Das Rektorat der Universität Münster
Das Rektorat leitet die Universität Münster. Ihm obliegen alle Entscheidungen, für die im Hochschulgesetz NRW oder in der Verfassung der Universität nicht ausdrücklich andere Zuständigkeiten festgelegt sind. Gewählt wird das Rektorat von der Hochschulwahlversammlung. Dem Rektorat gehören neben Rektor*in und Kanzler*in aktuell vier Prorektorinnen und Prorektoren an. Die Rektorin/der Rektor vertritt die Universität nach außen und ist Vorsitzende*r des Rektorats.