Förderung von Forschungsprojekten Studierender
Ein Antragsentwurf kann grundsätzlich jederzeit eingereicht werden.
Für eine Entscheidung in der Sitzung der Rektoratskommission für Foschungsangelegenheiten (RKF) am 22. Januar 2025 muss ein Antrag als
Erstfassung bis zum 22. Oktober 2024 und als
finale Fassung bis zum 22. November 2024
bei SAFIR eingehen (linda.dieks@uni-muenster.de).
Die FAQ zum Förderprogramm finden Sie hier.