Zweit- und Gasthörende

Zweithörende

Studierende anderer deutscher Hochschulen können auf Antrag als Zweithörende in zulassungsfreien Studiengängen zugelassen werden. Eine Zulassung in einem zulassungsbeschränkten Studiengang ist nicht möglich. Sie erhalten damit die Berechtigung zum Besuch von Lehrveranstaltungen und ggf. zur Ablegung studienbegleitender Prüfungen. Zweithörende werden nicht eingeschrieben; sie werden durch die Zulassung und für die Dauer der Zulassung Angehörige der Universität, ohne Mitglieder zu sein. Zweithörende werden unterschieden in „Große Zweithörende“ und „Kleine Zweithörende":

  • Große Zweithörende

    Große Zweithörende sind fortlaufend an ihrer Ersthochschule für einen anderen Studiengang / andere Studienfächer eingeschrieben. Damit sind sie voll prüfungsberechtigt und können an der Universität Münster einen Studienabschluss erwerben. Die Ersthochschule darf höchstens 100 km von Münster entfernt sein und sie dürfen an der Ersthochschule nicht beurlaubt sein.

  • Kleine Zweithörende

    Kleine Zweithörende sind nicht voll prüfungsberechtigt und sind im gleichen Studiengang / gleichen Studienfach eingetragen. Hierfür müssen sie jedes Semester nachweisen, dass die entsprechende Lehrveranstaltung an der Ersthochschule in dem Semester nicht angeboten wird. Sie sind lediglich zum Besuch dieser einen Lehrveranstaltung berechtigt und dürfen auch nur in dieser Veranstaltung Prüfungsleistungen erbringen. Über die Anrechnung der erbrachten Leistungen entscheidet das Prüfungsamt, an dem sie später den Studienabschluss erlangen wollen. Kleine Zweithörende dürfen an der Ersthochschule nicht beurlaubt sein. Sie werden für die Dauer von maximal 2 Semestern zugelassen und zahlen pro Semester eine Gebühr für Zweithörende in Höhe von 100 Euro.

  • Anmeldung / Bewerbung

    Die Anmeldung erfolgt für zulassungsfreie Studiengänge/Studienfächer ausschließlich über die Online-Immatrikulation.
    Für zulassungsfreie Master-Studiengänge ist eine Online-Bewerbung erforderlich!

    Fristen und Termine

  • Einzureichende Unterlagen

     

    Zusätzlich zu den im Antrag aufgeführten Unterlagen muss eine Semesterbescheinigung der Ersthochschule zugesandt werden, auf der angestrebter Abschluss, alle Studienfächer sowie Gesamthochschul- und ggf. Urlaubssemester mit angegeben sind. Ein Nachweis über den Krankenversicherungsschutz ist nicht erforderlich.

    Große Zweithörende fügen eine eigenhändig unterschriebene Erklärung bei, wie sie das Studium an zwei Hochschulen gleichzeitig miteinander vereinbaren können. Zudem müssen große Zweithörende eine Zustimmung des jeweiligen Dekanats beilegen.

     

    Kleine Zweithörende fügen eine eigenhändig unterschriebene Erklärung bei, welche Lehrveranstaltung genau an der Universität Münster besucht werden soll. Von der jeweils lehrenden Person muss eine Bescheinigung vorgelegt werden, für welche Veranstaltung die Zustimmung zu einer Teilnahme gegeben wird. Dazu ist der Nachweis zu erbringen, dass der ausgewählte Kurs oder das ausgewählte Seminar an der Ersthochschule nicht angeboten wird (z. B. aktuelles Vorlesungsverzeichnis oder Bestätigung durch den entsprechenden Fachbereich der Ersthochschule).

     

     

  • Rückmeldung

    Große Zweithörende erhalten ca. 3 Wochen vor Vorlesungsende (des jeweiligen Semesters) eine E-Mail an Ihren Uni-Mail-Account, dass für die Fortsetzung des Studiums eine neue Studienbescheinigung der Ersthochschule einzureichen ist.

    Kleine Zweithörende erhalten ca. 3 Wochen vor Vorlesungsende (des jeweiligen Semesters) eine E-Mail an Ihren Uni-Mail-Account, dass für die Fortsetzung des Studiums die Gebühr für Zweithörende zu entrichten ist. Zudem müssen eine neue Semesterbescheinigung sowie ein neuer Nachweis eingereicht werden, dass die gewünschte Lehrveranstaltung an der Ersthochschule nicht angeboten wird.

Gasthörende

Gasthörende können für die Dauer von maximal drei Semestern einzelne Lehrveranstaltungen aus einem zulassungsfreien Studienfach besuchen. Ein Nachweis der Hochschulreife ist nicht erforderlich.

Gasthörende sind nicht berechtigt, Prüfungen abzulegen.

Anmeldungsfristen sind für ein Sommersemester von Mitte Februar bis zum letzten Werktag vor Vorlesungsbeginn, für ein Wintersemester von Mitte August bis zum letzten Werktag vor Vorlesungsbeginn. Diese erfolgt ausschließlich über die Online-Immatrikulation. Gasthörende müssen lediglich eine Gebühr in Höhe von 125 Euro zahlen.

  • Fachauswahl

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