Kontakt
Die Koordinierungsstelle informiert Sie ausführlich zur Umsetzung des Mutterschutzgesetzes an der Universität Münster, über Schutzfristen, die Feststellung von Gefährdungen usw. Sie beantwortet Ihre Fragen zum individuellen Mutterschutz an der Universität.
Koordinierungsstelle Mutterschutzgesetz für Studentinnen
Melina Feuerstein
koordinierung.mutterschutzgesetz@uni-muenster.de
Tel.: 0251-83 21512
Es steht Ihnen frei, der Universität Münster bekanntzugeben, dass Sie ein Kind erwarten bzw. bereits Mutter sind. Im eigenen Schutzinteresse wird Schwangeren und Müttern im Studium allerdings empfohlen, die Hochschule über ihre Schwangerschaft bzw. Entbindung zu informieren. Dies gilt auch, wenn Sie für Ihr Studienfach eher keine Gefährdungen erwarten.
Wenden Sie sich dazu bitte an die oben genannte Koordinierungsstelle Mutterschutzgesetz für Studentinnen.
Auch wenn Sie sich unverbindlich informieren möchten, ist dies die richtige Anlaufstelle. Erst wenn Sie verschiedene Belege eingereicht haben, gelten Sie als ‚gemeldet‘.
Vorteile
- Sie erhalten alle Informationen zum Mutterschutz für Studentinnen an der Universität Münster.
- Gesundheitliche Gefährdungen für Sie und Ihr Kind durch das Studium werden festgestellt und entsprechende Maßnahmen zu deren Vermeidung umgesetzt.
- Sie selbst müssen dazu nichts tun, da die Koordinierungsstelle die Maßnahmen zum Schutz der werdenden bzw. stillenden Mutter initiiert.
- Sie werden zum Gespräch im Fachbereich eingeladen, um Schutzmaßnahmen oder alternative Lösungen abzusprechen. Zudem beraten Sie dabei gemeinsam über weitere Anpassungen der Studienbedingungen an Ihre Situation.
Datenschutz
Die Koordinierungsstelle nimmt Ihre Daten auf. Von dort werden weitere Beteiligte an der Universität Münster informiert und in Ihrem Sinne hinzugezogen, insbesondere um Ihnen und Ihrem Kind den erforderlichen Schutz zu bieten.
Bei der Erhebung, Verarbeitung und Speicherung Ihrer Daten werden alle einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften beachtet. Hier finden Sie das Datenblatt gemäß Datenschutzgrundverordnung.