BAföG - Studienunterstützung durch den deutschen Staat

Studierende, die ihr Studium nicht selbst finanzieren können, können in manchen Fällen eine staatliche Unterstützung (BAföG) beantragen. Die Höhe der BAföG-Förderung richtet sich nach verschiedenen Kriterien – insbesondere dem Einkommen der Eltern. Die Hälfte dieser Unterstützung ist ein zinsfreies Darlehen, das nach dem Studium zurückgezahlt werden muss. Die andere Hälfte bekommen Berechtigte als Zuschuss geschenkt.

Studierende, die nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, sind nur in bestimmten Fällen berechtigt, diese finanzielle Unterstützung zu bekommen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Studierende aus EU-Ländern und der Schweiz BAföG beantragen. Ferner ist das BAföG auch für Heimatlose, Angehörige bestimmter Flüchtlingsgruppen, Asylberechtigte und Ehepartner von deutschen Staatsangehörigen vorgesehen.

Ausführliche Informationen zum BAföG erhalten Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

Zum Bundesministerium für Bildung und Forschung

Für Beratung und Antragstellung wenden Sie sich bitte an das Amt für Ausbildungsförderung beim Studierendenwerk Münster:

Hotline

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung und das Deutsche Studentenwerk bieten eine gemeinsame gebührenfreie Hotline für Fragen zum BAföG an. Sie erreichen sie montags bis freitags zwischen 8 Uhr und 20 Uhr unter Tel: 0800-2236341.

Informationen der Zentralen Studienberatung

Die Zentrale Studienberatung bietet allgemeine Informationen zum Thema und unterstützt Studieninteressente und Studierende hinsichtlich sozialer und wirtschaftlicher Fragen und Probleme, die sich mit einem Studium stellen.

Informationen zum Thema BAföG der ZSB

Informationen für Flüchtlinge

Anerkannte Flüchtlinge, die an der Universität Münster studieren, können sich zudem an das International Office wenden, um weitere Informationen und Unterstützung bei der Antragstellung von BAföG zu bekommen.

Zum International Office