. Daher ist es üblich, dass Sie mehrere Bewerbungsverfahren parallel laufen haben. Um bereits vor der eigenen Bewerbungsphase einen Einblick in die Abläufe zu erhalten, ist es empfehlenswert sich als Mitglied einer Berufungskommission zu engangieren. Bei Fragen zu Bewerbungs- und Berufungsverfahren wenden Sie sich gerne an uns.
Ausschreibung & Bewerbung
Neben den universitätseigenen Stellenportalen, werden die meisten Professuren auch über den Stellenmarkt der ZEIT ausgeschrieben. Das genaue Lesen der Ausschreibung ist von hoher Relevanz für Ihre Bewerbung. Üblicherweise beinhalten Ausschreibungstexte Muss-/Soll-/ und Wunschkriterien und eine Bewerbung lohnt sich häufig schon, wenn Sie weitaus nicht alle Kriterien erfüllen. Da Ihre Bewerbungsunterlagen i. d. R. auch ein Lehr- und ein Forschungskonzept beinhalten sollen, empfiehlt es sich, früh damit zu beginnen.
Bewerbungsverfahren
Bereits zur Festlegung der Auswahlkriterien bildet sich am jeweiligen Fachbereich bzw. Institut eine Berufungskommission, die nach Ende der Bewerbungsfrist alle eingegangenen Bewerbungen sichtet und eine Auswahl zum sog. 'Vorsingen' einlädt. Dies beinhaltet einen selbst gewählten hochschulöffentlichen Fachvortrag mit anschließender Fragerunde sowie ein Gespräch mit der Berufungskommission. Nach einer weiteren Auswahl werden für die verbleibenden Kandidatinnen und Kandidaten externe Gutachten eingeholt und unter deren Berücksichtigung eine Liste von i. d. R. 1-5 Bewerberinnen und Bewerbern erstellt.
Berufungsverfahren
Nach Verabschiedung der Liste durch die entsprechenden Universitätsgremien (meist Fakultätsrat und Senat) wird der Person auf Listenplatz 1 der Ruf erteilt und das Berufungsverfahren beginnt. Daraus ergeben sich Berufungsverhandlungen zwischen Bewerber bzw. Bewerberin und der auswählenden Universität sowie ggf. Bleibeverhandlungen zwischen der bewerbenden Person und der Universität, an der diese zur Zeit der Ruferteilung angestellt ist. Wird der Ruf von der erstplatzierten Person abgelehnt, erfolgt ein Ruf an die Person auf Listenplatz 2 usw. Mehr Informationen zu Berufungsverhandlungen finden Sie auf den Seiten des Deutschen Hochschulverbandes sowie bei academics.
Ernennung
Sind die Berufungsverhandlungen erfolgreich, wird eine Berufungsvereinbarung erstellt, in der bspw. die finanzielle, räumliche und personelle Austattung der Professur festgehalten werden. Nimmt der Bewerber oder die Bewerberin dann also den erteilten Ruf an, folgt die Ernennung, die durch das Austellen einer Ernennungsurkunde dokumentiert wird. Danach kann der entsprechende Titel getragen und der Dienst zum vereinbarten Datum angetreten werden.