Stand 03.05.2023
Wichtige Fragen und Antworten zur Namensänderung
Der Senat der Westfälischen Wilhelms-Universität (WWU) Münster hat sich am 5. April dafür ausgesprochen, dass die WWU ihren Namensgeber, Wilhelm II., aus ihrem Namen streicht und künftig den Namen Universität Münster führt. Der entsprechende Beschluss ist durch das nordrhein-westfälische Ministerium für Wissenschaft und Kultur genehmigt worden und somit wirksam.
Warum benennt die Universität sich um?
Der Senat setzte in seiner Sitzung vom 18. Juli 2018 auf Anregung der Gruppe der Studierenden eine Arbeitsgruppe mit der Entwicklung eines Konzepts zum historisch-kritischen Umgang mit ihrem Namensgeber Wilhelm II. ein. Auf dieser Basis ist das zweijährige Projekt „Zur Sache WWU“ entstanden, dessen Abschlussbericht in der Senatssitzung vom 25. Januar 2023 vorgestellt und erörtert wurde.
Dabei zeigte sich, dass es keine lebendige Tradition gibt, die die Universität Münster mit ihrem Namensgeber verbindet. So ehrte die Universität zum Beispiel bei allen Jubiläumsfeiern seit 1907 nur den Ideengeber ihrer ersten Gründung, Franz von Fürstenberg. Außerdem gibt es keine Hinweise, dass Wilhelm II. sich finanziell oder ideell um die Universität Münster so verdient gemacht hätte, dass sich eine Ehrung heute noch begründen ließe. Diese neuen Erkenntnisse gegeneinander abwägend, sprach sich der Senat für eine Umbenennung aus.
Weitere Informationen zum Projekt „Zur Sache WWU“ und zum Abschlussbericht:
https://www.uni-muenster.de/ZurSacheWWU/
https://www.uni-muenster.de/imperia/md/content/zursachewwu/zursachewwu-abschlussbericht.pdf
Zu wann tritt die Umbenennung in Kraft?
Die Namensänderung tritt zum 1. Oktober 2023 in Kraft.
Warum wird auf den Zusatz „Westfälische“ Universität verzichtet?
Als der Universität Münster der Name Westfälische Wilhelms-Universität 1907 verliehen wurde, war sie die einzige Universität in der preußischen Provinz Westfalen – eine sogenannte Landesuniversität. So konnten junge Menschen in ihrer Heimat studieren. Noch 1952, als die Universität Münster sich den Namen WWU zum zweiten Mal gab, war sie die einzige Universität in Westfalen, ein wichtiges Argument für die Wiedergründung nach 1945. Seither wurden in Westfalen viele weitere Universitäten und Hochschulen gegründet. Daher trifft der Anspruch, der mit dem Zusatz „westfälisch“ verbunden war, heute nicht mehr zu. Hinzu kommt, dass die Universität Münster eine international ausgerichtete Hochschule ist: Die Studierende sowie das wissenschaftliche und nicht wissenschaftliche Personal kommen aus allen Teilen der Welt. Die ursprüngliche regionale Zweckbestimmung einer Landesuniversität, die sich im Zusatz „westfälisch“ ausdrückte, ist also heute nicht mehr zeitgemäß.
Was sind die Folgen der Umbenennung?
Mit Inkrafttreten der Namensänderung wird die Universität im Rechtsverkehr unter ihrem neuen Namen sowie mit neuem Logo und Dienstsiegel auftreten. Dies betrifft zum Beispiel die Ausstellung von Verträgen, Zeugnissen, Bescheinigungen und Beglaubigungen. Der neue Name und das neue Logo sollen auch außerhalb des Rechtsverkehrs nach dem 1. Oktober 2023 schnellstmöglich genutzt werden. Dies gilt insbesondere in den Bereichen, die eine Außenwirkung haben. Dabei kann aus wirtschaftlichen und zeitlichen Gründen eine vorübergehende Weiterverwendung des bisherigen Namens und Logos und eine sukzessive Umstellung notwendig werden. Diese Anpassungen müssen in allen Bereichen der Universität vorgenommen werden – sowohl in den Fachbereichen als auch in der Zentralverwaltung.
Müssen offizielle Dokumente (u. a. Verträge, Zeugnisse, Bescheinigungen und Beglaubigungen) umgetauscht werden?
Rechtliche Verpflichtungen, die die Universität unter ihrem bisherigen Namen eingegangen ist, bleiben trotz der Namensänderung bestehen. Vor dem 1. Oktober 2023 ausgestellte Urkunden behalten ihre Gültigkeit und werden nicht geändert. Vor diesem Datum veröffentlichte Ordnungen behalten ebenfalls ihre Gültigkeit; der neue Name der Universität wird in allen Neufassungen, die ab dem 1. Oktober 2023 veröffentlicht werden, verwendet.
Wird es einen Erinnerungsort an den langjährigen Namensgeber Wilhelm II. geben?
1895, die Universität war noch königliche Akademie, wurde zur Vervollständigung der Kaisergalerie in der Akademie-Aula ein Bildnis des jungen Kaisers erworben, das wahrscheinlich Anfang der 1920er-Jahre vernichtet wurde. Bisher ließ sich kein anderes Bildnis Wilhelms II. im Universitätsbesitz nachweisen. Ihn heute durch die Schaffung eines Erinnerungsorts zu ehren scheint angesichts seiner hochproblematischen Rolle in der deutschen Geschichte nicht sinnvoll. Informationen zu den geschichtlichen Hintergründen und Entwicklungen stehen auf der Homepage der Universität und auf Hinweistafeln im Schloss und im Fürstenberg-Haus. Darüber hinaus werden Wilhelm II. und die mit seiner Regierungszeit verbundenen historischen, politischen, gesellschaftlichen und auch wissenschaftsgeschichtlichen Themen in den Fachbereichen weiter erforscht - die Ergebnisse dieser Forschung werden in Ausstellungen und anderen Publikationen öffentlich zugänglich gemacht.
Was kostet die Namensänderung?
Eine konkrete Kostenkalkulation ist aufgrund der Vielschichtigkeit, die der Umbenennungsprozess mit sich bringt, nicht möglich. Der größte Kostenblock sind die Personalkosten der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die in den kommenden Monaten die Umstellung umsetzen werden. Sachliche Kosten werden vor allem durch den Austausch von Material entstehen. Dabei sollen durch den Verbrauch alter Materialien, wo sinnvoll und angebracht, Zusatzkosten vermieden werden. Alle Aufgaben und Prozesse werden unter Aspekten der Wirtschaftlichkeit durchgeführt.
An wen kann ich mich mit Fragen wenden?
Die Projektleitung liegt bei Norbert Robers, Leiter der Stabsstelle Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit. Bei Fragen oder Hinweisen schreiben Sie bitte an namensaenderung@uni-muenster.de